Fundstück: “Mißachtung von gerichtlichen Verboten”
Baden-Württembergs umstrittener Antisemitismusbeauftragter Michael Blume darf laut einer einstweiligen Verfügung nicht länger behaupten, dass viele Achgut-Autoren „rassistische & demokratiefeindliche Positionen“ vertreten, berichtete gestern die WELT. Der entsprechende Tweet wurde dem Bundesland Baden-Württemberg durch einstweilige Anordnung untersagt. Dennoch ist der Tweet unter Verstoß gegen das gerichtliche Verbot immer noch online. Achgut.com-Anwalt Joachim Steinhöfel schreibt dazu auf Twitter: „Zu den untersagten Verfassungsverstößen tritt jetzt eine Mißachtung von gerichtlichen Verboten hinzu“.