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Medienförderung verdreifacht: kein Ende der Schildbürgerstreiche der Regierung

Published On: 6. Oktober 2022 11:04

Als gelernter Österreicher weiß man: bloß nicht darüber nachdenken oder gar aufregen: „die da oben“ sind in ihrer eigenen Welt, die sich die Regierung auch bestellt und bezahlt – das Irrlichtern von Nehammer, Kogler und Co. geht in die nächste Runde

Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst der objektiven Berichterstattung. Alle Mächte des US-treuen Europa haben sich zu einer heiligen Hetzjagd gegen dies Gespenst verbündet, die EU-Kommission und die Regierungen, Scholz und Macron, Europas Grüne und Polizisten.

Wo ist die Oppositionspartei, die nicht von ihren regierenden Gegnern – und den „Leit- und Qualitätsmedien“ – als prorussisch oder als „Putin-Versteher“ verschrien worden wäre, wo die Oppositionspartei, die ihresgleichen und den Regierungsfraktionen den brandmarkenden Vorwurf nicht zurückgeschleudert hätte, „nichts gegen Corona“ zu tun?

Zweierlei geht aus diesen Tatsachen hervor:

Betreutes Lesen, gelenktes Denken wird belohnt

Am 5. Okt. 2022 gaben Susanne Raab (ÖVP) und Sigrid Maurer (Grüne) bekannt, dass die Medienförderung in Österreich ausgeweitet wird. Dass es dabei auch – angesichts der für die Koalition ausgesprochen leidigen Inseratenaffäre und die in Aufklärung befindliche Manipulation von Meinungsumfragen durch Altkanzler Sebastian Kurz und dessen Umfeld geht – um das Schließen von Schlupflöchern für Missbrauch, wird zwar erwähnt, aber keineswegs ähnlich ausführlich berichtet.

Betrachtet man die uniforme – man ist fast versucht, das Wort „gleichgeschaltet“ (Alexander van der Bellen) zu gebrauchen – Berichterstattung über Corona, die Covid-Impfstoffe und den Ukraine-Konflikt, so erscheint es nicht nur auf den ersten Blick widersinnig, seitens der Regierung die Medienförderung zu verdreifachen. Alle – mutmaßlich davon profitierenden – „Leit- und Qualitätsmedien“ haben, wenn auch wenig voneinander abweichend, darüber berichtet; siehe etwa den ORF hier, Kurier hier oder Der Standard an dieser Stelle (wo es auch die meisten Details über die Maßnahmen der Regierung gibt).

Man ist beinahe versucht, die Regierung beim Wort zu nehmen, um zu erfahren was hinter hochtrabenden Worthülsen wie dem Qualifikationskriterium „qualitätsvoller Journalismus“ steht oder zu Details für „bis zu zehn Prozent Sonderförderung für Redaktionsstatut, Fehlermanagement, Qualitätssicherungssysteme, Frauenförderpläne“, wie es in dem o.a. Standard-Beitrag etwa erwähnt wird.

Von Schelmenliteratur und zirkulärer „Logik“

Details oder belastbare Kriterien zu diesen Aspekten oder gar den diesen Maßnahmen zugrundeliegenden Gesetzestext verschweigen die erwähnten Medien hingegen. Unwillkürlich muss ich als Frühneuzeit-Historiker an die „Schelmenliteratur“ denken, insbesondere an die „Schildbürger“ – denn es ist, so das landläufige Kriterium von „Qualitätsjournalismus“, die eingesetzten Quellen auszuweisen.

Hinweise oder gar Links auf die den Veränderungen zugrundeliegende Mediengesetznovelle finden sich jedoch in keinem der erwähnten Beiträge. Den Vogel hierbei abgeschossen hat – erneut – Der Standard, der zwar vier Links im Lauftext und fünf weitere Verlinkungen unter der Überschrift „Mehr zum Thema“ ausweist, die aber allesamt auf jeweils im Standard erschienenen sind (so immerhin die die mit „fid 5.10.2022 gekennzeichnete Version, die am gestrigen Mittwoch online geschalten wurde).

In diesem Beitrag – wie auch in allen anderen einschlägigen Artikeln – lässt sich gut der in den letzten rund drei Jahren bereits bestens erprobte Modus operandi der (vielfach selbsterklärten) „Leit- und Qualitätsmedien“ erkennen: oberflächliche Darstellungen, die vielfach wenig, wenn überhaupt über das Volksschul-Niveau von Nacherzählungen hinausreichen; das Auslassen oder Verkürzen von Fakten, die unbedingt notwendig gewesen wären, was wiederum sowohl die gemachten Aussagen als auch die journalistische Integrität in Frage stellen; und nicht zuletzt die jenseitige Meinungsmache, wie sie gerade dem Willen der Herrschenden entspricht.

Eine Überfülle an Sternstunden des österreichischen Qualitätsjournalismus

Alexander Schallenberg, Spross einer (vormaligen) Adelsfamilie, der als Kurzzeitkanzler etwa am 11. Nov. 2021 vorhersagte, dass „der Winter und Weihnachten für Ungeimpfte ‚ungemütlich‘“ werde und sich – wie so viele andere – auf die „Unvermeidbarkeit“ politischer Entscheidungen ausredete, wie etwa ORF Online berichtete. Schallenberg, übrigens weiterhin als Außenminister tätig, bediente sich besonders krasser Ausdrücke, die eher den Abgründen seiner Abstammung denn einem demokratisch-republikanischen Staatswesen – Art. 1 der Bundesverfassung sei spezifisch erwähnt – gerecht werden: „Er hoffe, dass die ‚Drohkulisse‘ Wirkung zeige.“

Die Corona-Falken vom Standard waren (sind) besonders brav hinsichtlich ihres vielfach vorauseilenden Gehorsams, die zweifelsfrei wenig sinnvollen Maßnahmen je nach politischer Windrichtung aus dem grünen Gesundheitsministerium zu befeuern. Von der Unterschrift Alexander van der Bellens am 4. Feb. 2021 über die erste Verordnung des damaligen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein ein paar Tage später, Fragen über die Verhältnis und Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, Haftung bei Impfschäden oder den im Zuge der Omicron-Wellen immer relevanter werdenden Aspekten systemischer Überlastungen im Gesundheitswesen suchte man hingegen vergeblich. Sowohl den Corona-Falken in den Medien als auch den régimetreuen Oppositionsfraktionen (SPÖ und Neos) konnten die Maßnahmen nicht scharf oder umfassend genug sein.

Betreffend deren Wirksamkeit sei angesichts der erneut aufkeimenden Kampagne für Maßnahmen im dritten Corona-Herbst darauf verwiesen, dass Österreich nicht nur „Testweltmeister“ ist, sondern dass diese Maßnahmen nichts bringen. Dies trifft vor allem für die bevorstehende Rückkehr zu verpflichtenden PCR-Tests in Schulen zu – und wer hier nun aufheult, der sei auf die Situation in Skandinavien verwiesen: Ende Jänner haben die norwegischen Behörden etwa festgehalten, dass die Risiken eines schweren Verlaufs (Hospitalisierung, Intensivbetreuung, Tod) für Kinder und Jugendliche um den Faktor 1,000 (!) niedriger sind als für Personen über 80. Die Schlussfolgerungen des Folkehelseinstituttets hatten es ebenso in sich: angesichts der Übertragbarkeit von Omicron – und zwar „trotz“ der Covid-Injektionen – würde „das Aufrechterhalten der Maßnahmen mehr Schaden als Nutzen bringen“. Hier finden Sie die ausführliche Darstellung in meinem Substack.

Das Ergebnis dieses nahezu perfekten natürlichen Experiments des ersatzlosen Streichens der Maßnahmen vs. deren Beibehalten sieht in etwa so aus:

(Ich verlinke hier bewusst keine einzelnen Titel; bei Bedarf können Sie eine Auswahl Sie in meinem Substack „Fackel 2.0“ nachlesen – Sie müssen nur nach dem Schlagwort „Covidistan Annals“ suchen.)

Von der epidemiologisch fragwürdigen wie politisch jenseitigen Geisterfahrt der „Impfpflicht“ (die die Regierung immerhin nie in Kraft gesetzt und vor dem Sommer auch wieder abgeschafft hat) ganz abgesehen. Bundeskanzler Nehammer und Vizekanzler Kogler waren jedenfalls dafür, diesen abscheulichen Eingriff in die körperliche Autonomie der Bürger vorzunehmen, wiewohl die Regierung und die Gesundheitsbehörden wenig freigiebig mit den Daten waren (sind) und man lediglich, wie etwa der ORF Ende Jänner 2022 berichtete, „noch an Schrauben drehen“ zu wollen, wie Werner Kogler (Grüne) festhielt, um „das Prinzip, das dahintersteht…unbedingt aufrechterhalten [werden] müsse“. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die zwangsverordnete Teilhabe an medizinischen Interventionen vom 8./.9 Mai 1945 bis an jenen 4. Feb. 2022 aufgrund der vielfachen Erfahrungen während der NS-Zeit – sowohl in medizinischen Kliniken als auch in Konzentrationslagern – illegal und verpönt war.

Wer auf derartige Fakten hinweist, wurde (wird) aber einfach als „Rechtsextremer“ oder „Neo-Nazi“ diffamiert, oftmals von denselben Journalisten der „Leit- und Qualitätsmedien“, die ansonsten einen kreativen Umgang mit der Wahrheit pflegen oder Abgeordneten einer Regierungspartei gerne eine Plattform bieten, Abgeordnete aus einschlägigen, wenn auch im gegenständlichen Zusammenhang verschwiegenen ideologischen Zusammenhängen anzugreifen. Falls dann aber dennoch Unannehmlichkeiten wie das Interpellationsrecht eines Abgeordneten zum Nationalrat eingesetzt werden, um Antworten seitens der Regierung zu erhalten – dann bietet man seitens der „Leit- und Qualitätsmedien“ den eigenen (Partei-) Freunden offenbar gerne die Gelegenheit, „Ärger“ abzulassen und zugleich eine Breitseite gegen die österreichische Bundesverfassung abzufeuern: in einem „Kommentar der Anderen“ bezeichnen Eva Blimlinger und Ralph Schallmeiner (beide Grüne) das verfassungsrechtliche Instrument der parlamentarischen Anfrage als „Missbrauch“.

Diese Aufzählung ließe sich beliebig verlängern, aus Gründen der Beitragslänge (wie Psychohygiene) sei lediglich auf ein letztes, besonders ekelhaftes Beispiel verwiesen: die schamlose Bewerbung pharmazeutischer Interventionen durch – die Corona-Falken im Standard, wie etwa ein Beitrag von Magdalena Pötsch am 10. Feb. 2022 zeigt.

Die Hintergründe und Zusammenhänge – von den US-Biowaffenlabors über deren National Institutes of Health bis hin zu der Bill & Melinda Gates-Stiftung und der EU-Kommission, deren Gelder u.a. an die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) flossen, finden Sie – wie gewohnt – auf meinem Substack.

Mehr Geld für Regierungspropaganda – was kann da schon schiefgehen?

Zunächst ein Blick auf die Gesetzesänderungen, die im Gegensatz zu der so wortreichen Berichterstattung in den „Leit- und Qualitätsmedien“ durchaus bescheiden ausgefallen ist. Lediglich zwei Paragraphen (§§ 26 und 27) umfassen diese, und auch die Novelle aus 2018 (die Sie übrigens hier finden) umfasst lediglich zwei geringfügigen Änderungen des Mediengesetzes, das in seiner aktuellen Form mehr als 40 Jahre alt ist (siehe Bundesgesetzblatt Nr. 314/1981 sowie die Änderungen via BGBl. I Nr. 101/2017 und Nr. 164/2017).

Die in den Medienberichten so wortreich beschriebenen Änderungen sind also nur zum Teil in den entsprechenden Gesetzestexten wiederzufinden. Gerade die in den Medienbeiträgen so prominent betonten „bis zu zehn Prozent Sonderförderung für Redaktionsstatut, Fehlermanagement, Qualitätssicherungssysteme, Frauenförderpläne“ werden wohl – „Corona ist das beste Beispiel“, so Susanne Raab (ÖVP) in der „Zeit im Bild 2“ (5. Okt. 2022) – erneut auf dem Verordnungsweg verteilt.

Gut an dem neuen Gesetz ist, dass die Inserate nun ab dem ersten Euro transparent kenntlich gemacht werden sollen.

Ausgesprochen negativ hingegen ist, dass die „Leit- und Qualitätsmedien“ offenbar weitere Fördergelder erhalten, über deren Verteilung die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) befindet. Deren Chefetage besteht aus Mag. Michael Ogris (ehem. Mitarbeiter am Verwaltungsgerichtshof), Dr. Susanne Lackner (zuvor bei RTL und ORF tätig, „seit ihrem 18. Lebensjahr…mit Frauenfragen beschäftigt), Dr. Martina Hohensinn (Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes) Mag. Thomas Petz und Dr. Katharina Urbanek und ist mit der Überwachung der beschriebenen gesetzlichen Transparenz-Agenden betraut. Die zusätzlichen Fördergelder werden wohl auf anderen Wegen fließen, denn darüber schweigen sich Susanne Raab, Sigrid Maurer und die Medienberichte geflissentlich aus.

Ein Schelm, wer Böses denkt

Beachtlich an der österreichischen Fördersituation ist zudem (die Zahlen finden Sie in dem eingangs verlinkten Standard-Beitrag), dass die ORF-Gebühren (GIS) 664 Mio. € umfassen – und die „Werbung öffentlicher Stellen“ rund ein Drittel dieser Summe ausmachen: satte 209 Mio. € sind alleine 2022/23 für Inserate der öffentlichen Hand avisiert.

Daneben nehmen sich die übrigen Fördermittel als „Körberlgeld“ aus, und dennoch steht zu erwarten, dass die nicht erst seit Corona so bedauerliche Regierungspropaganda weiter gehen wird, ja, angesichts der Steigerung der Medienförderung noch ausgebaut wird.

Solange Politiker und Medienschaffende weiterhin in ihren Echo-Blasen bleiben, ist eine Änderung der vorauseilenden Berichterstattung nicht absehbar. Im Gegenteil, die „Leit- und Qualitätsmedien“ werden sich hüten, auch nur in die Nähe von Journalismus und offensivem Auftreten gegenüber der Regierung zu kommen – denn was die Politik gibt (Fördergelder), kann diese auch wieder nehmen.

Als Konsequenz steht im Raum, dass die Misinformation und das Belügen der Bevölkerung weitergehen wird.

Was als gilt es zu tun? Ein paar Verbesserungsvorschläge

Die Medienförderung und die ORF-Gebühren sind abzuschaffen.

Wir lernen nahezu täglich, dass „mehr Markt“ die Antwort ist: die technologischen Möglichkeiten – allgemein das Internet, spezifisch Plattformen wie „Substack“ o.ä. – sind vorhanden, um als Medienkonsument direkt mit dem Inhaltverantwortlichen in Austausch zu treten. Das gilt sicherlich auch für die Remuneration – und wenn jemand viel gelesen wird, so sollte sich dies auch finanziell lohnen. Zeitungsredaktionen und Statuten braucht es dafür ebensowenig wie Regierungsgelder für – machen wir uns nichts vor – (weitgehend) gefügige Berichterstattung.

Spendenfinanzierte Modelle wie TKP sind ebenso eine Option, insbesondere da ich gerne den „Business Plan“ der „Leit- und Qualitätsmedien“ sehen würde, wenn von heute auf morgen die „Medienförderung“ (Alimentierung) durch die öffentliche Hand wegbrechen würde.

Aber – soviel ist gewiss – die nächste Budgetkonsolidierung kommt gewiss, und wenn die Regierung dann weiterhin so viel Geld für intellektuell wenig unabhängige „Leit- und Qualitätsmedien“ ausgibt und zugleich weitere Kürzungen bei Mindestpensionen und Sozialhilfe vornimmt, brauchen wir auch keine weiteren Debatten über „Demokratie“ führen.

Wir werden die Regierung – und die „Leit- und Qualitätsmedien“ wohl weiterhin an ihren Taten messen.

Das Ergebnis dieser Entwicklung aber ist bereits jetzt evident – die Herrschaft von „Fachmenschen ohne Geist, Genußmenschen ohne Herz: dies Nichts bildet sich ein, eine nie vorher erreichte Stufe des Menschentums erstiegen zu haben.“

Max Weber schrieb diese Zeilen übrigens „noch“ vor dem I. Weltkrieg. Das o.a. Zitat finden Sie übrigens in Die Protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus, in: ders. (Hg.): Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie I, Tübingen 1988, S. 17-206, hier S. 203f.

Bild Thomas Bühler, „Narrenschiff“ by Thomas Bühler, CC BY-SA 3.0 DE

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