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Sogar Bundesverfassungsrichter vergleicht Deutschland mit Diktatur

Published On: 11. Oktober 2022 10:24

Angesichts der schier ungeheuerlichen Pannen bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus in Berlin im September 2021, hat sich der Bundesverfassungsrichter und frühere Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller, ungewohnt deutlich geäußert: Was sich in der Hauptstadt bei der Wahl abgespielt habe, erinnere ihn an diktatorische Entwicklungsländer.

In einem vielbeachteten Gespräch mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte Müller gesagt, wenn es sich so darstelle, wie es den Medien zu entnehmen sei, „dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein“. Da würden Verhältnisse geschildert, dass man versucht sei zu sagen, „sowas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland“.

Soweit er es übersehen könne, zeugten die alptraumhaften Details des Skandals „tatsächlich Abläufe, wie sie in vergleichbarer Weise jedenfalls in Deutschland noch nie stattgefunden haben“. Weiter sagte Müller, der im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig ist, die Mandatsverteilung nach dem Bundeswahlgesetz habe „mittlerweile ein Maß an Komplexität erreicht, das für den Normalbürger aus meiner Sicht nicht mehr durchschaubar ist“.

Dieselben Argumente wie die “Delegitimierer”

Damit bestätigt erstmals sogar ein Richter des höchsten deutschen Gerichts, welche Zustände mittlerweile in Deutschland herrschen. Wenn Teilnehmer an Montagsdemonstrationen oder freie Medien solche Vorwürfe äußern, die oft der erlebten Alltagserfahrung entspringen, müssen sie darauf gefasst sein, von der Ampel-Regierung als Staats- und Demokratiefeinde verleumdet und als „Delegitimierer“ des Staates eingestuft zu werden.

Die Realität ist nun mittlerweile aber so erdrückend, dass selbst ein Höchstrichter nicht mehr die Augen davor verschließen kann und dies auch öffentlich kundtut.

Berliner Verfassungsgericht spricht vernichtendes Urteil

Vergangene Woche hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärtdie Wahlen seien derart unzureichend vorbereitet gewesen, dass ein Gelingen von Anfang an gefährdet gewesen sei und eine „vollständige Ungültigkeit”, zumindest der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus in Betracht komme. Weiter stellte das Gericht fest, es habe zu wenige Kabinen und zu wenige Stimmzettel gegeben.

Die Wahlbedingungen seien unzumutbar gewesen, ein Teil der Wähler habe noch seine Stimme abgegeben, als in der Presse bereits erste Hochrechnungen veröffentlicht worden seien. Es hätten „teilweise chaotische“ Zustände geherrscht, viele Wahllokale seien „völlig überlastet” gewesen. In Tausenden Fällen waren falsche oder gar keine Wahlzettel ausgegeben worden. Nach einer ersten Einschätzung seien alle diese Fehler mandatsrelevant gewesen, so das Gericht.

Neuwahlen des Abgeordnetenhauses – und auch des Bundestages?

Ein verfassungskonformer Zustand könne nur durch eine komplette Wahlwiederholung herbeigeführt werden. Das Gericht muss nun innerhalb von neunzig Tagen ein Urteil darüber fällen, ob die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt werden muss.

Ob dies auch für die Bundestagswahl in Berlin gilt, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der eine Empfehlung abgeben wird, über die das Plenum im Oktober entscheidet. Ein objektives Urteil ist hier jedoch nicht zu erwarten, da über 120 Abgeordnete um ihr lukratives Mandat fürchten müssten,  wenn die Stimmen aus Berlin für ungültig erklärt würden. Die Linken-Partei würde etwa komplett aus dem Bundestag herausfallen. 

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