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Schulkantinen und Kindergärten in Freiburg im Breisgau servieren nur noch vegetarisches Essen

Published On: 15. Oktober 2022 9:34

Über Politik und Moral zu sprechen ist heutzutage ein nicht ungefährliches Geschäft: wohin man auch blickt, überwiegen Stolpersteine, mehr oder minder aufrichtige Stolpersteine und im „schlimmsten“ Fall: das Karriereende. Gerne möchte man entsprechende „Entschuldigungen“ oder gar einen „Perp Walk“ (die öffentliche Zurschaustellung von Verdächtigen) von Politikern sehen, die sich am Vertrauen der Bevölkerung vergriffen haben – aber dies ist ein ernst zu nehmender Nachrichtenbeitrag und kein Meinungsartikel, geschweigen denn ein Wunschkonzert.

Freiburg im Breisgau schafft Fisch- und Fleischspeisen in Kindergärten und Volksschulen ab

Wie mehrere deutsche Medien übereinstimmend berichten, nimmt der Stadtrat von Freiburg im Breisgau die Teuerungswelle ernst – und erhöht, so hält Uwe Mauch in der Badischen Zeitung am 20. Sept. 2022 fest, die Essenspreise in öffentlichen Kindertagesstätten und Schulen. Gleichzeitig sollen die Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Gerichten abgeschafft werden.

Silke Donnermeyer-Weisser, Leiterin des städtischen Schulamtes, sowie Christa Zink, Leiterin der städtischen Kitas, betonen, dass so einerseits die Qualität verbessert werden, der Preis pro Mahlzeit und Kind aber im Rahmen gehalten werden könnte.

Aktuell, so die Badische Zeitung, kostet eine Mahlzeit im Schnitt 5,90 €, wobei das Schuldezernat erwartet, dass die Preise im nächsten Schuljahr auf 6,50 € steigen werden. Das Essen in den Kitas ist mit rund 4,50 € pro Mahlzeit vergleichsweise günstiger, doch stehen analoge Veränderungen auch für die Sekundarstufe und Gymnasien im Raum, ein positives Ergebnis des „Tests“ in Kitas und Volksschulen vorausgesetzt.

Mit anderen Worten: wir schauen mal, ob die Eltern von Kindergarten- und Volksschulkindern diese Änderungen „schlucken“ bevor wir diese allen anderen auch vorsetzen.

Die Meldung erschien zunächst in der Badischen Zeitung am 20. Sept. und wurde rasch von anderen regionalen Medien aufgegriffen: so berichtete BW24 bereits zwei Tage später, wobei auch darauf hingewiesen wurde, dass der Beitrag von Nadja Pohl wortgleich an demselben 22. Sept. 2022 auch im Münchner Merkur erschien (der wiederum laut Wikipedia zu derselben Ippen-Verlagsgruppe gehört, die übrigens das fünftgrößte Medienunternehmen Deutschlands ist).

Lassen wir die Medienlandschaft vorerst beiseite und werfen wir einen Blick in die Gemeinderatsvorlage.

Wie die politische Wurst in Freiburg gemacht wird: eine Posse

Wenn man ein wenig Zeit mit dem Ratsinformationssystem der Stadt Freiburg verbringt, so findet man die Unterlagen, über die der Gemeinderat am 18. Okt. 2022 diskutieren wird. Unter dem Titel „Beschluss-Vorlage G-22/015 (öffentlich)“ finden Sie alle relevanten legislativen Dokumente.

In der Beschlussvorlage von Silke Donnermeyer-Weisser steht etwa auf S. 2, dass der Ortschaftsrat (gemäß § 70 Abs. 1 Gem[einde-]O[rdnung]) ebensowenig angehört wurde wie eine „Abstimmung mit städtischen Gesellschaften“ stattgefunden hat. Und dies, obwohl die Maßnahme von Frau Donnermeyer-Weisser eine Reihe von – nicht zuletzt – „finanziellen Auswirkungen“ hat.

Da die erwähnten Medienbeiträge allesamt recht viele Meinungen im Vergleich zu Fakten bieten, finden Sie hier zunächst den Beschlussantrag in Auszügen zitiert. Es handelt sich in der Sache G-22/015 vor allem um folgende Maßnahmen:

Erhöhung des Eigenanteils der Grundschulen und weiterführenden allgemein-bildenden Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 auf 4,40 € und ab dem darauf folgenden Schuljahr 2024/2025 auf 4,80 € (Ziffern 1 und 2).

In den städtischen Kitas soll ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 zunächst ein „einheitlicher Eigenanteil“ von 4,20 € eingeführt werden; dieser Betrag wird ab dem darauf folgenden Kindergartenjahr 2024/2025 auf 4,60 € erhöht (Ziffern 3 und 4).

Die eingangs erwähnte Abschaffung der Wahlmöglichkeit findet sich in Ziffer 5 (meine Hervorhebungen):

Der Gemeinderat beschließt…, ab dem Schuljahr 2023/2024 in den Grundschulen und Kitas nur noch ein – vegetarisches – Gericht anzubieten. Der Anteil an Bio-Produkten in der Schul- und Kita-Verpflegung wird von derzeit 20 % auf 30 % erhöht, eine weitere Erhöhung ist mittelfristig angedacht. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Von den bereits erwähnten Jenseitigkeiten abgesehen sei an dieser Stelle lediglich auf zwei Aspekte hingewiesen: erstens geht ein Teil der in den eingangs zitierten Medienberichten als Preistreiber ausgemachten „Zusatzkosten“ wohl auf die im Vergleich zu „normalen“ Lebensmitteln teureren Bio-Produkte zurück. Wenn aber der Gemeinderat nun davon spricht, dass der Anteil der Bio-Produkte „mittelfristig“ steigen soll, ist die nächste Preiserhöhung, die mit steigenden Kosten „argumentiert“ bereits in Vorbereitung. Nebenbei sei angeführt, dass die Argumentation des Freiburger Stadtrates der Zirkellogik folgt: hier werden Mehrkosten durch die Erhöhung des Anteils von Bio-Produkten angeordnet, die den Eltern wiederum als „Argument“ für die Preiserhöhung des Schulessens vorgehalten werden. Ursächlich für die Preiserhöhung verantwortlich ist, so viel sei hier nebenbei bemerkt, die politische Vorgabe der Leitung des Schuldezernats unter Silke Donnermeyer-Weisser.

Zweitens weist Ziffer 5 aus, dass was auch immer in Folge des Gemeinderatsbeschlusses geschieht, der voraussichtlich am 18. Okt. 2022 erfolgen wird, Angelegenheit der Verwaltung sein wird. Nicht nur gab es weder eine Anhörung des Ortschaftsrates noch eine Abstimmung mit den relevanten städtischen Instanzen – und es wird aller Voraussicht nach auch keine weiteren Möglichkeiten geben, diese Maßnahmen in der Öffentlich zu diskutieren.

In Ziffer 6 findet sich schließlich noch eine interessante Klausel, denn der Gemeinrat möge beschließen (meine Hervorhebung)

die Verwaltung mit der Einführung eines vereinfachten und verpflichtenden Bestell-und Abrechnungsverfahrens zum Schuljahr 2023/2024 (z.B. ein monatlich kündbares Abosystem) für alle städtischen Kitas und öffentlichen Grundschulen zu beauftragen.

Wie bereits aus Ziffer 5 hervorgeht, überträgt der Gemeinrat „der Verwaltung“ alles Weitere. Hierbei stehen also nicht nur Fragen der politischen (Un-) Verantwortlichkeit im Raum, sondern auch die gerne übersehen Zwangsbeglückung durch die avisierte Einführung eines „verpflichtenden Bestell- und Abrechnungsverfahrens“.

Auf die staatliche Schulpflicht folgt nun also die verordnete Zwangsbeglückung in den Schulkantinen.

Soweit die Beschlussvorlage, wie aber sieht es mit den gleichsam dahinter stehenden Fakten aus?

Der Elefant im Kinderzimmer, oder: die Privatisierung der Kosten

Gemäß der Beschlussvorlage (S. 3) beträgt der Eigenanteil der Eltern an Freiburger Grund- und weiterführenden Schulen aktuell 3,90 € pro Mahlzeit, wobei „der eigentliche Preis pro Mahlzeit aktuell im Durchschnitt 5,90 €“ beträgt. Das Verhältnis zwischen privater Beteiligung und öffentlicher Finanzierung sieht also so aus, dass die Eltern 2/3 der Kosten tragen und die Stadt Freiburg das restliche Drittel bezahlt.

Bei den Kitas ist die Lage noch jenseitiger: einerseits ist „der Eigenanteil der Eltern…unterschiedlich hoch, selbst wenn Kitas vom selben Caterer beliefert werden.“ Auch war es bis anhin „möglich, dass Kita-Eltern für die gesamten Kosten der Catererleistung aufkamen, ohne dass die Höchstgrenze des Schulessens (bislang 3,90 €) überschritten wurde“.

Bisher besteht weitegehend Wahlmöglichkeit in Kitas und Schulen, wobei dies sehr unterschiedlich ist. Gemäß Beschlussvorlage (S. 3-4) finden sich auf Hinweise über die vertraglichen Leistungen der Caterer: 2 Menülinien je Woche mit Fisch und Fleisch an 5 Tagen pro Woche und „eine komplett vegetarische Menülinie“; diese Mahlzeiten bestehen aus Vor-, Haupt- und Nachspeise und müssen mind. 20 % Bio-Produkte umfassen. Eltern und Kinder können täglich auswählen, was, wie die Medien übereinstimmend berichteten, zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand – und den hier (Beschlussvorlage) wie dort (Medienberichte) unerwähnt verbleibenden Unmengen an zu entsorgendem Essensresten – führt.

Nun aber lesen wir (S. 4), dass „eine Verbesserung und Verschlankung erforderlich“ sei, um die Essensversorgung an den Schulen und städtischen Kitas langfristig zu sichern und den städtischen Zuschussbedarf“ – der aktuell 590.000 € ausmacht (wie ausgewiesen in Anlage 2) – „im Rahmen zu halten“.

Die „Lösung“ von Frau Donnermeyer-Weisser lautet wie folgt (meine Hervorhebung):

Die Stadtverwaltung strebt eine angemessene Steigerung des Eigenanteils der Eltern in der Schul- und Kitaverpflegung an, die den aktuellen Lebensmittel- und Produktionspreisen entspricht. Die Ansprüche der Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket auf ein kostenloses Mittagessen bleiben hiervor unberührt.

Wie hoch aber ist der „angemessene…Eigenanteil der Eltern“ bzw. wohin soll dieser noch steigen, wenn der Eigenanteil bereits 2/3 der Gesamtkosten ausmacht?

Die Erklärung für diese Kostensteigerung hat Frau Donnermeyer-Weisser auch parat (meine Hervorhebungen):

Für das Jahr 2023 geht die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Zahlen und Ausschreibungsergebnisse von einem Durchschnittspreis von mindestens 6,50 € pro Mahlzeit aus. Diese Summe beinhaltet alle Catererkosten, d.h. neben dem Wareneinsatz auch den Transport, die Essensausgabe sowie das Spülen. Die Erhöhung erklärt sich daraus, dass es bei der Essenverpflegung überwiegend um Leistungen geht, die durch den Ukrainekrieg überproportional gestiegen sind (Lebensmittel, Transportkosten). Auch spielt hier die Logistik für zwei verschiedene Menülinien eine Rolle sowie die nur kurzfristige Planbarkeit für die Caterer bezüglich der jeweiligen Mengen.

Eine bemerkenswerte Darlegung, die anzeigt, dass einerseits „Putin“ für die steigenden Kosten indirekt verantwortlich gemacht wird (man beachte die jenseitige Absolution, die der EU-Kommission für die irrwitzige Liberalisierung des „Energiemarkts“ zuteil wird, die nicht minder für die Preisexplosion verantwortlich ist).

Nicht minder aus dem Reich der Wunschvorstellungen ist zudem auch die Erkenntnis, dass die Freiburger Stadtverwaltung offenbar nicht zu den hellsten Leuchten bei Aushandeln der Catererverträge gehört. Hinzu kommt die dem Autor dieser Zeilen nicht nachvollziehbare Sorge ob der Caterer, die ja – und nicht erst seit gestern – mit der Verpflegung (und zwei Menülinien) ihr täglich Brot verdienen, aber offenbar mit der Logistik angesichts kurzfristiger Änderungen der Kundschaft überfordert wirken. (Nebenbei sei darauf hingewiesen, dass Frau Donnermeyer-Weisser hier nur zwei Menülinien erwähnt, es aber derer drei gibt: Fisch, Fleisch und vegetarisch.)

Worum es bei dieser Provinz-Posse eigentlich geht, steht – relativ unverhohlen – auf S. 5:

Bei einem Eigenanteil von derzeit 3,90 € zahlen die Schüler_innen ca. 66% der tatsächlichen Kosten (von 5,90 €), bei tatsächlichen Kosten von 6,50 € pro Mahlzeit würde sich der Eigenanteil ohne Erhöhung auf rd. 60% reduzieren; bei einer Erhöhung auf 4,40 € bleibt der Eigenanteil bei 67,7% in etwa gleich. Die weitere Erhöhung auf 4,80 € erhöht den Deckungsgrad auf 73,8%, vorausgesetzt, die Catererpreise steigen nicht weiter an (was eher unwahrscheinlich ist).

Möglicherweise tut sich Frau Donnermeyer-Weisser mit dem Rechnen ein wenig schwer, daher möchte ich hier aushelfen und darlegen, was hier vorgeschlagen wird:

Wir sehen, dass meine o.a. Hinweise, dass die Elternschaft aktuell 2/3 der Kosten trägt korrekt sind.

Wie dem hier zitierten Absatz zu entnehmen ist, liegen die tatsächlichen Kosten pro Mahlzeit bei 6,50 €, d.h. die Caterer haben ohne städtische Maßnahmen einen Rückgang von 6% pro Mahlzeit „zu verdauen“.

Im Rahmen der vorgesehenen Erhöhungen auf 4,40 € (2023/2024) bzw. 4,80 € (2024/2025) erhöht sich die Gewinnspanne der Caterer um nahezu 12 % (aktuell tragen Eltern 66 % der Kosten, ab 2024/2025 dann 73,8 %).

Der Nachsatz von wegen der möglicherweise weiter steigenden Caterer-Kosten kann nur als „ironisch“ verstanden werden.

Ähnlich auch die Lage in den Kitas, wobei vorgeschlagen wird, den bis anhin variierenden Eigenanteil auf zunächst 4,20 € (2023/2024) und ab dem darauf folgenden Kindergartenjahr auf 4,60 € anzuheben.

Wir sehen also, dass es bei dieser Beschlussvorlage v.a. um eine massive Erhöhung der Kosten geht, die in weiten Teilen (vgl. S. 3) nicht nur vollständig von den Eltern getragen wurde, sondern deren Kosten zudem auch vielfach unter der Höchstgrenze von 3,90 € pro Mahlzeit lagen. 4,20 € Eigenanteil entsprechen übrigens Preissteigerungen von nahe 8 % (2023/2024) bzw. 18 % (2024/2025).

Orwell lässt grüßen, oder: Politiker sorgen sich um Unternehmen

Die Wortwahl, in der das Schuldezernat von Frau Donnermeyer-Weisser dies darlegt, kann – ohne George Orwell verunglimpfen zu wollen – nur in derartigen Tönen beschrieben werden (S. 5; meine Hervorhebungen, mit relevanten Fragen oder Kommentaren in eckigen Klammern):

Zur Vereinfachung der Essensabwicklung [für wen?] von der Bestellung bis zur Ausgabe soll künftig ab dem Schuljahr 2023/2024 an Grundschulen und den städtischen Kitas nur noch ein Menü angeboten werden. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung und dem Bürokratieabbau [wessen?]. Um eine bessere Qualität des Grundschul-und KiTa-Essens zu erreichen und gleichzeitig die Preise zu halten, müssen die Prozesse rund um die Bereitstellung des Essens verschlankt werden [Themenverfehlung: es geht um einen massiven Anstieg des elterlichen Eigenanteils; auch haben die beiden Aspekte – Qualität und Preis – wenig damit zu tun, wie der private Caterer die vertraglichen Leistungen garantiert]. Wirtschaftlich betrachtet bietet die Ausgabe einer Menülinie den Vorteil, dass die Caterer einen geringeren Beschaffungs-und Verarbeitungsaufwand haben und dadurch bessere Konditionen anbieten können [Hier ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens]. Die Mengenplanung im Einkauf ist dadurch ebenfalls erleichtert, ebenso entstehen Einsparungen auf Verwaltungsseite [bei den Caterern, das ist kaum Aufgabe des Schuldezernats]. Da die Schnittmenge verschiedener Ernährungsgewohnheiten ein vegetarisches Angebot ist, soll zukünftig die Menülinie vegetarisch sein [Aussage ohne Beleg]. Durch die bevorzugte Form der Familiendeckung, die mit einer Menülinie (alle Kinder essen das gleiche Menü) [gilt dies auch für Personen, deren Überzeugung oder Glauben z.B. gewisse Zusatzregeln bei der Essenszubereitung betrifft?] einfacher wird, wird zudem die soziale Funktion des Essens gestärkt. Da Fleisch in guter Qualität ein wesentlicher Kostenfaktor ist, trägt der Vorschlag der vegetarischen Menülinie darüber hinaus zur Kostendämpfung bei [erneut: für wen?].

Wer noch einen knappen Blick in Anlage 2 werfen möchte, der erfährt übrigens, was hier gespielt wird:

Wie klar ersichtlich ist, vermögen es die avisierten Erhöhungen des elterlichen Eigenanteils (die vom Schuldezernat als „städtische Einsparungen“ bei einem projizierten Anstieg der Mahlzeiten von 530.000 im Jahr 2019 auf 580.000 im Jahr 2024) bezeichnet werden), die kommunalen Zuschüsse innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre unter das Vor-Corona-Niveau zu drücken.

Wer noch einen knappen Blick in Anlage 3 wirft, der kann übrigens gleich ersehen, woher das Schuldezernat bzw. Frau Donnermeyer-Weisser ihre Ideen bezieht: von der Agentur schmidt evaluation (mit vielen öffentlichen Kunden auf Landes- und Bundesebene, wie die „Referenzen“ und die Auflistung von deren Kunden zeigen), die in Freiburg spezifisch (Folie 12) die Ziele sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortungsbewusstseins ausweist.

An sich sind das ja lobenswerte Ziele – aber diese werden durchaus verschwiegen und, wie die o.a. Darstellung aufzeigt, seitens des Freiburger Schuldezernats bzw. Frau Donnermeyer-Weisser durchaus „kreativ“ argumentiert.

Am (nahezu) Ende meiner Befassung mit den Tatsachen stellt sich mir allerdings auch die folgende Frage: „früher“ gab es im vielfach kommunale Großküchen, deren – zugegeben nicht immer perfektes – Essen dann großflächig ausgeliefert wurde.

Ob dies ein „besseres“ System war (ist), sei zunächst hintangestellt, denn die im Raum stehenden Fragen sind folgende: erstens wäre eine Abkehr von der öffentlich-privaten Partnerschaft des aktuellen Systems (die öffentliche Hand bezahlt einen privaten Caterer und zwangsverpflichtet die Eltern, einen erheblichen Eigenanteil zu begleichen) hin zu Großküchen nicht ökonomisch sinnvoller?

Zweitens steht im Raum, dass unter den aktuellen Vorschlägen nicht nur eine massive Preissteigerung für die Freiburger Elternschaft im Raum steht, sondern auch eine drastische Einschränkung der Wahloptionen. Bis anhin war es zumindest so, dass die nicht unerheblichen Kosten immerhin mit einem gewissen Maß an Wahlmöglichkeiten verbunden waren.

Die Beschlussvorlage von Frau Donnermeyer-Weisser hingegen sieht vor, dass die Preise massiv erhöht werden, gleichzeitig aber eine drastische Reduktion des Angebots (um 2/3) und eine Zwangsverpflichtung für alle eingeführt werden sollen.

Als das notwendige Mindestmaß erscheinen nicht nur eine eingehende Prüfung der Auftragsvergabe und der Bücher der privaten Caterer über das Ausschreibungsverfahren, sondern auch eine „Opt-Out“-Option für diejenigen Eltern, die die avisierte Mittel des Eigenanteils lieber in das selbsttätige Vorbereiten von Schul- und Kitamahlzeiten „investieren“ wollen.

Ein „Geleitwort“ zu der medialen Berichterstattung

Betrachtet man die Berichterstattung in den Medien, stechen nach eingehender Betrachtung der o.a. Tatsachen vor allem folgende Dinge ins Auge:

Alle Medienberichte beziehen sich – wenn man Glück hat – auf die Badische Zeitung vom 20. Sept. 2022. Eine eingehende Analyse der städtischen Gesetzesvorlage von Frau Donnermeyer-Weisser vermisst man an allen Orten.

Wie ein knapper Blick in das Archiv der Badischen Zeitung jedoch nahelegt, so tauchte die Thematik bereits eineinhalb Monate früher in einer Kolumne mit dem vielsagenden Titel „Kompromiss statt Dogma beim Schulessen“ von Joachim Röderer vom 4. Aug. 2022 auf (hinter einer Bezahlschranke). Mitten in den Sommerferien, klar, aber immerhin darf man bei „Leit- und Qualitätsmedien“ doch noch damit rechnen, dass eine Online-Suchmaschine verwendet werden kann…

Hinzu kommt, dass die eingangs verlinkten Beiträge von BW24 und dem Münchner Merkur vom 22. Sept. 2022 eindeutig mehrere Wochen vor der jüngst in der Bild-Zeitung erschienenen Kurzmeldung (die, wenig überraschend, bar nahezu aller Details ist) veröffentlicht wurden. Wenn Sie diesen „Bericht“ angesehen haben, können Sie diesen ja mit den hier besprochenen Details vergleichen, um sich selbst ein Bild des Wahrheitsgehalts meiner Aussage zu machen.

Letztlich sei noch auf die gleichsam in Schnappatmung vorgebrachte „Berichterstattung“ in den heimischen wie deutschen „alternativen“ Medienportalen wie dem Wochenblick (siehe hier, 13. Okt. 2022) oder Welt25.de (siehe hier, 14. Okt. 2022) hingewiesen, die ebenso massiv Meinungsmache betreiben.

Hierzu ein kleiner Vergleich der „alternativen“ Medienportale mit den Beiträgen aus den „Leit- und Qualitätsmedien“. In einer Meldung liest man:

Auf Facebook wird über die Preiserhöhung und das vegetarische Gericht hitzig diskutiert. „Gestern erst Thema gewesen beim Elternabend. Es gibt nur noch vegetarisch oder Halal. Mir fehlen die Worte langsam dazu“, schreibt eine Nutzerin. „Schulessen ist ein jahrzehntelanges Thema – es wird dadurch offensichtlich nicht besser“, kommentiert eine andere. „Das finde ich ziemlich übergriffig… es muss jeder noch selbst entscheiden dürfen, was er gerne essen möchte“, lautet eine weitere Kritik. Eine Studie zeigt auch, dass vegetarische Ernährung für Kinder oft Untergewicht herbeiführen kann. Andere wiederum finden die Idee nicht negativ. „Verstehe das Problem nicht, ist doch super gesunde Ernährung“, oder „Super! Konsequent in die richtige Richtung“, lauten die Gegenstimmen anderer User.

In einer anderen Meldung liest man folgendes:

Rathaussprecher Sebastian Wolfrum begründet den Schritt damit, dass er angeblich wegen der steigenden Preise während der Essenabwicklung erforderlich sei. „Damit die Kosten für das Schulessen und die Qualität beibehalten werden, muss daher an anderen Stellschrauben gedreht werden“, behauptete er. Wenn nur noch ein Gericht angeboten werde, senke das vor allem den Verwaltungsaufwand und den Aufwand der Essensausgabe, wodurch Kosten eingespart werden könnten. Allerdings wolle die Stadt „weiterhin ein qualitativ hochwertiges Essen anbieten“, sagte er weiter. Dass die Stellschrauben, an denen angeblich gedreht werden muss, „zufällig“ zur Umsetzung eines grünen Kernanliegens führen, erwähnte er nicht.

Eine Mutter, deren Sohn Fußball spielt, kritisierte: „Die Kinder brauchen für ihre Entwicklung doch eine ausgewogene Ernährung. Und dazu gehört meiner Meinung nach auch tierisches Protein.“ In oberlehrerhafter Manier erklärte dagegen Jakob Wehner vom Verband deutscher Schul- und Kitacaterer: „Auch aus gesundheitlicher Sicht ist es nicht notwendig, mit Fleisch zu verpflegen.“ Laut Angaben des Vizevorsitzenden Sebastian Kölsch, habe eine Umfrage unter 1030 angeblich ergeben, „dass sie zum größten Teil nichts gegen vegetarische Ernährung“ hätten.

Der erste Beitrag stammt übrigens von BW24, der zweite vom Wochenblick.

Erst kommt die Moral dann das Fressen

Relevantere Fragen, warum etwa wenn der elterliche Eigenanteil drastisch angehoben wird und gleichzeitig das Cateringangebot um 2/3 reduziert wird, es nicht zu Kostensenkungen kommt, bleiben außen vor.

Hingegen liefern sich sowohl „Leit- und Qualitätsmedien“ als auch deren „alternative“ Konkurrenz eine Schlammschlacht, die an der Sache eindeutig vorbei geht.

Fragen nach den Kosten bzw. Überlegungen, den Text der öffentlichen Ausschreibung abzuändern, werden erst gar nicht gestellt.

Lösungsansätze wie etwa eine Rückkehr zu kommunalen Großküchen (wenn diese denn günstiger wären) oder eine „Opt-Out“-Option stehen offensichtlich für das Freiburger Schuldezernat nicht zu Debatte.

Letztlich sei noch auf die Orwell’sche Wortwahl hingewiesen, die lediglich „neoliberale Dogmatik“, nun verknüpft mit grün angefärbter Zwangsverpflichtung ohne Wahlmöglichkeiten, bietet – und wenig mehr als (sehr) alter Wein in nicht einmal neuen Schläuchen ist.

Fast ist man versucht, verkehrte Welt zu rufen (daher auch die Abwandlung des bekannten Wortes von Bertolt Brecht, „Erst das Fressen, dann die Moral!“ in der Überschrift des letzten Absates).

Denn die Moral dieser Provinz-Posse ist ein ausgesprochen schaler Nachgeschmack: Lokalpolitiker, die sich offenbar einen Dreck um das Volk scheren, aber ausgesprochen sorgevoll auf die wirtschaftliche Lage privater Unternehmer (hier Caterern) blicken.

Wie war das noch einmal mit Volkssouveränität und der Tatsache, dass Politik und Verwaltung den Wählerinnen und Wählern verpflichtet sei?

Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

Bild Zoltan Sasvari, Freiburg Schlossberg Sonnenuntergang Münster, CC BY-SA 4.0

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