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Argentinien: Bundesrichter ordnet Aussetzung der «Impfung» von Kindern an

Published On: 2. Dezember 2022 0:06

Veröffentlicht am 2. Dezember 2022 von WS.

Aufgrund einer kollektiven Unterlassungsklage hat der argentinische Bundesrichter Alfredo López am 30. November 2022 vorsorglich die Aussetzung der «Covid-19-Impfung» von Kindern im Alter von sechs Monaten bis 16 Jahren angeordnet. Denn es müsse geklärt werden, welche unerwünschten Wirkungen und potenziellen Risiken die im Land zugelassenen «Covid-Impfstoffe» hätten.

«Mit der Vorsichtsmassnahme wird das Recht der Menschen auf Information geschützt, bis eine sehr heikle Frage endgültig geklärt ist: ob dieser Impfstoff angewandt werden soll oder nicht», erklärt López gegenüber der Zeitung La Prensa.

Dies könne man erst zum Zeitpunkt des Urteils entscheiden, für das alle, von beiden Parteien vorgelegten Beweise, bewertet werden müssten, betont der Bundesrichter. Jeder gesetzliche Vertreter der Minderjährigen – oder derjenige, der für sie verantwortlich sei – habe «ein Recht auf zuverlässige Informationen».

Konkret dürften die «Impfstoffe» Kindern unter 16 Jahren nur dann verabreicht werden, wenn sie diese drei Anforderungen erfüllten: Dass die Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt der «Impfung» über die Kontraindikationen dieser Produkte, die möglichen unerwünschten Wirkungen und das Recht auf Entschädigung im Falle des Todes oder einer vollständigen oder teilweisen Behinderung infolge der Injektion informiert werden.

Bisher habe es in diesem Verfahren zwei informative Anhörungen gegeben, berichtet La Prensa. Daran hätten Vertreter des Gesundheitsministeriums, der Arzneimittelagentur ANMAT sowie unabhängige Wissenschaftler und Gesundheitsexperten teilgenommen. Bei der zweiten Anhörung seien zwei alarmierende Berichte vorgelegt worden, in denen «vor der Entdeckung nicht deklarierter Substanzen in den Rezepturen der im Lande vermarkteten Covid-19-Impfstoffe gewarnt wurde».

Die notariell beglaubigte Analyse der Ampullen wurde nach Angaben von La Prensa von zwei renommierten Wissenschafterinnen durchgeführt, Dr. Marcela Sangorrín und Lorena Diblasi.

Das Ergebnis der Forscherinnen:

«Keines der analysierten Präparate würde die Grenzwerte für Menge und Partikelgrösse in injizierbaren Produkten gemäss Kapitel 788 der USP [Unique Selling Proposition] einhalten (…) Diese Produkte würden diese routinemässige Qualitätskontrolle nicht bestehen. Darüber hinaus wurden folgende chemische Elemente gefunden: Kupfer, Brom, Titan, Silizium, Aluminium, Fluor, Eisen, Chrom, Mangan und Cäsium, die in der Zusammensetzung nicht angegeben sind und in Verbindung mit Partikeln unterschiedlicher Morphologie und Grösse gefunden wurden. Da diese Bestandteile nicht deklariert werden, ist es nicht möglich, sich auf die entsprechende Qualitätskontrolle zu verlassen.»

La Prensa weist zudem darauf hin, dass Vertreter der ANMAT und des nationalen Gesundheitsministeriums während der informativen Anhörungen zugegeben hätten, dass «die Inhaltsstoffe der verschiedenen Impfstoff-Chargen auf lokaler Ebene nicht analysiert wurden». Dies sei «eine besorgniserregende Tatsache», die weitere Tests erforderlich mache.

Bundesrichter Alfredo López stellte klar, dass Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, dies tun könnten, sobald die durch die Vorsichtsmassnahme festgelegten Voraussetzungen erfüllt seien. Wie La Prensa mitteilt, hat das argentinische Gesundheitsministerium zwei Tage Zeit, um diese gerichtliche Anordnung anzufechten.

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