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Bei „Extremismus“-Verdacht: Faeser plant Umkehr der Beweislast für Beamte!

Published On: 9. Dezember 2022 11:04

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will einen quasi Maulkorb für unliebsame und unbequeme Staatsdiener einführen. Nicht der Staat muss beweisen, dass ein Beamter ein „Extremist“ ist, sondern der Beamte bzw. die Beamtin muss beweisen, dass er/sie es nicht ist!

Es ist ein verquaster Schachtelsatz, aber man sollte ihn langsam Wort für Wort lesen. Denn dieser Satz ist nicht mehr und nicht weniger als ein Anschlag auf den Rechtsstaat durch eine Bundesinnenministerin, bei der man sich zunehmend fragt, ob diese Linksideologin noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht: „Das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er eben nicht verfassungstreu ist.“

Als Nancy Faeser (SPD) diese Worte kürzlich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages sprach, gab es keinen Aufschrei in den Mainstream-Medien. Denn zuvor hatte die „rote Nancy“, die gerne Armbinde trägt, etwas Selbstverständliches gesagt, das so wunderbar nach Schutz der Demokratie klang: „Extremisten, Verfassungsfeinde“ müssten „schnell“ aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können. 

Eingepackt also in ein uneingeschränkt zu bejahendes Ziel trug die Innenministerin einen Angriff auf eine elementare Säule des Rechtsstaats vor: Der Staat muss nicht mehr beweisen, dass ein Beschuldigter schuldig ist, sondern ein Beschuldigter muss beweisen, dass er unschuldig ist!

Faeser spricht zwar davon, dass „Tatsachen“ vorliegen müssen, dass ein Beamter bzw. eine Beamtin nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht; aber wenn solche „Tatsachen“ vorliegen, ist auch schon jetzt eine Entfernung aus dem Staatsdienst möglich. Deshalb steht zu befürchten, dass es Faeser gar nicht mehr um Tatsachen geht, sondern um Indizien und Vermutungen. 

Noch einmal zum Mitschreiben: Bei einem begründeten oder auch nicht begründeten Verdacht soll künftig der/die Betroffene beweisen müssen, dass er (sie) auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. 

Am besten fangen wir gleich damit an – und zwar bei dieser Bundesinnenministerin!

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