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AfD triumphiert: OVG Münster verschiebt Verhandlung über Einstufung der Partei als Verdachtsfall

Published On: 13. März 2024 20:47

Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster

Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zieht sich weiter hin. Nach einem zweiten Verhandlungstag wurden zahlreiche Beweisanträge seitens der AfD gestellt und es kam zu inhaltlichen Auseinandersetzungen zum Volksbegriff der Partei. Der Fünfte Senat vertagte die Verhandlung am Mittwoch, 13. März, auf einen unbestimmten Zeitpunkt. Die Terminfindung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, so der Vorsitzende Richter, der einen entnervten Eindruck machte.

Positiver Eindruck bei AfD-Bundesschatzmeister

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter, der den Bundesvorstand vertrat, äußerte sich positiv über den Verlauf der Verhandlung. Er glaubt, dass das Gericht die Behauptungen des Verfassungsschutzes intensiv und kritisch prüfen wird. In einer gemeinsamen Pressemitteilung bekräftigten Hütter und das AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch ihr Engagement für den Erhalt der Demokratie. Der Deutschland-Kurier wird zeitnah über den Verhandlungsverlauf berichten.

Kampf für den Erhalt der Demokratie

Die AfD setzt ihren Kampf für den Erhalt der Demokratie fort und sieht sich im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz gut aufgestellt. Die Partei hofft auf eine intensive Prüfung der Vorwürfe und betont ihre Entschlossenheit, für ihre Überzeugungen einzustehen. Der Ausgang des Verfahrens bleibt jedoch weiterhin ungewiss, da das OVG Münster noch keinen endgültigen Termin für die Fortsetzung der Verhandlung festgelegt hat.

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AfD setzt sich durch: OVG Münster vertagt Verhandlung über Einstufung der Partei als Verdachtsfall

Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist auch nach dem zweiten Verhandlungstag noch kein Ende in Sicht. Nach einer regelrechten Flut von Beweisanträgen seitens der AfD sowie inhaltlichen Auseinandersetzungen zum Volksbegriff der Partei vertagte der Fünfte Senat die Verhandlung am Mittwoch, 13. März, auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt. Die Terminfindung werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Richter, der laut Prozessbeobachtern einen sichtlich entnervten Eindruck machte. AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter, der als Vertreter des Bundesvorstandes an der Verhandlung teilgenommen hatte, sagte dem Deutschland-Kurier, er habe den positiven Eindruck gewonnen, dass das Gericht die haltlosen Behauptungen des Verfassungsschutzes „durchaus intensiv und kritisch prüfen wird.“ In einer gemeinsamen Pressemitteilung

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