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Das Christian-Lindner-Gute-Enteignung-Gesetz

Published On: 10. Dezember 2022 6:00

Ein neues Gesetz regelt die Bewertung von Immobilien so, dass es zu wesentlich höheren Wertermittlungen kommt. Viele Erben werden das Eigentum verkaufen müssen, um die Steuern bezahlen zu können. So funktioniert Enteignung „im besten Deutschland aller Zeiten“. 

Es gibt Gesetzgebungsverfahren, die dringender und notwendiger nicht sein könnten. Sie werden das Parlament trotzdem nie passieren, und der Bundespräsident wird keine Eile haben, seine Unterschrift darunter zu setzen und warme Worte darüber zu verlieren. Wenn man fragt, wem es nützt, den Politikern oder den Bürgern, entwickelt man ein Gefühl für die politische Dringlichkeit eines Gesetzgebungsverfahrens anhand seiner Dauer.

Ganz wichtig für die Sicherung der Macht scheinen Gesetze dann, wenn sie nahezu klammheimlich kurz vor den Parlamentsferien oder der Weihnachtspause das Parlament passieren müssen. So geschehen mit der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes im März 2020, das parlamentarisch kaum diskutiert schon in Kraft treten konnte. Es griff massiv in die Grundrechte der Bürger ein, das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. 

Die Tragweite dieses Gesetzes wird heute mit ungerechtfertigten Grundrechtseingriffen, gesellschaftlichen Friktionen, Kinderquälerei, Diffamierung von Gegnern der Maßnahmen, Beschädigung der wissenschaftlichen Reputation, Übergriffigkeit des Staats, Behinderung von Demonstrationen, Lügen, Staatspropaganda, Machtmissbrauch, immensen Kosten und Impfschäden bei gutgläubigen Bürgern gleichgesetzt.

Argumentation wie so oft: Es geht um Gerechtigkeit

Der Gesetzgeber misst anscheinend mit zweierlei Maß, je nachdem ob Macht gesichert oder abgegeben werden muss. Das verkehrt die Verhältnisse. Denn Gesetze sollten in erster Linie den Bürgern nützen, ihrem grundrechtlichen Schutz, der Sicherung ihrer Lebensverhältnisse und ihres Wohlstands. Wenn sich Parlament und Regierung aber über formale Verfahrenstricks mehr Machtbefugnisse basteln, dann ist das eine Form von Korruption. Das gilt auch für Verfahren der Steuergesetzgebung, die oft genug das Parlament passieren, ohne dass sich die Öffentlichkeit sogleich über die Wirkung im Klaren sein kann.

In einem besonders gravierenden Fall wurde aktuell das „Jahressteuergesetz 2022“ durch das Parlament gepeitscht, so dass die Bürger kaum Zeit hatten, die Änderung in Hinblick auf ihre eigenen Lebensverhältnisse zu verstehen. Der Finanzminister der FDP, Christian Lindner, und sein Parteikollege vom Bundesjustizministerium, Marco Buschmann, müssen es wirklich sehr eilig gehabt haben, da diese Gesetzesänderung innerhalb von drei Monaten durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren lief. Es geht um viel Geld für die Staatskasse, das hier den Mittelstands-Bürgern abgeknöpft werden soll: Der Modus der Bewertung und erbrechtlichen Bemessung von Immobilien wurde zu diesem Zweck geändert. Argumentation wie so oft: Es geht um Gerechtigkeit.

Für Erben von Immobilien wird es in Zukunft richtig teuer werden. Wer eine oder mehrere Immobilien sein Eigen nennt und diese nun an Kinder oder Enkel vererben will, hat ab Januar 2023 Probleme, das Eigentum zu übertragen, ohne dass wesentlich höhere Steuern anfallen. Falls die Freibeträge nicht angepasst werden, droht Folgendes: Das neue Gesetz regelt die Bewertung von Eigentum derart, dass es zu wesentlich höheren Wertermittlungen als bisher kommt. Vielen Erben wird nichts anderes übrigbleiben, als das Eigentum zu verkaufen, um die Steuern bezahlen zu können. So funktioniert Enteignung „im besten Deutschland aller Zeiten“. Der FDP sei Dank.

Elterliches Wohnhaus in vielen Fällen nicht zu halten

Konkret steht die Ermittlung des Verkehrswertes im Fokus. Durch die künftig höheren Bewertungen von Immobilien werden Freibeträge schneller ausgeschöpft, und es kommt schnell zu einer hohen Steuerschuld. Die Freibeträge werden wohl nicht angepasst, denn der Fiskus braucht Geld, das er über das höhere, erbrechtliche Steueraufkommen einnehmen will. Die Freibeträge liegen für Lebenspartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro.

Die Verlängerung der „möglichen Nutzungsdauer“ von Häusern von 70 auf 80 Jahre wirkt sich durch die neue Gesetzgebung positiv auf den Zeitwert aus, weil die Bausubstanz als länger bewohnbar oder nutzbar gilt. Auch der Multiplikationsfaktor wurde angepasst. Der Faktor, mit dem der Zeitwert multipliziert wird, betrug bislang 0,9 bis 1,1. Ab Januar soll er mit 1,3 bis 1,5 zu Buche schlagen. Das ist für Erben in der Summe der Steuerberechnung ein riesiger Unterschied, auch wenn der Faktor klein erscheint.

Wenn eine Immobilie beispielsweise mit einem Zeitwert von 450.000 Euro bemessen wird und an ein Kind vererbt werden soll, ergibt sich bisher mit 0,9 ein Bemessungswert von 405.000 Euro. Es wären 5.000 Euro vom Kind zu versteuern. Mit dem Faktor 1,5 ergeben sich in Zukunft 675.000 Euro. Das heißt, das Kind, das erben soll, müsste nach neuem Steuerrecht bei Anrechnung des Freibetrags von 400.000 Euro für 275.000 Euro Steuern zahlen. Auf diese Weise wird ein elterliches Wohnhaus in vielen Fällen nicht zu halten sein, vor allem, wenn der Erbfall plötzlich eintritt. Die Kluft zwischen Wertsteigerung und Freibetrag wird mit den Jahren zudem immer größer.

Die Konjunktur abwürgen und das Wachstum bremsen

Zur Erinnerung für die Freien Demokraten, die sich einst einen schlanken Staat, so wenig Zugriff auf Leben und Eigentum der Bürger wie möglich und den Schutz vor übergriffiger Obrigkeitsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben hatten: Der britische Nationalökonom David Ricardo wusste bereits am Anfang des 19. Jahrhunderts um die Schädlichkeit von überbordenden Steueransprüchen des Staates. So erklärte er: „Lasst sie so, wie ihr sie vorfindet“ und meinte damit, dass mit Steuern und Abgaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen nicht negativ beeinflusst werden sollte. 

Schon ein paar Jahrzehnte zuvor hatte der Staatsrechtler Adam Smith seine vier Steuergrundsätze propagiert, die das Verhältnis zwischen Staat und Steuerpflichtigen auf gegenseitige Verlässlichkeit und Fairness gründete. Er warnte davor, dass die „Besteuerung nicht dem Gewerbefleiß hinderlich ist und die Bürger von gewissen Geschäftszweigen abhält, die einer großen Zahl von Menschen Unterhalt und Beschäftigung geben“. Er wollte, dass der Staat dem bürgerlich initiierten Fortschritt nicht im Wege steht, sondern ihn fördert.

Smith bezog sich explizit auf handeltreibende Bürger und Großunternehmen, die in der vorindustriellen Dynamik Englands am Ende des 18. Jahrhunderts wie Pilze aus dem Boden sprossen. Er gab den Weg vor: Kluge Wirtschaftspolitik lässt den freien Berufen und Unternehmern finanzielle Spielräume für Investitionen in Maschinen und Arbeitsplätze und erhöht indirekt die Wirtschaftsleistung des Landes. Er hatte erkannt, dass ein Staat mit falscher Fiskalpolitik die Konjunktur abwürgen und das Wachstum bremsen kann, wenn er die Höhe der Steuereinnahmen zum alleinigen Ziel seiner Bemühungen macht. Englands Aufstieg war vorgeschrieben, nach dieser Sichtweise wird Deutschland unter Olaf Scholz allerdings in die entgegengesetzte Richtung tendieren.

Akte staatlicher Willkür und administrativer Unbeholfenheit

Der Gedanke dahinter war einfach und gilt nach wie vor. Will der Staat eine florierende und wachsende Wirtschaft, darf er den Unternehmern, Investoren, Freiberuflern und Steuerzahlern nicht die Luft abschnüren. Leistung muss sich lohnen, Wohlstand und Reichtum dürfen nicht stigmatisiert werden, Steuern nicht wie ein Damoklesschwert über den Untertanen schweben und zu der Erkenntnis führen, dass Engagement nur die Gier des Staates anfacht. Der Staat hat sich weitgehend herauszuhalten und die Steuern und Abgaben dürfen deshalb nicht zum wirtschaftlichen Interventionskonzept werden. Schauen Sie auf Deutschland heute und sie wissen, was schiefläuft.

Die Engländer führten als erste Nation in Europa eine allgemeine Einkommenssteuer ein und stellten damit die Einnahmensituation ihres Landes auf ein relativ festes Fiskalprinzip, das gleichzeitig den Bürgern Transparenz und Rechtssicherheit bot. 

Weil mich das Finanzgebaren der Ampel-Regierung an etwas erinnert, muss ich hier einen kleinen Exkurs vornehmen: Der „Gemeine Pfennig“, eine eher willkürliche Steuer, die im Heiligen Römischen Reich bei der Reichsreform 1495 unter Maximilian I. eingeführt wurde, war der Versuch, auf großer Linie abzukassieren, obwohl die Gegebenheiten dagegensprachen. Der „Gemeine Pfennig“, war ein undurchsichtiges Gemisch direkter Kopf-, Personal- und Standessteuern und wurde zum Teil als Einkommens- oder Vermögensteuern erhoben. Diese Steuer sollte Kaiser Maximilian I. Finanzmittel für den Unterhalt des Reichskammergerichts und aufwendiger Kriegs-Eskapaden gegen Frankreich und die Osmanen sichern. Aber das Konzept scheiterte, weil seine Erhebung aufgrund regionaler Interessenskonflikte mit Landesherren nicht flächendeckend umgesetzt und säumige Zahlungen aufgrund fehlender Exekutivgewalt nicht geahndet werden konnten.

Der vorabsolutistische Staat hatte keine spezialisierte Finanzbehörde. Also musste sich der Staatsapparat bedarfsabhängig und spontan finanzieren. Die Steuererhebungen fanden dann zumeist ungeordnet, unregelmäßig und ohne Rücksicht auf die Situation und Bedürfnisse der zahlungspflichtigen Bevölkerung statt. Sie waren oft Akte staatlicher Willkür und administrativer Unbeholfenheit, aber auch Akte bürgerlichen Ungehorsams. Viele Leute verweigerten schlicht die Zahlung. Das Steuerkonzept, der „Gemeine Pfennig“ Maximilians I., scheiterte ein paar Jahre nach der Einführung.

Industriell ausgebeint, das Tafelsilber verscherbelt

Adam Smith scheint heute mehr passé als der „Gemeine Pfennig“, dessen willkürliche Methodik zur Zeitenwende passt. Der deutsche Gesinnungs-Hofstaat mit seinen hochtrabenden, finanzaufwendigen Eskapaden aus Energiewende, Mobilitätswende, Landwirtschaftswende und anderen (noch nicht als Wende bezeichneten) Irrtümern schickt seine Eintreiber, denn er hat sich mit seinen Plänen, der Unbill der weltpolitischen Lage und der Methode, Probleme an jeder Ecke mit Geld zuzustopfen (Corona, Energie, Europa) fiskalisch total verrannt. Das maßlose Geldverteilen und planwirtschaftliche Lavieren hat – wie immer – einen Nachteil: Am Ende muss es jemand bezahlen. 

Wie in Vorzeiten, quasi als Falsifikation der Standpunkte von Ricardo und Smith, betreibt die deutsche Bundesregierung eine von Opportunität und Finte geprägte Fiskalpolitik des gefräßigen Staates. Er ist auch fett geworden, der Leib unseres Staatswesens. Staatsquote und Steuersätze sprechen ihre eindeutige Sprache: Der Mittelstand, um den andere Länder Deutschland immer beneidet haben, krankt an dem Aderlass. Das Land wird industriell ausgebeint, das Tafelsilber verscherbelt, rette sich wer kann – ins Ausland, wohin auch immer.

Der Exodus ist besser als das Verbleiben in diesem bescheidenen Laden der links-reaktionären Pfänder und Enteigner, wo sich das banale Mittelmaß aus parteipolitischen Kaderschmieden über die Bürger erhoben hat, um deren Leistungswillen und Eigenverantwortung zu bekämpfen, als seien sie logische Widersprüche zu den Träumen von gesellschaftlicher „Gerechtigkeit“. Kein Wunder, dass Unternehmer und Leistungsträger sich in einem so ärmlich utopischen Milieu nicht weiter aufhalten wollen. Sie ziehen von dannen. Bald werden die Konstrukteure der fadenscheinigen „Gerechtigkeit“ auf niedrigstem Niveau feststellen: Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen.

Das ist die Situation, in der die Grundsteuer- und Erbschaftssteueränderungen dieses Jahres dafür sorgen werden, dass die Euter des Mittelstandes trotz einer akuten Mastitis unaufhörlich gemolken werden. Während die Start-Ups und Gesinnungs-NGOs mit staatlichen Subventionen gemästet werden, kann der klassische Mittelstand den toxischen Standortfaktor aus Ampel-Koalition, exorbitant gestiegenem Kosten und maßlosem Rentabilitäts- und Gesinnungsdruck bald nicht mehr wettmachen. Wenn Unternehmer nicht mehr zahlen können oder das Land verlassen haben, werden als Nettozahler die Privatleute noch ein bisschen länger herhalten können. Deshalb will der Staat immer mehr Zugriff auf deren Ersparnisse und die rentenunabhängigen Altersversorgungen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Immobilien. Denn jedes Jahr werden in Deutschland 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder zu Lebzeiten verschenkt.

Enteignung auf fiskal-bürokratischem Wege

Es ist Betongold verbaut, an das man nun über die Verschärfung des Steuerrechts herankommen will. Das sieht zwar nicht so unappetitlich aus wie Enteignung, hat aber den gleichen Effekt. So können enorme Geldbewegungen in Richtung Staatskasse realisiert werden. Man kann die Enteignung auf fiskal-bürokratischem Wege erledigen, indem Zeitwerte von Immobilien per Gesetz vervielfacht, Multiplikationsfaktoren erhöht und die Steuerbemessung auf diese Weise hochgejubelt wird, die Freibeträge dagegen werden belassen. Das klingt dann nicht nach Sozialismus und Volkseigentum, sondern nach Statistik und urbaner Flurbereinigung.

Dass ausgerechnet ein liberaler Finanzminister diese fiskalische Volte den Bürgern zumutet, ist paradox, aber zeigt, dass die Liberale Partei im Angesicht der Ampel-Macht wirklich fast alle Grundsätze liberaler Wirtschaftspolitik in die Tonne getreten hat. Das ist nicht unbedingt Wahlbetrug, aber Verrat an liberalen Grundsätzen allemal. 

Der Sozialphilosoph und Ökonom Friedrich August von Hayek hatte gewarnt, dass der Staat zwangsläufig dazu neigt, immer größer und größer zu werden, um immer mehr Aufgaben an sich zu ziehen. Was für Schlüsse zieht also ein liberaler Finanzminister heute aus dieser Mahnung, wenn die Idee des schlanken Staats eigentlich zur Grundausstattung seines Denkens zählen müsste? Stattdessen betreibt er die Enteignung seiner eigenen Wahlklientel, damit der adipöse Staatsapparat ungestört vor sich hindämmern kann in seinem Verdauungsschlaf der zusätzlichen Steuergelder. 

Dieser Text erschien zuerst in gekürzter Fassung im wöchentlichen Newsletter von Achgut.com (jeweils am Freitag), den Sie hier kostenlos bestellen können. 

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