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Die EU lässt Heuschrecken-Pulver als Zusatz für Lebensmittel zu

Published On: 21. Januar 2023 8:00

Die EU-Kommission hat am 3. Januar teilweise entfettetes Pulver aus Heuschrecken als Zusatz für Lebensmittel zugelassen. Eine Kennzeichnungspflicht besteht nicht, der Verbraucher kann daher nur schwer herausbekommen, was in seinem Essen enthalten ist.

Die EU-Kommission hat mit Unterschrift von Ursula von der Leyen eine auf den 3. Januar datierte Durchführungsverordnung veröffentlicht, in der sie mitgeteilt hat, dass eine vietnamesische Firma namens Cricket One Co. Ltd den Antrag gestellt hat, teilweise entfettetes Pulver aus Heuschrecken in der EU als Zusatz für Lebensmittel zuzulassen. Diesem Antrag wurde stattgegeben und in der Durchführungsverordnung heißt es:

„Der Antrag betraf die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille) in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung.“

Im Anhang der Verordnung kann man erfahren, in welchen Mengen Heuschrecken-Pulver in Zukunft welchem Lebensmittel beigefügt werden darf. So können „Fleischanaloge“ und „Snacks außer Chips“ in der EU zukünftig aus zu fünf Prozent Heuschrecken-Pulver bestehen. Bis zu vier Prozent sind es bei „Snacks auf Maismehlbasis“. Bis zu drei Prozent bei „Getreideriegeln“, „Vormischungen für Backwaren (trocken)“, „Gefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren (trocken)“ und „Molkenpulver“.

Und so weiter und so fort.

Gewinne anstatt Rettung der Welt

Westliche Oligarchen wie Rockefeller, Ford, Gates und Co, und auch die Lebensmittelkonzerne lobbyieren schon lange die Idee, Insekten als Lebensmittel einzuführen. Dazu werden seit Jahren immer wieder Artikel in Medien veröffentlicht und Beiträge im Fernsehen gezeigt, die den Menschen die Vorzüge von Insekten als Lebensmittel näher bringen sollen. Die sind angeblich gesund, sehr proteinhaltig, weitgehend geschmacksneutral (oder angeblich sogar lecker) und außerdem ist es angeblich auch viel umweltfreundlicher, Insekten im industriellen Maßstab zu züchten, als andere Lebensmittel – insbesondere Fleisch – zu produzieren. Außerdem sei das eine Möglichkeit, den weltweiten Hunger zu bekämpfen oder gar zu besiegen.

Im Klartext wird den Menschen vermittelt: Wer das Klima retten und den Hunger besiegen möchte, der sollte Insekten essen.

Dass der Grund viel banaler ist, wird bestenfalls am Rande erwähnt: Insekten sind billig in der Produktion und wer einem Lebensmittel zum Beispiel fünf Prozent Insekten beimischt, der kann billiger produzieren und damit seine Gewinne erhöhen. Es geht mal wieder um Geld, nicht um die Rettung der Welt.

Auch der WEF macht sich immer wieder für Insekten als Lebensmittel stark, wie Beispiele („Gutes Essen: Warum wir vielleicht bald Insekten essen könnten“ von 2018, „Ernährungssicherheit: Warum wir Insekten die Rolle geben müssen, die sie in unserem Lebensmittelsystem verdienen“ von 2021, „5 Gründe, warum der Verzehr von Insekten den Klimawandel eindämmen könnte“ von 2022) von der Seite des IWF zeigen.

Aber dass Herr Gates, der einer von denen ist, die sich für die vermehrte Nutzung von Insekten in vielen Bereichen einsetzen, sich von seinen Köchen zukünftig Insekten zubereiten lässt, wage ich zu bezweifeln. Und auch Herr Schwab vom WEF dürfte andere Kost bevorzugen.

Lebensmittelsicherheit? Nicht so wichtig

Dass in der EU in Zukunft Insekten als Beigabe zu Lebensmitteln erlaubt sind, mögen viele als ekelerregend empfinden, aber die wichtigste Frage ist, ob das auch gesundheitsgefährdend ist. Früher – wir erinnern uns an den Streit um TTIP – war einer der wichtigsten Unterschiede zwischen der EU und den USA, dass in der EU erwiesen sein musste, dass zugelassene Stoffe nicht gesundheitsgefährdend sind, während es in den USA umgekehrt war. Dort galt alles als ungefährlich, bis das Gegenteil bewiesen war. Ich vereinfache das ein wenig, aber das war einer der Kernpunkte des Streits um TTIP, denn Verbraucherschützer haben befürchtet, dass TTIP die relativ strengen Richtlinien der EU aushöhlen würde.

Allerdings scheint es so, dass es TTIP dazu nicht mehr braucht, denn die EU-Kommission hat die Sicherheit des entfetteten Heuschrecken-Pulvers auf eine sehr kreative Art und Weise geprüft. In der Durchführungsverordnung kann man dazu lesen:

„Am 24. Juli 2019 beantragte der Antragsteller ferner bei der Kommission den Schutz eigentumsrechtlich geschützter wissenschaftlicher Studien und Daten, die zur Stützung des Antrags vorgelegt wurden; im Einzelnen handelt es sich dabei um eine detaillierte Beschreibung des Herstellungsprozesses (3), Ergebnisse von Immediatanalysen (4), Analysedaten zu Kontaminanten (5), Ergebnisse der Stabilitätsstudien (6), Analysedaten zu mikrobiologischen Parametern (7) und Ergebnisse der Studien zur Proteinverdaulichkeit (8).“

Bei so vielen Fußnoten habe ich mich gefreut, denn ich wollte mir exemplarisch eine oder zwei dieser „wissenschaftlichen Studien und Daten, die zur Stützung des Antrags vorgelegt wurden“, anschauen. Das Problem dabei ist, dass das nicht möglich ist, denn sie sind, wie man in den Fußnoten erfährt, alle „unveröffentlicht“.

Allerdings hat die EU-Kommission bei der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA eine Studie zu dem Heuschrecken-Pulver in Auftrag gegeben. Die EFSA kam laut Durchführungsverordnung zu dem Ergebnis, dass das Pulver sicher ist.

Allerdings gibt es da Einschränkungen, denn die EFSA hat auch geschrieben, dass „auf der Grundlage einiger weniger veröffentlichter Erkenntnisse zu Lebensmittelallergien im Zusammenhang mit Insekten im Allgemeinen“ zumindest der Verdacht besteht, dass deren Verzehr „mit einer Reihe anaphylaktischer Ereignisse in Verbindung“ gebracht werden kann. Für alle, die es nicht wissen: Anaphylaktische Reaktionen sind plötzlich auftretende, umfassende, potenziell schwere und lebensbedrohliche allergische Reaktionen.

Daher hat die EFSA empfohlen, „die Allergenität von Acheta domesticus weiter zu erforschen.“

Die Frage der Allergien

Im Klartext: Die EU-Kommission hat Heuschrecken-Pulver als Lebensmittel in die „Unionsliste der neuartigen Lebensmittel“ aufgenommen, ohne genau zu wissen, ob der Verzehr von Heuschrecken-Pulver zu gefährlichen allergischen Reaktionen führen kann. Das soll erst noch weiter erforscht werden.

Ich will hier ausdrücklich keine Panik schüren und vermute, dass es – wenn überhaupt – nur zu sehr wenigen schweren allergischen Reaktionen kommen wird. Aber ich verstehe nicht, warum so etwas überhaupt als Lebensmittel zugelassen wird, wenn es keine handfesten Daten über die Allergenität gibt. Mir erschließt sich nicht, was an der Beimischung von Heuschrecken-Pulver zu Lebensmitteln so wichtig sein soll, dass auch nur das geringste Risiko für Bürger der EU in Kauf genommen wird. Haben wir bisher etwa schlechter gelebt, weil keine Heuschrecken in unserem Brot und unseren Snacks enthalten waren?

Nun könnte man argumentieren, dass ein Warnhinweis über die noch nicht vollständig bekannte Allergenität an den entsprechenden Lebensmitteln angebracht wird, damit jeder, der unbedingt Heuschrecken-Pulver in seinen Lebensmitteln haben möchte, informiert ist und das auf eigene Gefahr zu sich nehmen kann. Aber die EU-Kommission kommt zu dem entgegengesetzt Schluss, wie in der Durchführungsverordnung zu lesen ist:

„Bis zur Bewertung der im Rahmen der Forschung gewonnenen Daten durch die Behörde und in Anbetracht des Umstands, dass Erkenntnisse, die den Verzehr von Acheta domesticus unmittelbar mit Fällen von Primärsensibilisierung und Allergien in Verbindung bringen, bislang keine eindeutigen Schlüsse zulassen, ist die Kommission der Auffassung, dass keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften bezüglich des Potenzials von Acheta domesticus, eine Primärsensibilisierung auszulösen, in die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel aufgenommen werden sollten.“

Im Klartext: Weil wir nicht wissen, ob und wie gefährlich Heuschrecken-Pulver für Allergiker ist, bringen wir keine Kennzeichnung an den Lebensmitteln mit Heuschrecken-Pulver an.

Auf diese Logik muss man erst einmal kommen!

Aber es gibt eine Einschränkung, wie wir in der Durchführungsverordnung auch erfahren:

„In ihrem Gutachten stellte die Behörde zudem fest, dass der Verzehr von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Ferner befand die Behörde, dass weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen können, wenn diese Allergene in dem Substrat enthalten sind, das an die Insekten verfüttert wird. Daher ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden.“

Im Klartext: Wenn Sie auf den oben genannten Lebensmitteln, denen Heuschrecken-Pulver in der EU zukünftig beigemischt werden darf, den Hinweis finden, dass der Verzehr der Lebensmittel „allergische Reaktionen bei Personen auslösen kann, die gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben allergisch sind“, dann könnte das ein Hinweis darauf sein, dass Heuschrecken-Pulver beigemischt wurde.

Guten Appetit!


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