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Die Bundeshauptstadt macht einfach weiter so

Published On: 29. Januar 2023 13:00

Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat sich unfähig gezeigt, Wahlen ordnungsgemäß ablaufen zu lassen. Dennoch möchte er nach der Wiederholungswahl einfach weiterwursteln, womöglich unter grüner Führung. Viele Bürger wissen nach Ampelchaos im Bund und erneuten Wahlpannen in Berlin nicht, wen sie überhaupt noch wählen sollen.

Erinnern Sie sich noch? EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kannte keine Anstandsgrenzen, als sie Mitte September 2022 einem Mitgliedsland der Europäischen Union vorwarf, inzwischen eine „Wahlautokratie“ geworden zu sein. Was für ein ungeheuerlicher Vorwurf, obwohl gut 200 OECD-Wahlbeobachter bei der Ungarnwahl am 3. April 2022 keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnten.

Für von der Leyen und ihre Euro-Technokraten haben die renitenten Ungarn den „falschen“ Ministerpräsidenten zum vierten und dieses Mal sogar mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt – den konservativen Viktor Orbàn (Fidesz).

Wahlautokratische Züge inklusive Pannen, Mauscheleien und Chaos kann die deutsche CDU-Politikerin an der Spitze der EU hingegen ganz locker in ihrem Heimatland und vor allem in ihrer Bundeshauptstadt finden.

Dort reißt die neuerliche Pannenserie selbst vor der Wiederholungswahl nicht ab. In Berlin hat der Verfassungsgerichtshof am 16. November 2022 beschlossen, dass die von Skandalen und Pfuschereien begleitete Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom September 2021 jetzt am 12. Februar komplett wiederholt werden muss.

Keine und falsche Wahlzettel, geöffnete Wahllokale Stunden nach Wahlschluss, Stimmen auf falschen Stapeln usw., das Versagen der Berliner Administration des rot-rot-grünen Senats war zu den parallel stattfindenden Wahlen von Bundestag, Abgeordnetenhaus und Bezirksversammlungen im Herbst 2021 – also vor der Ungarnwahl – empörend und riesengroß.

Doch es hört einfach nicht auf. Großen Aufwand verursachte eine Panne, bei der 1.700 Briefwähler einen falschen Stimmzettel bekamen. Der FDP-Bewerber hatte nach der Wahl Berlin verlassen und hätte, da es keinen Nachrücker gibt, ersatzlos vom Stimmzettel gestrichen werden müssen, aber sein Name stand trotzdem auf dem Stimmzettel. Der Versand musste gestoppt, die Stimmzettel neu gedruckt – und alle Betroffenen angeschrieben werden, damit sie neue Wahlscheine beantragen konnten.

Wenige Wochen vor den Wiederholungswahlen taucht ein falsch geschriebener Name auf dem Wahlzettel auf. Der CDU-Politiker Christian Alexander Peter Wohlrabe teilt auf Twitter einen Wahlzettel mit dem falschen Namen: Christian Andreas Wohlrabe. Er twittert: „Das war nicht nur falsch, sondern auch insofern komisch, dass ich gar keinen Zweitnamen angegeben hatte. Außerdem fühlt sich Andreas einfach falsch an. Das bin ich nicht.“

Er ist nicht der einzige Fall. Auch der Name der FDP-Kandidatin Diana Flemmig stand falsch auf dem Wahlzettel . Schlimmer noch: Es wurde zudem bekannt, dass 49 Berliner in Köpenick Briefwahlunterlagen in Folge eines Softwarefehlers zweimal zugeschickt bekommen haben. „Es ist Berlin, wenn nicht mal Copy&Paste funktioniert“, kommentiert ihr Parteikollege Richard Siebenhaar auf Twitter.

Eine fehlende Wahlscheinnummer auf einem Rücksendeumschlag in Reinickendorf. Ein fehlendes Dienstsiegel auf einem Wahlschein in Charlottenburg-Wilmersdorf. Ein falsches Wahldatum auf einem englischsprachigen Informationsblatt zur BVV-Wahl.

Der neue Landeswahlleiter Berlins spricht von „Fehlern, die nicht passieren dürfen“. Trotzdem sei die Situation viel besser als 2021. Was für ein Lacher?

Drei Wochen vor der Wiederholungswahl am 12. Februar hat der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sogar die SPD-Innensenatorin und den neuen Landeswahlleiter einbestellt. Sie sollen den Abgeordneten erklären, wieso es trotz aller nach der peinlichen Chaoswahl 2021 getroffener Vorkehrungen Woche für Woche neue Pannen gibt.

Stichwort „Wahlautokratie“: Die Bundestagswahl in Berlin soll nicht wie bei Land und Kommunen in allen Wahlbezirken, sondern völlig unverständlicherweise nur in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt werden. Eine unheilige Allianz aus Grünen, Linken und FDP hatte dies aus dem Bundestag heraus verhindert, weil sie Mandatsverluste fürchtete. Berlin stellt zwölf Wahlkreise, schickt also via Erststimme zwölf Abgeordnete direkt in den Bundestag. Aber eine Teilwahl in Berlin zum Bundestag ändert nichts. Würde jedoch die Linke einen Berliner Direktwahlkreis verlieren, flöge sie aus dem Bundestag. Also mussten die SED-Nachfolger aus Sicht von Grünen und FDP um jeden Preis im Parlament gehalten werden, damit nicht auch einige grüne und gelbe Abgeordnete ihre Bundestagsmandate verlieren.

Ein politischer Skandal, zu dem sich die Bundesverfassungsrichter bis dato nicht geäußert haben. Neben Tichys Einblick haben auch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und der AfD Klage wegen der geplanten Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

TE war der eigentliche Auslöser für die Wiederholung einer Wahl, nachdem ein Team die tausenden Protokolle gesichtet und die Mängel veröffentlicht hatte. Auf diese Recherchen stützten sich die verschiedenen Beschwerdeführer beim Berliner Verfassungsgerichtshof. Der kam am Ende zu dem Schluss, dass eine Komplettwiederholung der einzige Weg sei, um den Vertrauensverlust in die Demokratie zu verhindern. Genau deswegen hat sich TE jetzt wegen der Bundestagswahl direkt an Karlsruhe gewendet. Doch bisher ist nur eine Eingangsbestätigung der Klage mit Aktenzeichen vom Bundesverfassungsgericht eingegangen. Aus Budapest hat man so etwas bisher nicht gehört.

Auch auf die völlig unabhängige davon geführte Klage der AfD gibt es laut dem parlamentarischem Geschäftsführer Götz Frömming bislang keine über ein Aktenzeichen hinausgehende Antwort aus Karlsruhe. Wen wundert’s?

Ach ja, und da waren doch noch die 43 Feiglinge, darunter acht Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses von SPD, Linken und FDP, die Mitte Dezember Beschwerde gegen die Neuwahl in der Hauptstadt eingelegt hatten, offenbar weil sie als bislang gewählte Abgeordnete um ihren vom Steuerzahler alimentierten Arbeitsplatz fürchteten.

Beschwerden liegen vor, aber die Neuwahl läuft weiter

Ja, det is Berlin. Chaos bei den Wahlen und in der täglichen Regierungspolitik von SPD, Grünen und Linken. Hier nur ein Beispiel von unendlich vielen: Die noch regierende SPD-Bürgermeisterin Franziska Giffey, im Volksmund Dr. Mogel genannt, möchte Autos auf Berlins einstiger Prachtstraße, der Friedrichstraße in Mitte, wieder fahren lassen, damit Kunden und Händler eine Zukunft haben. Doch ihre grüne Verkehrssenatorin und potenzielle Nachfolgerin Bettina Jarasch will das nicht. Sie pfeift auf ihre Vorgesetzte und spaltet den Senat. Ab 30. Januar ist die Friedrichstraße zwischen Leipziger und Französischer Straße wieder für Autos gesperrt, und es sollen Sitzmöbel auf die Straße gestellt werden. Was für ein Witz, was für eine rot-rot-grüne Gurkentruppe in der Berliner Regierung. In jedem normalen Betrieb wären Mitarbeiter wie Jarasch von ihren Vorgesetzten entlassen worden,nicht aber in Berlin.

Ist die FDP bei der Neuwahl in Berlin eine echte Alternative?

Nun könnte man glauben, die FDP sei eine echte Alternative zu den rot-rot-grünen Versagern in der Hauptstadt. Sicher haben die Liberalen bisher eine ganz ordentliche Opposition abgegeben, doch wenn es wirklich zur Sache geht, reihen auch sie sich in den politischen Hauptstrom ein.

Ausgerechnet der Berliner FDP-Spitzenkandidat Sebastian Czaja drückte sich beim Dreikönigstreffen seiner Partei in Stuttgart auf offener Bühne davor, die Herkunft der Täter der Silvesterkrawalle in der Bundeshauptstadt zu nennen. Fast so wie der ARD-Reporter vom RBB in der Tagesschau, nur, dass er dabei nicht stottert. Czaja droht „den Tätern“ zwar mit dem „Knallen der Knasttür“, aber traut sich nicht zu sagen, dass es vor allem jugendliche Migranten aus dem türkisch-arabischen und nordafrikanischen Raum waren. Kein Wunder, dass es sein FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai auch nicht wagt, denn „Liberale schüren keine Vorurteile“. Sagen, was ist, gibt es bei der FDP also nicht, wohl aus Angst vor linksgrüner Stigmatisierung. Eine „Freiheitsbewegung“, wie die Parteispitze immer zu sein postuliert, sieht anders aus. Obendrein wird auch die Berliner FDP wie ihre Bundespartei zugunsten der Grünen umfallen, falls es zu einer CDU-geführten Jamaika-Koalition käme.

Das Gleiche müssen sich Berliner Wähler bei der CDU fragen, die auch alles für die Grünen tun würden, nur um nach 22 Jahren wieder einen Regierenden Bürgermeister zu stellen. Die Aussichten darauf sind jedoch schlecht. Schließlich unterwirft sich bestimmt auch die SPD den Grünen, um weiter mit den SED-Erben die frühere Mauerstadt zu regieren – dann eben mit einer Grünen wie Jarasch an der Senatsspitze. Also warum soll man potenzielle Umfallerparteien wählen? Nur aus Angst, sich für die AfD zu entscheiden?

All das und noch viel mehr kann einen als Wähler zur Verzweiflung bringen. Immer öfter macht unter Berlins Bürgern die Frage die Runde, die sich nicht für Freie Wähler und AfD entscheiden können oder für CDU und FDP entscheiden wollen: „Ich weiß gar nicht, wen ich hier wählen soll?“


Wer nicht wählt, kann auch nicht protestieren

Zu Hause bleiben wäre jedenfalls das Dümmste. Denn das würde vor allem die etablierten Parteien freuen, weil ihnen Nichtwähler die vollen Parlamentssitze sichern und den Kreis der Mandatsträger nicht kleiner machen. Außerdem ist es für sie egal, wer die Nichtwähler sind, sie stören die Parlamentspolitik nicht schließlich erfolgt die Sitzverteilung zu 100 Prozent durch die abgegebenen gültigen Stimmen. Niedrige Wahlbeteiligungen wie zuletzt in Nordrhein-Westfalen mit 55,5 Prozent, Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt mit jeweils 60,3 Prozent spielen da gar keine Rolle.

Eine Fraktion der Nichtwähler würde zwar in elf Landtagen die größte Gruppierung stellen, aber sie sitzen ja nicht drin. Es sind verschenkte Nichtstimmen, die den Traditionsparteien nicht weh tun. Bevor sie das vermeintlich falsche wählen, sollen die Bürger am Wahltag lieber zu Hause bleiben, sagen sich SPD, Union, Grüne und FDP heimlich in schöner Eintracht.

Rechts über Links: Nur ganz oben an der Laterne schützt vor Schmierern in Berlin (© Olaf Opitz)

Dennoch ist die Teilnahme an der Wahl eine Möglichkeit, wenigstens seinen Protest zum Ausdruck zu bringen, selbst wenn man keine Partei wählt. Hier sollten Unentschlossene von den renitenten und mutigen DDR-Bürgern im Jahr 1989 lernen. Der Wähler kann protestieren, indem er seinen Wahlschein ungültig macht, etwa ein Kreuz über alle Parteien zieht oder drauf schreibt – „alle unwählbar“. Denn eine hohe Zahl ungültiger Stimmen, wie bei der Kommunalwahl in der DDR im Mai 1989, ist ein Zeichen des Protests, um politische Versager und Umfaller zu bestrafen. Schließlich fällt eine hohe Zahl ungültiger Stimmen auf und das kann die etablierte Politik nicht so einfach vom Tisch wischen, allen weiteren Wahlpannen in Berlin zum Trotz.

Zum Schluss sollten wir ordnungshalber beim Thema „Wahlautokratie“ noch an die skandalösen Vorgänge nach einem demokratischen Wahlakt in Thüringen am 5. Februar 2020 erinnern. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte aus dem Ausland, die Wahl eines bürgerlichen FDP-Ministerpräsidenten mit ungewollten AfD-Stimmen müsse rückgängig gemacht werden. CDU und FDP folgten der Kanzleranweisung zur Freude der rot-rot-grünen Wahlverlierer in Erfurt. In einer Art

Wiederauflage des Demokratischen Zentralismus aus sozialistischen DDR-Zeiten – es wird von oben nach unten durchregiert – hatte das Thüringer Parlament dank Merkels Veto dann im zweiten Akt einer Demokratie-Posse ausgerechnet Wahlverlierer Bodo Ramelow von den Linken alias PDS alias SED zum Ministerpräsidenten einer rot-rot-grünen Minderheitsregierung gewählt. Die CDU hält so bis heute die regierenden SED-Nachfolger an der Macht.

Insofern hätte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) vor allem ihrer früheren Kanzlerin und Parteifreundin Dr. Angela Dorothea Merkel eine „Wahlautokratie“ vorwerfen können und sogar müssen. Doch in der Welt von Politik-Ideologen wie bei von der Leyen und Merkel gilt nach wie vor: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

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