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Neuberechnung der AbgabeGrundsteuer: Damoklesschwert und Hammer

Published On: 29. Januar 2023 18:37

Die endgültig den Immobilienbesitzern eingeräumte Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist verstrichen. Etliche werden buchstäblich in der letzten Minute ihre Erklärung noch abgegeben haben, aber viele werden es nicht geschafft haben. Über ihnen hängt das Damoklesschwert von Verspätungszuschlägen. Bayern und Hamburg wollen da ganz strikt sein, die anderen Länder begnügen sich zunächst mit Erinnerungsschreiben und einer Nachfrist, aber danach wird es ebenfalls teuer.

Der wirkliche „Hammer“ wird allerdings erst 2025 viele Eigentümer und natürlich auch Mieter treffen. Die Neuberechnung geht zum einen auf das Bundesverfassungsgericht zurück, daß die bisherigen Grundstückwerte, die der Berechnung zugrunde liegen, als nicht mehr zeitgemäß ansah. Zum anderen jedoch spielen die Länder eine Rolle, weil sie sich nicht einer einheitlichen Regelung unterwerfen wollten. Sieben der sechzehn Länder haben sich vom Bundesmodell abgekoppelt und modifizierte oder völlig eigene Modelle kreiert.

Länder nutzten die Grundsteuer als Geldmaschine

Die politische Absichtserklärung, daß die Reform aufkommensneutral sein soll, wird ein frommer Wunsch bleiben. Beispiel dafür bietet die Reform der Grunderwerbsteuer von 1982. Die damalige Regierung von CDU/CSU und FDP schaffte es, daß Dickicht von 7 Prozent, verknüpft mit kaum noch überschaubaren Ausnahmetatbeständen auf 2 Prozent zu senken, und zwar ohne nennenswerte Milderungsmöglichkeiten. In der Folge stieg sogar das Aufkommen dieser Steuer.

Höhe des Grundsteuerhebesatzes nach Gemeinden
Höhe des Grundsteuerhebesatzes nach Gemeinden

Wegen der Kosten der Wiedervereinigung stieg der Steuersatz auf 3,5 Prozent, und den Ländern gelang es, eine Ergänzung des Grundgesetzes zu ertrotzen, die ihnen das Recht zur Festsetzung des Steuersatzes einräumt. Nicht nur „klamme“ Länder haben davon reichlich Gebrauch gemacht, z.B. das Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg mit 6,5 Prozent, sondern auch „reiche Länder“, wie Hamburg mit 4,5 Prozent und Baden-Württemberg mit 5 Prozent. Pikant daran ist, daß ausgerechnet die erste grün geführte Regierung im Ländle den Steuersatz um 1,5 Prozentpunkte auf 5 Prozent anhob, wobei Ministerpräsident Winfried Kretschmann dazu eine ziemlich zynische Erklärung abgab.

Gemeinden dürfen nicht hinten herunterfallen

Zurück zur Grundsteuer: Sie wird mit Aufgaben für die Daseinsfürsorge begründet. Dazu zählen vor allem Ausgaben für Schulen, Straßenbau, Reinigung, Abwasserbeseitigung, Verwaltung, Meldewesen und etwaige zur Verfügung gestellte Leistungen wie Bibliotheken oder Schwimmbäder. So gesehen handelt es sich bei der Grundsteuer – abseits spitzfindiger Diskussionen zum Begriff der Steuer – um Gebühren beziehungsweise Beiträge.

Es mag sein, daß die Gemeinden mit den Einnahmen aus den ihnen zufließenden Anteilen an Bundes- und Landessteuern sowie sonstigen Zuweisungen nicht auskommen. Dann wäre zunächst zu prüfen und transparent zu machen, ob sich Bund und Länder zu knausrig verhalten, und welche kommunalen Einsparpotentiale es gibt. Danach kann man an eine maßvolle Erhöhung der Einnahmen aus der Grundsteuer denken. Das tun die Gemeinden ja auch regelmäßig mit der Anhebung der Hebesätze; ein Recht, das ihnen zusteht.

Politiker unterscheiden nicht zwischen „Vermögen“ und „Einkommen“

Die Ausgaben für die Daseinsfürsorge haben indessen nichts damit zu tun, ob jemand buchstäblich in einer Bruchbude wohnt oder in einem marmorgetäfelten Palast. Die Grundsteuerhöhe an Grundstückswerte, Bodenwertrichtlinien o.ä. zu knüpfen ist daher schon im Ansatz verfehlt. Das liegt daran, daß den Spruchkörpern der zuständigen Gerichte wie auch den meisten Politikern der Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen nicht klar ist.

Ob sich ein buchmäßig festgestellter Vermögenswert tatsächlich realisieren läßt, oder ob Gewinne oder Verluste zu verzeichnen sind, richtet sich nach den jeweiligen Angebots- und Nachfragebedingungen. Wer gezwungen ist Vermögensteile zu veräußern, um private oder Steuerschulden zu begleichen kann herbe Enttäuschungen erleben, wenn viele andere das Gleiche tun wollen oder müssen.

Der Staat geriert sich bei der Grundsteuer als Krämer

In der Regel kommen Umverteilungsfanatiker und Steuerjuristen bei allen möglichen staatlichen Steuern mit den Prinzipen der steuerlichen Leistungsfähigkeit und der Gerechtigkeit angetanzt. Mit Verlaub: Viele Steuern, darunter auch die Grundsteuer haben damit nichts zu tun.

Der Staat verhält sich im Grunde nicht anders als jener Krämer, der sich nach einem Spruch von Thiers beim Eintritt eines vermutlich reichen Fremden die Hände reibt und freut, daß er den Preis nach oben treiben kann.

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