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Geheimdienst überwacht Bürgerrechtsorganisation MASS-VOLL!

Published On: 3. Februar 2023 15:33

Veröffentlicht am 3. Februar 2023 von RL.

Der Verein MASS-VOLL!, der während Corona insbesondere jungen Menschen eine Stimme gegeben hat, scheint den Behörden ein Dorn im Auge zu sein. So schreibt Präsident Nicolas A. Rimoldi am Freitag in einer Medienmitteilung:

«Die Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL! wird vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unrechtmässig überwacht.»

Die Organisation hatte schon länger geahnt, ins Visier der NDB-Späher geraten zu sein. Vor diesem Hintergrund hat MASS-VOLL! im Juli 2022 ein Auskunftsbegehren an den NDB gestellt und verlangt, sämtliche über den Verein gespeicherten Daten zu erhalten.

Der NDB weigert sich jedoch, MASS-VOLL! die verlangten Informationen auszuhändigen. In seiner Verfügung vom 9. Dezember 2022 spricht er von «überwiegenden öffentlichen Geheimhaltungsinteressen».

Keine konkrete Begründung

Eine konkrete Begründung bleibt der NDB schuldig. MASS-VOLL! will man bis auf Weiteres keine Auskunft erteilen. Was so viel heisst wie: Offenbar spähen die «Staatsschützer» MASS-VOLL! aus. Unklar ist jedoch, wie umfassend die Überwachung ist.

Ein No-Go, findet Rechtsanwalt David Dürr, der MASS-VOLL! juristisch vertritt. Denn mit diesem Vorgehen verstosse der NDB gegen seine eigenen Gesetze.

Artikel 5 Absatz 5 des Nachrichtendienstgesetzes besage nämlich, dass der NDB keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz sammeln dürfe.

Dürr hat am 1. Februar eine 13-seitige Beschwerde gegen den NDB beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht. Das Dokument liegt Transition News vor.

Darin verweist der Anwalt darauf, dass der NDB keinerlei individuell-konkrete Begründung macht. «Aufgrund dieser Mängel hinsichtlich des zugrunde gelegten Sachverhalts ist die angefochtene Verfügung aufzuheben», schreibt Dürr.

Er zeigt sich erstaunt angesichts der dünnen Argumentation des NDB. «Schiebt ein Bundesorgan die Auskunft auf, weil es wegen überwiegender öffentlicher Interessen, insbesondere der inneren und äusseren Sicherheit der Eidgenossenschaft, erforderlich ist (…), so muss es angeben, aus welchem Grund die Auskunft verweigert, eingeschränkt oder aufgeschoben wird.»

Man muss wissen: Zur Überwachung von Organisationen nutzt der NDB unter anderem das Portal «Open Source Intelligence» (Osint-Portal) und das Informationssystem zur elektronischen Lagedarstellung (ELD). Mit dem Osint-Portal arbeitet der NDB zur Bereitstellung von Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen.

ELD dient den zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone als Führungsinstrument und der Verbreitung von Informationen im Hinblick auf die Steuerung und Umsetzung von sicherheitspolizeilichen Massnahmen, namentlich bei Ereignissen, bei denen Gewalttätigkeiten befürchtet werden.

Besonders stossend für Dürr ist, dass MASS-VOLL! die Daten des Osint-Portals nicht zur Verfügung gestellt werden:

«Angesichts dieser öffentlichen Verfügbarkeit der Daten ist nicht einzusehen, inwiefern nun ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verweigerung der Auskunftserteilung bestehen soll.»

Auch die Verweigerung beziehungsweise Aufschiebung der ELD-Daten sei rechtlich höchst fragwürdig: Zumindest eine «umschreibende Begründung» hätte der NDB dafür anbringen müssen, so Dürr.

Verein keine Bedrohung

Der Anwalt argumentiert zudem, dass der Verein eben keine Bedrohung sei. Ganz im Gegenteil: «MASS-VOLL! verteidigt die verfassungsmässige Ordnung der Schweiz. (…) Sein Engagement dient dem Schutz verfassungmässiger Rechte und der demokratischen Grundordnung der Schweiz.» Der Verein habe nie Anlass zur Annahme gegeben, diese Grundordnung in Frage zu stellen.

Für MASS-VOLL! und Dürr ist klar: Ihnen muss Auskunft erteilt werden, inwiefern die «Staatsschützer» die Aktivitäten der Bürgerrechtsorganisation überwachen. Rimoldi sagt verweisend auf düstere Zeiten des Kalten Krieges:

«Es kann nicht sein, dass eine Bürgerrechtsorganisation, die sich mit friedlichen Mitteln für die Einhaltung elementarer Grund- und Freiheitsrechte einsetzt, vom Nachrichtendienst des Bundes überwacht wird – und dass die Staatsspitzel erst noch rechtswidrig die Auskunft verweigern.»

In der Medienmitteilung heisst es weiter: «Der NDB weckt mit seinem Verhalten Erinnerungen an entsprechende Missbräuche im Rahmen der Fichen-Affäre sowie bedient er sich einem Instrumentarium, welches typisch ist für Diktaturen und Unrechtregimes.»

Ein solches Verhalten könne man nicht akzeptieren. Vom NDB wird verlangt, «sein illegales Verhalten sofort zu beenden».

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