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Vom „Gendergaga“ zur gesetzlichen Lüge

Published On: 24. März 2023 16:00

Ein deutsches Gericht stellt aktuell das Aussprechen der Wahrheit – nämlich die Bezeichnung eines biologischen Mannes als Mann – unter Strafe. Wir reden hier nicht mehr über lustiges „Gendergaga“, sondern einen massiven Angriff auf Frauenrechte und Meinungsfreiheit, der uns alle betrifft.

Falls jemand immer noch nicht verstanden hat, warum man Transpolitik in dieser Form nicht nur kritisch sehen, sondern stoppen muss: Wir reden hier nicht mehr über lustiges „Gendergaga“, sondern einen massiven Angriff auf Frauenrechte und Meinungsfreiheit, der alle von uns betrifft:

„Mit Beschluss vom 17.03.2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als ‚Mann‘ zu bezeichnen. Erstmalig verbietet damit ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung das Misgendern einer trans Frau“, schreibt Dr. Jasper Prigge, der Rechtsanwalt Janka Kluges, auf seinem Blog.

Und fügt hinzu:

„Das von Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Verlagsunternehmen hatte auf dem von ihr verantworteten Blog ‚Pleiteticker.de‘ einen Beitrag veröffentlicht, in dem unsere Mandantin kritisiert wurde. In dem Beitrag wurde unsere Mandantin zunächst als ‚Transfrau‘, im weiteren Verlauf ‚biologischer Mann‘ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet.“

Ein deutsches Gericht stellt aktuell das Aussprechen der Wahrheit unter Strafe. Es ist verboten, auf eine Tatsache hinzuweisen und wird mit sechsstelligem Bußgeld bei Wiederholung belegt. In dieser Logik, um ein Beispiel zu nennen, stellt es eine Straftat dar, darauf hinzuweisen, dass „Tessa“ Ganserer auf einem Frauenplatzticket der Grünen im Deutschen Bundestag sitzt, obwohl er ein Mann ist und Markus heißt. Das sind Fakten, die er selbst bestätigt, stand sein echter Name doch auch richtig und offiziell genau so auf dem Wahlzettel.

Wir werden uns dann alle vor Gericht wiederfinden

Das genau ist die böse Fratze der Transpolitik. Unsere Regierung will mit dem jetzt geplanten Selbstbestimmungsgesetz und dem dazugehörigen „Deadnaming“-Verbot (die Nennung des usrprünglichen Vornamens einer geschlechtsumgewandelten Person, Anm. d. Red.) genau das zum neuen Standard in Deutschland erheben.

Unser aller „Queer“-Beauftragter, den wir alle mit unseren Steuergeldern mitbezahlen, Sven Lehmann, will genau solche Gesetze einführen. Zuwiderhandlungen und abweichende Meinungen werden bereits als „Transphobie“ oder auch als „Antifeminismus“ bei den staatlich finanzierten Meldestellen in NRW und bei der Amadeu-Antonio-Stiftung ab sofort registriert.

Wir erfassen Nicht-Straftaten von Nicht-Tätern, um sie wegen Nicht-Verbrechen an den Pranger zu stellen. Das ist die Vorstufe.

Gibt es erst das Gesetz, seid ihr alle vor Gericht. Wir werden uns dann alle vor Gericht wiederfinden, wenn wir noch darauf hinweisen, dass das Frausein keine Frage von Imagination ist und eine Transfrau schlicht ein biologischer Mann ist. Lüge wird dann zum Gesetz und Wahrheit ein Verbrechen.

Und um alle, die jetzt auf Knopfdruck hyperventilieren und bereits dieses Posting melden, aufzuklären: Sehr wohl befürworte ich den Schutz von echten Transfrauen und einen respektvollen Umgang. Gleichzeitig ist die Frage der Fakten nicht verhandelbar, müssen wir die Rechte von Bio-Frauen in Schutzräumen, im Sport und in Umkleideräumen ohne Wenn und Aber genauso schützen, und Respekt ist übrigens auch keine Einbahnstraße.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Birgit Kelles Facebookseite.

Birgit Kelle, geb. 1975, arbeitet als freie Journalistin und Autorin, darunter für die Weltwoche und den Focus. Ihre Bücher „Dann mach doch die Bluse zu“, „Muttertier“, „GenderGaga“ und „Noch normal? Das lässt sich gendern!“ wurden zu Bestsellern.

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