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Klimaextremisten in Berlin: Von der Polizei toleriert

Published On: 13. April 2023 17:15

Klimaextremisten der „Extinction Rebellion“ haben das Berliner Hotel Adlon gestürmt. Sie zünden Nebelkerzen, werfen Flugblätter von einem Hotelbalkon im oberen Stock und lassen ein Transparent hängen mit der Aufschrift: „We can’t afford the super rich“ – Wir können uns die Superreichen nicht leisten.

Screenprint via Twitter

Das ist ein weiterer Protest am heutigen Tag. Am Morgen beschmierten bereits mehrere Extremisten-Bewegungen Gebäude in Berlin mit einer schwarzen Flüssigkeit. Darunter die „Letzte Generation“ und die „Extinction Rebellion“. Neben über 20 Firmensitzen, Lobby- und Parteizentralen war die FDP-Parteizentrale das Hauptopfer des Protests.

Stolz postet die Letzte Generation auf Twitter und Instagram Bilder und Videos dieser Aktion und schreibt darunter: „Die FDP ist Profi im Blockieren, sie klebt an den Verbrennern. Wir haben heute an der FDP-Parteizentrale in Berlin sichtbar gemacht, was das für unsere Grundrechte bedeutet.“ Im Anschluss dann der Aufruf: „Meldet euch an und bringt mit uns ab nächster Woche Berlin zum Stillstand.“

Ab kommendem Mittwoch startet die Letzte Generation ein mehrwöchiges Protest-Lager. Auf ihrer Internetseite liegen eine Packliste, eine Checkliste und ein Leitfaden für die Anmeldung vor. Außerdem: ein grober Terminkalender. So kündigen sie bereits jetzt an, dass sie vom 24. bis 28. April und vom 1. bis 5. Mai die Straßen in Berlin weiträumig blockieren werden und Berlin somit zum Stillstand bringen wollen. Bei der Polizei ist für diese Aktionen allerdings noch keine Anmeldung eingegangen, wie ein Pressesprecher der Polizei auf eine Anfrage von TE antwortet.

Letzte Generation will im Regierungsviertel campieren

Unbeachtet von Anmeldungen schätzt der Rechtsexperte Rupert Scholz die Blockadeaktionen der Letzten Generation als unzulässig ein. Im Tichys Einblick Talk „Klima, ist alles erlaubt?“ führte er aus, dass das Blockieren von Straßen eine zulässige Konsequenz von Versammlungen sei, sofern das nötig sei, um dieses abzuhalten. Ein Blockieren von Straßen zum Zweck der Blockade selbst sei aber unzulässig und nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt.

Ab dem 19. April will die Letzte Generation auf den Grünflächen im Regierungsviertel campieren. Schon jetzt campiert „Extinction Rebellion“ im Rahmen ihrer „Frühlingsrebellion“ im Invalidenpark, gut 15 Gehminuten entfernt. Von hier aus starten sie Proteste, teilweise angemeldet. Teilweise auch nicht angemeldet: So kündigen sie auf ihrer Internetseite an, dass sie „neben den angemeldeten Versammlungen auch andere kreative Aktionen des zivilen Ungehorsams“ durchführen wollen.

Klimakleber nehmen Hauptstadt als Geisel

Ein „kreativer ziviler Ungehorsam“ hat heute als – wie sie es nennen – „Auftaktaktion“ gemeinsam mit der Letzten Generation stattgefunden: die Sachbeschädigung von über 20 Gebäuden in Berlin. Wann und wie genau diese „kreativen“ Proteste der Extremisten ablaufen, kündigen sie nicht offiziell an: „Aus Sicherheitsgründen geben wir Informationen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams nur mit Bedacht weiter.“

Um an ihren Widerständen teilzunehmen, müssen die Extremisten der Extinction Rebellion und der Letzten Generation zunächst ein Protest-Training absolvieren und ein Teil einer „verifizierten Bezugsgruppe“ werden, schreiben beide Bewegungen auf ihren Internetseiten. Laut der Letzten Generation besteht eine Bezugsgruppe aus mehreren Extremisten, die gemeinsam protestieren. Der Begriff „Zelle“ fällt hier wohl bewusst noch nicht.

Ausländische Terrorfinanzierung?

Klimaextremisten stören nicht nur das tägliche Leben, sie begehen auch Sachbeschädigung, stören und zerstören die Infrastruktur. Sie nehmen Schäden von Menschenleben in Kauf und setzen Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele ein. Den Bereich des Aktivismus haben sie damit längst verlassen; der Sabotage kommen sie nahe. Seit Auftauchen des Begriffs hat der Saboteur die Konnotation eines Gegners, der nicht selten von außen bezahlt wird – eine Parallele, die sich angesichts der weitläufigen Finanzierungen der Klimaextremisten durch internationale Geldgeber zusätzlich aufdrängt. Einer der wichtigsten Geldgeber ist der Climate Emergency Fund aus den USA. Im Tichys Einblick Talk sah Rupert Scholz die Schwelle zu ausländischer Terrorfinanzierung überschritten.

Aktion der „letzten Generation“

Trotz all der Sabotagen und Blockaden schaut die Polizei scheinbar nur zu, wenn die Klimaextremisten ihre Zelte aufschlagen und darin ihre mitunter kriminellen Machenschaften planen. Spätestesn nach den Sachbeschädigungen heute sollte die Berliner Polizei aufhorchen. Immerhin war dies laut „Extinction Rebellion“ nur die „Auftaktaktion“. Außerdem war es nicht das erste Mal, dass Extremisten auf diese Weise Sachbeschädigung begangen: Bereits vor knapp einem Monat hatten Extremisten der Letzten Generation schonmal zu einer öl-ähnlichen, schwarzen Flüssigkeit gegriffen.

Damals um das Grundgesetz-Denkmal in der Nähe des Reichstags zu beschmieren. Strafrechtliche Konsequenzen gab die Polizei bisher nicht bekannt. Sie habe aber mehrere Strafverfolgungen eingeleitet, wie die Tagesschau berichtete. Auch fällte die Letzte Generation erst vor kurzem einen Baum vorm Bundeskanzleramt, möglicherweise mit Duldung durch die Bundespolizei. Tichys Einblick berichtete.

Gerade die Bundespolizei, die für den Schutz des Regierungsviertels mitverantwortlich ist, war in der Vergangenheit sehr zurückhaltend. Auch die Landespolizei stand in der Kritik, hat aber die sogenannte „EAO Klima“ eingerichtet; eine Hundertschaft von Polizisten, die an zentralen Kreuzungen und Knotenpunkten bereit stehen, um Klimakleber schnell von der Straße zu entfernen.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Strafrechtliche Konsequenzen braucht die Letzte Generation auch nicht wegen des Todes einer Radfahrerin zu befürchten, wie die Staatsanwaltschaft heute mitgeteilt hat. Im Oktober blockierten zwei Extremisten der Letzten Generation die Stadtautobahn A100. Das führte zu Stau und verhinderte die Durchfahrt eines Fahrzeugs der Feuerwehr, das eine 44-jährige Radfahrerin nach einem Unfall bergen sollte. Ihre Rettung verzögerte sich. Wenige Tage später starb die Frau im Krankenhaus. Trotzdem erfolgt in diesem Fall nur eine Anklage der beiden Extremisten wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nicht aber wegen Behinderung von hilfeleistenden Personen.

Dabei beschreibt das Strafgesetzbuch neben der Zerstörung von Infrastruktur (§305 StGB) mit dem Paragrafen 88 die Tätigkeiten der Klimaextremisten recht genau:

Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen

  • Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
  • Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen,
  • Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind, oder
  • Dienststellen, Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,

ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Trotzdem hält sich die Polizei bisher mit solchen Strafverfahren zurück. Es wirkt fast schon so, als hätten die Klimaextremisten unter dem Deckmantel des Klimaschutzes einen Freifahrtschein für all ihre Proteste.

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