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Schweizer Behörden lagern Daten auf Clouds von US-Digitalkonzernen aus

Published On: 18. April 2023 0:01

Bild: Erstellt mit Midjourney, bearbeitet von K. Demeter

Veröffentlicht am 18. April 2023 von Red.

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie hat seine Daten seit kurzem auf die Server des US-Cloud-Computing-Anbieters Amazon Web Services (AWS) geladen. AWS wurde 2006 als Tochterunternehmen des Internetgiganten Amazon gegründet.

Dies bestätigte das Amt jüngst der NZZ am Sonntag. Es gehe bei der Auslagerung der Daten darum, «die Ausfallsicherheit der kritischen Systeme weiter zu erhöhen», sagte eine Sprecherin des Bundesamts gegenüber der Zeitung. Zudem sei der Schritt wegen «stark steigender Datenvolumen» nötig geworden.

Die Auslagerung in eine ausländische Cloud ist für den Bund eine Premiere. Bisher sind die Daten in eigenen Rechenzentren und selber betriebenen Clouds gespeichert worden.

Zur Erinnerung: 2022 unterzeichnete die Bundeskanzlei Verträge über 110 Millionen Franken mit den vier US-Konzernen AWS, Microsoft, Oracle und IBM sowie dem chinesischen Anbieter Alibaba. Meteo Schweiz ist nun das erste Bundesamt, das seine Daten auf eine Cloud eines ausländischen Digital-Konzerns lagert, wie die Bundeskanzlei bestätigte.

Der NZZ am Sonntag zufolge stünden weitere Verwaltungseinheiten kurz vor dem Abschluss und ein halbes Dutzend sei in Abklärung. Hinsichtlich der Sicherheit der Daten schreibt die Zeitung:

«Die Daten werden in Sicherheitsstufen eingeteilt. Primär geht es um Daten, die ohnehin öffentlich sind. In die Cloud dürfen aber auch Daten, die als «intern» klassifiziert sind, wobei die Server der ausländischen Firmen in diesem Fall zwingend in der Schweiz stehen müssen. Im Fall von Meteo Schweiz befinden sich die AWS-Server ebenfalls in der Schweiz – die Sicherheitsstufe ist nicht bekannt.»

Zwar sagte die Bundeskanzlei im Zusammenhang mit den Verträgen im vergangenen Herbst, dass der Fokus auf Daten liege, für die keine besonderen Schutzanforderungen bestünden – also in erster Linie öffentliche und keine Personen-Daten.

Klar ist aber: Damit gerät die Verwaltung in die Abhängigkeit von ausländischen Digital-Konzernen. Möglich ist, dass sensible Daten in die Hände von unterschiedlichen Staaten gelangen. Schon heute ist es laut der Rechtsauffassung des Bundes beispielsweise möglich, dass Daten an EU-Staaten übermittelt werden.

Auch die US-Regierung, die bekanntlich die halbe Welt überwacht, hat freie Hand: Denn Nachrichtendienstliche Überwachungsprogramme sowie die berüchtigte Cloud Act in den USA sehen vor, dass amerikanische Behörden ohne Rechtshilfeverfahren auf Daten von Cloud-Anbietern zugreifen können (wir berichteten).

Fraglich ist das Vorgehen des Bundes auch aus juristischer Sicht: Denn die Behörden hatten schon vor Monaten losgelegt. Dies, obwohl man gewusst hatte, dass das Vorgehen juristisch umstritten ist und sich Gegenwind gegen das Projekt abzeichnen würde.

«Ein Bürger hatte verlangt, dass die Auslagerung vorsorglich gestoppt wird. Er scheiterte ein erstes Mal vor dem Bundesverwaltungsgericht und erst vor kurzem auch vor Bundesgericht», so die NZZ am Sonntag.

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