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Aus Habeck wird jetzt Scholz: Heizungs-Schikane verabschiedet

Published On: 19. April 2023 15:37

Das Bundeskabinett hat die umstrittene Habeck-Heizung beschlossen – sie soll noch im Juni Gesetz werden. Damit steht auch Bundeskanzler Olaf Scholz dahinter und die FDP kann nicht mehr behaupten, sie habe Schlimmeres verhindern wollen.

IMAGO / NurPhoto

Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bundeskanzler Olaf Scholz vor der Kabinettssitzung im Kanzleramt in Berlin am 22. Februar 2023

Das Bundeskabinett hat sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Neben den Details zur Umsetzung der geplanten „Wärmewende“ stehen auch die Eckpunkte für das Förderprogramm, das Hauseigentümern den Heizungsaustausch erleichtern soll.

Das alles passiert nach den Vorstellungen des zuständigen Ressorts von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Die FDP hatte vorübergehend den Eindruck zu erwecken versucht, das Vorhaben könne an ihr scheitern. Aber die FDP hat sich wieder gebeugt.

Damit beginnt planmäßig das Konzept, das Mieten in Deutschland erheblich verteuern und viele Hausbesitzer im Ergebnis enteignen soll, wenn sie nicht in der Lage sind, erhebliche Mehrkosten zu tragen. Das Gesetz schreibt vor, dass vom 1. Januar 2024 an in Deutschland nur noch Heizungen eingebaut werden sollen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder zumindest dafür ausgelegt sind. Dies gilt sowohl für Heizungsanlagen in Neubauten als auch Erneuerungen in bestehenden Gebäuden. Das ist allerdings eine beschönigende Formulierung.

Tatsächlich ist es ein Verbot von Gas-, Öl- und Holzpelletheizungen. Erlaubt sind nur noch sogenannte Wärmepumpen, die allerdings mit Strom betrieben werden, der im Winter zu 90 Prozent aus fossiler Erzeugung stammen wird – oder aus importiertem Atomstrom. Die Wärmepumpen erfordern neben den hohen Anschaffungs-, Montage- und Betriebskosten eine weitgehende Dämmung von Fenstern, Wänden, Kellerdecken und Dach. Alle Fachleute gehen von Beträgen zwischen 100.000 und 200.000 je nach konkreter Ausgestaltung aus. Bei älteren Gebäuden verringert sich die Wohnfläche, wenn aus Denkmalschutzgründen nach innen gedämmt werden, also eine 16 Zentimeter dicke Styroporschicht an den Innenwänden angebracht werden muss.

Da die Wärmepumpen nicht die notwendige Wärme liefern, sind „Zusatz-Heizungen“ notwendig, sogenannte Hybridheizungen. Als Hybridheizungen erlaubt sind demnach Wärmepumpen „in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung“. Auch diese Zusatzheizungen fressen zusätzliches Geld in Anschaffung und Betrieb.

Biomasseheizungen, meistens solche, die Holzpellets nutzen, sollen nur noch in Altgebäuden erlaubt sein. Und das auch nur ausnahmsweise dann, wenn sie „zur Verbesserung der Betriebsqualität“ mit Pufferspeichern und einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaikanlage ergänzt werden. In Neubauten sind sie künftig keine Option mehr. Damit kommt auch auf die Betreiber von Holzpelletheizungen, die wegen ihrer angeblichen Klimaneutralität in den vergangenen Jahren heftig beworben wurden, ebenfalls hohe Kosten für die Aufrüstung mit Speichern und Solarzellen zu.

Entwurzelung der Menschen als Programm

An der umstrittenen Regelung zu Wasserstoff hat sich im Vergleich zum vorherigen Entwurf nichts verändert; das ist der ganze Stolz der FDP. So dürfen Eigentümer im kommenden Jahr Gasheizungen einbauen und auch erst einmal mit Gas betreiben, die „H2-ready“ sind. Dies ist aber nur unter der einschränkenden Voraussetzung erlaubt, dass der Umbau des Gasnetzes auf Wasserstoff bis zum Jahr 2035 vom Gasnetzbetreiber, an den die Heizung angeschlossen ist, geplant „und mit konkreten Investitionsschritten“ unterlegt ist, wie es in der Kabinettsvorlage heißt.

Die Gasnetzbetreiber haben aber im Vorfeld erklärt, dass sie dies für unmöglich halten: Weder gibt es entsprechende Geräte, Netze noch den notwendigen Wasserstoff. Es handelt sich also um liberale Augenwischerei, die unter der modischen Überschrift „Technologieoffenheit“ für Technologien, die es absehbar nicht geben wird, läuft. Laut Wirtschaftsminister Habeck liegen die Kosten für derartiges Gas beim Vierfachen des derzeitigen Energiepreises für Heizungen.

Für Hausbesitzer und Mieter sind dies katastrophale Nachrichten. Eigenheimbesitzer müssen ihre Gebäude ein zweites Mal erwerben. Die Mehrkosten sind bei Häusern in Ballungsräumen, die über eine Million Euro an Wert besitzen, in manchen Fällen aus dem Wert noch finanzierbar. Häuser, die weniger als 250.000 Euro Wert darstellen wie in ländlichen Gebieten und in den neuen Bundesländern üblich, können nicht in solcher Höhe beliehen werden. Wenn die Eigenmittel fehlen, hilft nur der Zwangsverkauf. Auf Mieter kommen die Kosten zu, die von den Hauseigentümern zeitlich gestreckt auf die Miete umgelegt werden können. Ist dies nicht möglich, kommt es auch hier zu Zwangsverkäufen von Immobilien in großer Zahl.

Damit geraten auch die Banken, insbesondere Sparkassen und Volksbanken unter Druck. Sie finanzieren meist lokale Immobilien, die plötzlich an Wert verlieren und damit zu Abschreibungsbedarf führen. Das dürfte auch zu Schieflagen bei Banken führen.

Die Ausnahmeregel für Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, ist geblieben und soll ausgeweitet werden. Sie sollen nach einem Ausfall der bisherigen Heizung auch weiter eine klassische fossile Heizung einbauen dürfen. Erst für diejenigen, die die Immobilie später erben, soll die Erneuerbaren-Pflicht gelten. Auch das ist eine Scheinlösung: Bauen Ältere noch eine Gasheizung ein, so müssen Käufer oder Erben sofort nachrüsten und die neue, noch über Jahrzehnte funktionsfähige Heizung entsorgen. Die Verschrottung funktionsfähiger Heizungsanlagen gilt in der Ampel-Regierung als „nachhaltig“.

Geywitz will Wohnflächenkonsum debattieren

Damit bleibt ein bitteres Fazit. Der Wohnungsbau in Deutschland ist schon jetzt wegen hoher Baukosten eingebrochen und wird sich nicht beleben. Denn die neue Regelung verteuert auch den Neubau, der dann gegen Altimmobilien konkurrieren muss. Viele Eigenheimbesitzer werden zwangsweise zu Mietern, wenn sie über die hohen Kosten aus ihren Häusern vertrieben werden. Damit verschärft sich der Wettbewerb um knappen Wohnraum weiter und treibt die Mieten in den verbleibenden Gebäuden.

Energieeinsparungen sind nicht zu erwarten, da moderne Gasheizungen zum Teil günstigere Verbrauchswerte aufweisen als strombetriebene Wärmepumpen. Die Verschrottung von funktionsfähigen Altanlagen verlangt nach neuen Anlagen, die mit Ressourcen und Material erst produziert werden müssen. Die versprochenen Hilfen werden daran scheitern, dass die Bundesrepublik schon jetzt mit schnellem Tempo in die Verschuldung marschiert. Wirklich eine den Kosten entsprechende Entlastung für die Mehrzahl der Betroffenen ist damit nicht in Sicht und kann nach kurzer Anlaufzeit jederzeit aufgekündigt werden.

Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein direkter Angriff auf die schon länger hier lebende Bevölkerung, seien es Mieter oder Eigenheimbesitzer oder kleinere Vermieter. Gewinner werden Großkonzerne sein, die Zugang zum Aktienmarkt haben und sich jetzt an den Immobilien der vertriebenen Alteigentümern bedienen können. Vermutlich werden viele Kommunen Aufkaufprogramme zu niedrigen Preisen anbieten und das Versorgungsproblem für die steigende Migration auf diese Art und Weise lösen. Bauministerin Geywitz setzt angesichts des Einbruchs von Wohungsneubau auf kostengünstiges „modulares Bauen“. Danach soll es zu einer Neuauflage der DDR-Plattenbauten in einem Lego-Baukastenprinzip kommen: Gebäuderiegel werden beliebig verlängert, verschränkt und hoch gebaut. Die Zukunft soll solchen Wohnblöcken gehören. Vermutlich sorgt ein Bundesförderprogramm für diversen farblichen Anstrich.

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Categories: Peter F. MayerTags: Daily Views: 1Total Views: 34
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