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DIE ZEIT wird vom Presserat wegen Beschwerdeverfahren untersucht

Published On: 15. Mai 2023 14:20

Presserat leitet Beschwerdeverfahren gegen DIE ZEIT ein

Der Deutsche Presserat hat ein Beschwerdeverfahren gegen die Wochenzeitung DIE ZEIT eingeleitet. Hintergrund ist ein Artikel, der im November 2020 veröffentlicht wurde und in dem es um den Umgang mit sexueller Belästigung in der Politik geht. Konkret geht es um die Darstellung einer angeblichen Vergewaltigung, die laut Presserat nicht ausreichend belegt ist.

Unzureichende Belege für Vergewaltigungsvorwurf

In dem Artikel wird eine anonyme Quelle zitiert, die behauptet, von einem Politiker vergewaltigt worden zu sein. Der Politiker wird nicht namentlich genannt. Der Presserat bemängelt nun, dass die Beweislage für diesen Vorwurf unzureichend sei. Es gebe keine weiteren Quellen, die den Vorwurf bestätigen könnten, und auch die Umstände der angeblichen Tat seien nicht ausreichend beschrieben.

Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht

Der Presserat sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Journalisten seien verpflichtet, ihre Informationen sorgfältig zu prüfen und zu überprüfen, bevor sie veröffentlicht werden. Insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie einer Vergewaltigung müsse die Beweislage eindeutig sein. Der Presserat fordert DIE ZEIT nun auf, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Reaktion der ZEIT

DIE ZEIT hat auf das Beschwerdeverfahren des Presserats reagiert und betont, dass der Artikel sorgfältig recherchiert und geprüft worden sei. Man stehe zu den veröffentlichten Informationen und werde sich auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens dazu äußern. Der Presserat ist ein Selbstkontrollorgan der deutschen Presse und hat die Aufgabe, die Einhaltung journalistischer Standards zu überwachen. Beschwerden können von jedermann eingereicht werden.

Original Artikel Teaser

Presserat leitet Beschwerdeverfahren gegen DIE ZEIT ein

Der Deutsche Presserat hat ein Beschwerdeverfahren gegen DIE ZEIT eingeleitet. In dem im April erschienenen Artikel waren Inhalte aus internen Chats und Mails des Springer-Chefs Mathias Döpfner veröffentlicht worden. Grundlage für das Verfahren sei eine Beschwerde, die Ende vergangener Woche beim Presserat eingegangen war, berichtet presseportal.de. Die Sprecherin des Presserats, Kirsten von Hutten, wird wie folgt zitiert: „Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die internen Nachrichten Döpfners von überwiegend öffentlichem Interesse sind oder ob die Veröffentlichung dessen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt.“ Der Presserat wolle am 15. Juni über den Fall entscheiden. Auch die Berliner Zeitung soll den Informantenschutz nach Ziffer 5 des Pressekodex verletzt haben. Deren Verleger Holger Friedrich hatte nach eigenen Angaben den Namen eines Informanten

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