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Ab heute EU kontrolliert wieviel Sprit Sie verfahren aber Sie können das noch verhindern

Published On: 20. Mai 2023 8:06

Ab heute, Samstag, fährt der sprichwörtliche „big brother“ mit Ihnen im Auto mit! Denn ab heute gilt die EU-Vorschrift, wonach bei jeder §57a Begutachtung, dem Pickerl, auch die Fahrleistung und die Verbrauchsdaten Ihres Fahrzeuges erfasst werden. Vorerst betrifft dies Fahrzeuge, die ab 1. Jänner 2021 zugelassen wurden. Ihre Daten werden an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums und von dort an die europäische Umweltagentur gesendet – einschließlich der Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Natürlich alles nur zu Ihrem Wohle! Die EU will überprüfen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Transparente und vergleichbare Darstellung der Verbräuche

Der ÖAMTC, Österreichs größte Autofahrerlobby, unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Eine transparente und vergleichbare Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle wäre vorteilhaft. Gleichzeitig sprach sich der Autofahrerverein strikt gegen die Zuordnung der einzelnen Verbräuche zum Fahrzeug und damit zum Fahrer.

Verweigerung des Auslesens der Daten

Doch Sie können dieser Überwachung entkommen! Es gibt die Möglichkeit, das Auslesen Ihrer Daten und deren Weitergabe zu verhindern – und Sie bekommen trotzdem das Pickerl! Sie müssen nur das Auslesen der Daten verweigern, wenn Sie Ihr Auto in der Autowerkstätte zum Pickerl abgeben. Diese Verweigerung muss von Ihnen bzw. vom Fahrzeug-Besitzer aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. So einfach geht das Entkommen aus der Überwachung.

H2: Neue EU-Vorschrift ab 20. Mai

Ab dem 20. Mai 2022 gilt eine neue EU-Vorschrift, wonach bei jeder §57a Begutachtung auch die Fahrleistung und Verbrauchsdaten des Fahrzeugs erfasst werden müssen. Diese Daten werden an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums und von dort an die europäische Umweltagentur gesendet. Das Ziel ist es, zu überprüfen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

H2: Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben grundsätzlich

Der ÖAMTC unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, da eine transparente und vergleichbare Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle vorteilhaft wäre. Allerdings spricht sich der Autofahrerverein gegen die Zuordnung der Verbräuche zum Fahrzeug und damit zum Fahrer aus.

H2: Verweigerung des Auslesens der Daten

Um der Überwachung zu entkommen, besteht die Möglichkeit, das Auslesen der Daten und deren Weitergabe zu verhindern. Hierfür muss das Auslesen der Daten bei der Pickerl-Überprüfung aktiv verweigert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden

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Ab heute: EU kontrolliert, wieviel Sprit Sie verfahren – aber Sie können das noch verhindern

Ab heute, Samstag, fährt der sprichwörtliche „big brother“ mit Ihnen im Auto mit! Neue EU-Vorschrift ab 20. Mai Denn ab heute gilt die EU-Vorschrift, wonach bei jeder §57a Begutachtung, dem Pickerl, auch die Fahrleistung und die Verbrauchsdaten Ihres Fahrzeuges erfasst werden. Vorerst betrifft dies Fahrzeuge, die ab 1. Jänner 2021 zugelassen wurden. Ihre Daten werden an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums und von dort an die europäische Umweltagentur gesendet – einschließlich der Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Natürlich alles nur zu Ihrem Wohle! Die EU will überprüfen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. So einfach geht das Entkommen aus der Überwachung Der ÖAMTC, Österreichs größte Autofahrerlobby, unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Eine transparente und vergleichbare Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle wäre

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