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Kampf gegen den Mittelstand – Erbschaftssteuer Unter Geiern

Published On: 21. Mai 2023 19:59

Kaum eine staatliche Abgabe ist so umstritten wie die Erbschaftsteuer. In Deutschland wurde sie 1906 eingeführt und seitdem immer wieder reformiert, zuletzt 2009. Danach sind die Freibeträge für nahe Verwandte und bei der Verschonung von Betriebsvermögen aber nicht mehr angepasst worden. Dabei müssten sie allein inflationsbedingt heute um rund 25 Prozent höher liegen, um reale Mehrbelastungen heutiger gegenüber damaligen Erben zu vermeiden. Das hat das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW-Report 24/23) ausgerechnet, in einer Stellungnahme zu einem entsprechenden Antrag der schleswig-holsteinischen FDP.

Manche Erbschaft wird heute fünfmal so hoch besteuert wie vor 13 Jahren. SPD und Grüne wollen vor allem die Vererbung von Unternehmen stärker besteuern. Auch die CDU liebäugelt mit einer „Flattax“, das heißt bei einem vergleichsweise niedrigen Steuersatz sollen fast alle Ausnahmen und Verschonungsregeln gestrichen werden. Nach den IW-Berechnungen wäre ein einheitlicher Steuersatz von zehn Prozent „auf alles“ ungefähr aufkommensneutral. Der SPD schwebt allerdings eher eine Flattax von mindestens 15 Prozent vor, was dem Staat Mehreinnahmen von etwa fünf Milliarden Euro bescheren würde. Und aller Erfahrung nach wäre das noch lange nicht das Ende der Begehrlichkeiten.

Deutschland liegt bereits über dem OECD-Durchschnitt. Mancher Steuerzahler fühlt sich dabei wohl an die Spezies der Geier erinnert, die sich ja ebenfalls am Tod ihrer Opfer laben. Laut „Brehms Tierleben“ sind sie „nicht unternehmend“, sondern sammeln „böswillig und feig“ einfach das auf, „was ein günstiger Zufall ihnen liefert“. Im Unterschied zu Alfred Brehms „unedlen Raubvögeln“ hat der Fiskus allerdings auch zu Lebzeiten der Bürger schon kräftig zugelangt.

Die Erbschaftssteuer widerspricht sämtlichen Steuergrundsätzen

Das liegt aber vor allem daran, dass der „kleine Mann“ durch zahlreiche Freibeträge und Ausnahmen weitgehend verschont wird. Die Belastung trifft damit letztlich nur größere Vermögen. Mit Gerechtigkeit hat das allerdings wenig zu tun, im Gegenteil: Ähnlich wie beim Solidarzuschlag und der Reichensteuer erkauft sich der Staat damit die Zustimmung der breiten Wählermasse zu einer Steuer, welche diese für sich selbst als zutiefst ungerecht empfinden würde. Denn bei Lichte betrachtet widerspricht gerade die Erbschaftsteuer nahezu allen Grundsätzen, die für andere Steuern als selbstverständlich gelten.

Unlogische Ausnahmen bei Eigenheimen

So missachtet sie zum Beispiel völlig die Leistungsfähigkeit des Erben. Denn dessen Einkommen und Vermögen spielen für den Steuersatz überhaupt keine Rolle. Stattdessen bemisst sich dieser allein nach der Art und Höhe des Erbes sowie – ausgerechnet – dem Verwandtschaftsgrad. So zahlen die eigenen Kinder maximal sieben Prozent Erbschaftsteuer und profitieren zudem von hohen Freibeträgen. Dagegen muss beispielsweise ein nicht verwandtes Patenkind oder ein guter Freund bei sonst gleichen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent des Erbes an das Finanzamt abführen.

Das widerspricht aber gerade dem angeblichen Ziel der Steuer, ungerechtfertigte Vorteile per Geburt zu verhindern bzw. auszugleichen. Kaum zu rechtfertigen ist auch, dass die Vererbung eines Eigenheims wesentlich besser behandelt wird als die von Finanzvermögen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Erbe „unverzüglich einzieht“ und das Haus mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Auch das hat allein politische Gründe: Wenn nämlich „Oma ihr klein Häuschen“ genauso besteuert würde wie andere Vermögen, würden die Wähler vermutlich gegen die Erbschaftsteuer auf die Barrikaden gehen.

Ohne Steuerberater läuft gar nichts

Noch viel komplizierter sind die Regeln für die Vererbung von Unternehmen. Ohne einen spezialisierten Steuerberater läuft hier gar nichts mehr. So ist beispielsweise das für die Produktion notwendige Betriebsvermögen steuerbegünstigt gegenüber dem Verwaltungsvermögen. Zu letzterem gehören etwa nicht-betriebsnotwendige Grundstücke und Immobilien. Die Begünstigung gilt aber nur, wenn der Betrieb von dem Erben mindestens fünf Jahre weitergeführt und die Lohnsumme in diesem Zeitraum nicht sinkt. Auch dafür aber gibt es wiederum zahlreiche Sonderregelungen und Grenzen. So verringert sich die Steuerbegünstigung ab einem Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro, ab 90 Millionen gibt es gar keine Vergünstigung mehr – abgesehen wiederum von anderen Ausnahmen. Man kann sich vorstellen, welche Bewertungs- und Zuordnungsstreitigkeiten dabei im einzelnen auftreten

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Kampf gegen den MittelstandErbschaftssteuer: Unter Geiern

Kaum eine staatliche Abgabe ist so umstritten wie die Erbschaftsteuer. In Deutschland wurde sie 1906 eingeführt und seitdem immer wieder reformiert, zuletzt 2009. Danach sind die Freibeträge für nahe Verwandte und bei der Verschonung von Betriebsvermögen aber nicht mehr angepaßt worden. Dabei müßten sie allein inflationsbedingt heute um rund 25 Prozent höher liegen, um reale Mehrbelastungen heutiger gegenüber damaligen Erben zu vermeiden. Das hat das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW-Report 24/23) ausgerechnet, in einer Stellungnahme zu einem entsprechenden Antrag der schleswig-holsteinischen FDP. Manche Erbschaft wird heute fünfmal so hoch besteuert wie vor 13 Jahren. SPD und Grüne wollen noch einen Schritt weitergehen Und es gibt noch viel weitergehende Vorstellungen. SPD und Grüne wollen vor allem die Vererbung von Unternehmen

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