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Fast 1800 Verstöße bei Dienstfahrten Bundesinnenministerium führt Ranking der Verkehrssünder an

Published On: 23. Mai 2023 13:05

Die Fraktion der Partei Die Linke hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um herauszufinden, ob die Fahrer der Ministerien ein gestörtes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung haben. Auslöser für die Anfrage war ein Medienbericht mit dem Titel „Rasen ohne Konsequenzen“. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtete am 5. Februar darüber, dass Dienstwagen-Fahrer von Ministern teilweise keine Bußgelder erhalten. Die Linken-Fraktion im Bundestag stellte daraufhin am 21. April eine detaillierte Frage an die Bundesregierung.

Die Frage lautete: „In wie vielen Fällen betrieb nach Kenntnis der Bundesregierung die Polizei oder Ordnungsämter in den Jahren 2021 bis 2023 aufgrund von Verstößen gegen die StVO durch Dienstwagen der Bundesregierung Fahrermittlungen gegenüber dem Bundeskanzleramt beziehungsweise Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden des Bundes, indem sie den bzw. die entsprechenden Halter bzw. Halterin anschrieben und um die Benennung des Fahrers bzw. der Fahrerin baten?“ Insgesamt wurden zwölf detaillierte Fragen gestellt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt beeindruckende Zahlen, zumindest was das Anspruchsverhalten des Bundesinnenministeriums (BMI) betrifft.

Das BMI steht an der Spitze der Knöllchen-Rangliste. Bis Ende April 2023 gingen allein in dessen Geschäftsbereich mindestens 1.796 Fahrerabfragen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem BMI zahlreiche untergeordnete Behörden unterstellt sind, wie die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Insgesamt wurden laut der Antwort auf die Kleine Anfrage „nur in 362 von 1.796 Fällen im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums ein Fahrzeugführer benannt“.

Das Bundesverkehrsministerium erhielt 71 Abfragen und im Bereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden 25 Anfragen wegen entsprechender Verstöße aufgelistet. Das Bundesfinanz- und Justizministerium sowie das Bildungsministerium, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bauministerium und das Bundespresseamt erhielten jeweils nur eine einzige Abfrage. Die meisten Abfragen waren auf Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße zurückzuführen.

H2: Behördliche Anfrage und Entscheidung

In einem MDR-Beitrag wurde der Fall einer behördlichen Anfrage erläutert, hinsichtlich der Zustellung und Ermittlung eines veranschlagten Bußgeldbescheides gegenüber dem Fahrer eines Landesministeriums. Ein Landessprecher wird laut MDR mit der Antwort zitiert: „Nach §41 Abs. 1 StVG ist die Anordnung von ‚Übermittlungssperren‘ in den Fahrzeug-Registern zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halter-Daten bestehen. Dieses Interesse besteht auch bei den Fahrzeugen der Landesregierung. Vor der Übermittlung ist der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es sei denn, die Anhörung würde dem Zweck der Übermittlung zuwiderlaufen.“ Diese Erklärung belege dem MDR zufolge, dass das jeweilige Ministerium subjektiv und willkürlich darüber entscheiden kann, „ob bei nicht straftat-relevanten Vergehen überhaupt der Fahrer an die Verkehrsbehörde übermittelt wird.“ Eine Anhörung erfolge damit „zunächst über das Ministerium und nicht über die Polizei“.

H2: Folgenlosigkeit von Verstößen

Die potenziellen Verstöße einiger Fahrer bleiben folgenlos, weil sie nicht ermittelt werden können. Laut Spiegel-Angaben verzeichnete das BMI im Jahr 2022 „26 Fahrer, die gleich mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstießen“, im laufenden Jahr waren es bislang jedoch nur zwei. Die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt, dass es bei einigen Ministerien nur wenige Abfragen gab und dass die meisten Abfragen auf Geschwindigkeitsübertretungen und Parkverstöße zurückzuführen waren. Die Entscheidung darüber, ob der Fahrer an die Verkehrsbehörde übermittelt wird, liegt bei den jeweiligen Ministerien

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Fast 1.800 Verstöße bei Dienstfahrten – Bundesinnenministerium führt Ranking der Verkehrssünder an

Die Fraktion der Partei Die Linke wollte von der Bundesregierung erfahren, ob die Fahrer der Ministerien ein möglicherweise gestörtes Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung haben. Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage war ein Medienbericht mit dem Titel: „Rasen ohne Konsequenzen“. Quelle: www.globallookpress.com © Andreas ArnoldAm 5. Februar lautete ein Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR): „Dienstwagen-Fahrer von Ministern bekommen teilweise keine Bußgelder“. Zu dieser Thematik lautete sodann eine „Kleine Anfrage“ der Fraktion Die Linke im Bundestag am 21. April: „Dienstwagen der Bundesregierung und das Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung“.Der Linken-Antrag zitiert dabei aus dem MDR-Beitrag folgende Realität:“Als Fahrer einer Ministerlimousine darf der Fuß auf dem Gas schon mal fester sein, im Zweifel drohen kaum Konsequenzen. In manchen Fällen können die Landesministerien selbst entscheiden, ob der Fahrer der Polizei

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