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Klimaschutz aufgenommen EU Parlament will Lieferkettengesetz weiter verschärfen

Published On: 24. Mai 2023 6:24

EU-Parlament stimmt über europaweites Lieferkettengesetz ab

Am 1. Juni wird das EU-Parlament über ein gemeinschaftsweites Lieferkettengesetz abstimmen, das noch weit über nationale Vorschriften hinausgehen könnte. Das Ziel ist es, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, wenn es um die „Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten“ geht. In Deutschland gibt es bereits seit Anfang des Jahres ein derartiges Gesetz auf nationaler Ebene.

Das deutsche Lieferkettengesetz schreibt unter anderem Berichtspflichten vor. Die Unternehmen sollen regelmäßig Auskunft darüber geben, wie sie ihren Sorgfaltsverpflichtungen gerecht werden. Allerdings sollen die Verpflichteten auch Umweltstandards oder Gewässerschutz im Auge behalten. Die Unternehmen sollen Risikoanalysen vornehmen, Präventionsmaßnahmen in die Wege leiten, Abhilfe schaffen, wo dies möglich sei, und Beschwerdemöglichkeiten einrichten.

Das Lieferkettengesetz soll auch eine „Klimaschutz“-Komponente aufweisen. Unternehmen sollen verpflichtet sein, Gewerkschaften, Arbeitnehmervertreter und andere Stakeholder in den Berichtsprozess einzubeziehen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden hätten häufig keine faire Chance auf zivilrechtlichen Schadensersatz, beklagt beispielsweise die Arbeiterkammer (AK) Wien.

Kritik und Forderungen von NGOs und Sozialverbänden

NGOs fordern von den Abgeordneten des EU-Parlaments, das Lieferkettengesetz maximal auszudehnen und alle Unternehmen einzubeziehen. Entsprechend sollen auch Klein- und Mittelbetriebe in dessen Reichweite einbezogen werden. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) hat in seinem Bericht mehrere Erweiterungsvorschläge aus NGO-Kreisen und Sozialverbänden miteinbezogen. Diese würden eine Verschärfung der vorliegenden Vorschläge bedeuten. Unter anderem sollen die Strafen bis zu fünf Prozent des Nettoumsatzes des Unternehmens erreichen können.

Um die Sorgfaltsverpflichtungen auf den Klimaschutz auszudehnen, sollen Unternehmen „Übergangspläne zur Erreichung des 1,5-Grad-Klimaziels“ vorlegen. Dazu sollen sie die Vorstandsvergütung an diese knüpfen. Nichtregierungsorganisationen oder Sozialverbände drängen jedoch schon jetzt das EU-Parlament, auch hier über die vorliegenden Vorschläge hinauszugehen

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Klimaschutz aufgenommen: EU-Parlament will Lieferkettengesetz weiter verschärfen

Näherinnen in Bangladesh (Symbolbild). Das Vorhaben der EU-Kommission geht über das für Deutschland geplante Lieferkettengesetz hinaus.Foto: K M Asad/dpa Am 1. Juni stimmt das EU-Parlament über ein gemeinschaftsweites Lieferkettengesetz ab. Dieses könnte noch weit über nationale Vorschriften hinausgehen. Am Donnerstag, 1. Juni, steht im EU-Parlament die Abstimmung über das geplante europaweite Lieferkettengesetz auf der Tagesordnung. Damit will man Unternehmen in die Pflicht nehmen, wenn es um die „Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten“ geht. In Deutschland gibt es bereits seit Anfang des Jahres ein derartiges Gesetz auf nationaler Ebene. Dieses richtet sich an Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab dem nächsten Jahr sollen auch solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitern miteinbezogen werden. Betroffen sind auch Niederlassungen

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