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Die WHO wird zur Gefahr fur die Bundesverfassung

Published On: 25. Mai 2023 0:03

Veröffentlicht am 25. Mai 2023 von Redaktion. Die Entwürfe zur Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Pandemieabkommens liegen seit November 2022 vor und haben bereits zu intensiven Diskussionen in der skeptischen Gesellschaft geführt. Ein Ad-hoc-Komitee hat nun zusammen mit dem „Aktionsbündnis Urkantone“ und dem „Mouvement Fédératif Romand“ eine Pressekonferenz unter dem Titel „Pakt gegen Freiheit, Demokratie und Souveränität?“ abgehalten. Anlass war die derzeitige Generalversammlung der WHO und eine große Kundgebung auf dem Place des Nations in Genf am kommenden Samstag.

Kritikpunkte an den beiden neuen Rechtsvorschriften wurden von Rechtsanwalt Philipp Kruse wie folgt zusammengefasst: Die WHO kann ein permanentes, für die Mitgliedsstaaten verpflichtendes Notrechtsregime ohne Rekursmöglichkeit einführen, die Gewaltenteilung wird aufgehoben, und die Respektierung der Menschenrechte wird gestrichen. Die in der Verfassung garantierte unverfälschte Willensbildung des Volkes wird durch die Zensurkompetenz der WHO aufgehoben. Die Priorisierung der staatlichen Aufgaben wird der WHO übertragen. Zudem kann die WHO nicht nur im Fall einer Pandemie, sondern auch beim Klimawandel oder der Artenvielfalt, notrechtliche Maßnahmen anordnen.

Die Genfer Juristin Michèle Cailler, Präsidentin des „Mouvement Fédératif Romand“, erklärte, dass dies insgesamt eine „gouvernance mondiale“ unter Führung der WHO bedeute. Dabei stammten 80 Prozent der Mittel der WHO nicht aus den Mitgliederbeiträgen der Staaten, sondern aus freiwilligen Beiträgen, vor allem von privaten Organisationen mit direkten ökonomischen oder politischen Interessen. Das Ad-hoc-Komitee fordert den sofortigen Abbruch der Verhandlungen über die beiden Verträge, eine Optimierung der Schweizer Autonomie in der Gesundheitsversorgung, eine internationale Untersuchung des Pandemie-Managements der WHO und die Beachtung grundlegender Rechtsprinzipien bei künftigen Abkommen.

Das „Aktionsbündnis Urkantone“ hat eine regionale Anzeigenkampagne gestartet und hofft zunächst auf ein positives Echo mit Hinblick auf die Kundgebung vom Samstag. Die parlamentarische Reaktion auf den Pandemievertrag ist bis jetzt schwach. Ein mögliches Instrument gegen die Ratifizierung der beiden Verträge bietet die Souveränitätsinitiative, die Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung „Mass-voll!“, im vergangenen Sommer angekündigt hat. Sie steht kurz vor der Lancierung und verlangt u.a., dass die Schweiz „keine völkerrechtlichen Verpflichtungen“ eingeht, die „in den Schutzbereich von Grundrechten“ eingreifen. Andernfalls muss die Schweiz nachbessern oder den entsprechenden Vertrag kündigen oder aus der entsprechenden Organisation austreten.

H2: Kritikpunkte an den neuen Rechtsvorschriften

Rechtsanwalt Philipp Kruse hat die Kritikpunkte an den beiden neuen Rechtsvorschriften wie folgt zusammengefasst: Die WHO kann ein permanentes, für die Mitgliedsstaaten verpflichtendes Notrechtsregime ohne Rekursmöglichkeit einführen, die Gewaltenteilung wird aufgehoben, und die Respektierung der Menschenrechte wird gestrichen. Die in der Verfassung garantierte unverfälschte Willensbildung des Volkes wird durch die Zensurkompetenz der WHO aufgehoben. Die Priorisierung der staatlichen Aufgaben wird der WHO übertragen. Zudem kann die WHO nicht nur im Fall einer Pandemie, sondern auch beim Klimawandel oder der Artenvielfalt, notrechtliche Maßnahmen anordnen.

H2: Forderungen des Ad-hoc-Komitees

Das Ad-hoc-Komitee fordert den sofortigen Abbruch der Verhandlungen über die beiden Verträge, eine Optimierung der Schweizer Autonomie in der Gesundheitsversorgung, eine internationale Untersuchung des Pandemie-Managements der WHO und die Beachtung grundlegender Rechtsprinzipien bei künftigen Abkommen.

H2: Souveränitätsinitiative als mögliches Instrument

Ein mögliches Instrument gegen die Ratifizierung der beiden Verträge bietet die Souveränitätsinitiative, die Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung „Mass-voll!“, im vergangenen Sommer angekündigt hat. Sie steht kurz vor der Lancierung und verlangt u.a., dass die Schweiz „keine völkerrechtlichen Verpflichtungen“ eingeht, die „in den Schutzbereich von Grundrechten“ eingreifen. Andernfalls muss die Schweiz nachbessern oder den entsprechenden Vertrag kündigen oder aus der entsprechenden Organisation austreten

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Die WHO wird zur Gefahr für die Bundesverfassung

Veröffentlicht am 25. Mai 2023 von Red. Die Entwürfe zur Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Pandemievertrag liegen seit November 2022 vor. Sie haben im skeptischen Teil der Gesellschaft bereits zu intensiven Diskussionen geführt. Nun hat ein Ad-hoc Komitee mit dem «Aktionsbündnis Urkantone» und dem «Mouvement Fédératif Romand» zu einer Medienkonferenz unter dem Titel «Pakt gegen Freiheit, Demokratie und Souveränität?» geladen. Anlass war die gegenwärtig stattfindende Generalversammlung der WHO und eine grosse Kundgebung auf der Place des Nations im Genf vom kommenden Samstag. Rechtsanwalt Philipp Kruse fasst die Kritikpunkte an den beiden neuen Rechtsvorschriften wie folgt zusammen: Die WHO kann ein permanentes, für die Mitgliedsstaaten verpflichtendes Notrechtsregime ohne Rekursmöglichkeit einführen Die Gewaltenteilung wird aufgehoben Die Respektierung der Menschenrechte – bis jetzt in

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