Nach Klage von McDonalds-Filiale Tubingen darf Verpackungen besteuern
Bundesverwaltungsgericht erklärt Verpackungssteuer in Tübingen für rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die neue Verpackungssteuer in Tübingen für rechtmäßig erklärt. Die Stadt darf künftig eine zusätzliche Steuer für Pappschachteln oder Wegwerf-Becher in Höhe von 0,50 Euro bis maximal 1,50 Euro kassieren. Müllvermeidung habe oberste Priorität, so die Vorsitzende Richterin. Oberbürgermeister Boris Palmer spricht von einem tollen Tag für Tübingen und für den Klimaschutz.
Klage von McDonald’s-Filiale abgewiesen
Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald’s-Filiale, weil die Abgaben an die Stadt zu teuer waren. In einem ersten Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhielt sie Recht, die Richter sagten, der Stadt fehle die Kompetenz für die Einführung einer Verpackungssteuer. Das Bundesverwaltungsgericht begründete jedoch, dass Müllvermeidung oberste Priorität habe und die neue Verpackungssteuersatzung im Wesentlichen rechtmäßig sei.
Auswirkungen auf andere Städte
Andere Städte dürften angesichts der neuen Geldquelle blitzartig nachziehen. Für die Tübinger Bürger wird der Burger teurer. Ob die bereits sehr hohen Abfallgebühren in Tübingen adäquat gesenkt werden, ist noch unklar. Jetzt muss das Klima schon mit Pappbechern gerettet werden. Zumindest vorerst in Tübingen
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Nach Klage von McDonald’s-Filiale: Tübingen darf Verpackungen besteuern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die neue Verpackungssteuer in Tübingen für rechtmäßig erklärt. Müllvermeidung habe oberste Priorität. Oberbürgermeister Boris Palmer spricht von einem tollen Tag für Tübingen und für den Klimaschutz. IMAGO / Eibner Tübingen darf künftig eine zusätzliche Steuer für Pappschachteln oder Wegwerf-Becher in Höhe von 0,50 Euro bis maximal 1,50 Euro kassieren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die neue Verpackungssteuersatzung der Stadt im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald’s-Filiale, weil die Abgaben an die Stadt zu teuer waren. In einem ersten Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhielt sie Recht, die Richter sagten, der Stadt fehle die Kompetenz für die Einführung einer Verpackungssteuer. Denn von dieser Steuer in Tübingen werden auch Verpackungen erfasst
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