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Nun aeussert sich Prof. Bhakdis Anwalt Prof. Martin Schwab zum Gerichtsprozess ueber den Freispruch von Ploen.

Published On: 25. Mai 2023 8:39

Freispruch für Prof. Bhakdi

Der Gerichtsprozess gegen Prof. Bhakdi am Dienstag hat viele Menschen bewegt. Hunderte versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude und riefen ihm beim Einlauf zum Gerichtsgebäude „Danke“ zu. Viele verfolgten unseren Liveticker mit all den Nachrichten der Wenigen, die Platz im Gerichtssaal fanden. Eine der hässlichsten Schlagzeilen wollte die linke TAZ produzieren, dort hieß es: „Prozess gegen Coronaleugner Bhakdi: Im Zweifel für den Schwurbler, „Querdenken“-Ikone Sucharit Bhakdi war wegen Volksverhetzung angeklagt. Davon hat ihn das Gericht am Dienstag freigesprochen.“

Noch immer schafft es dieses „Schmierblatt“ nicht, eine objektive Vogelperspektive einzunehmen. Feige und hinterhältig ist dieses Verhalten, Menschen wie Bhakdi und Wodarg nicht wieder rehabilitieren zu wollen, obwohl ihre Aussagen genau so eingetroffen sind, wie sie von ihnen als Experten vorhergesagt wurden. Auch für die juristischen Unterstützer von Sucharit Bhakdi war die Erleichterung groß. Prof. Martin Schwab aus dem Verteidigerteam gibt alexander-wallasch.de im Zug auf der Heimreise vom Prozess ein Interview.

Sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden? Die Erleichterung ist riesengroß. Wir sind sehr glücklich. Entsprach das Ergebnis Ihren Erwartungen? Vor dem Prozess hatten wir die ganz große Sorge, dass das Urteil, egal was wir vortragen, zum Nachteil von Sucharit Bhakdi schon feststehe. Es hat sich dann herausgestellt, dass zum Zeitpunkt der Anklageerhebung weder das Video auf dem Kanal von Kai Stuht noch das Video von der Rede auf dem Kieler Marktplatz bei den Akten waren. Es hat sich ebenso herausgestellt, dass weder der Vorsitzende Richter vor der Zulassung noch die Staatsanwältin vor der Erhebung der Anklage die Videos in voller Länge angeschaut hatten. Da hatte man wohl das Gefühl, den Sachverhalt müsse man nicht näher ermitteln, die politische Stimmung sei günstig, man könne Sucharit Bhakdi einfach mal zeigen, wo der Hammer hängt. Und dann hat sich eben gezeigt, dass jeder, der diese Videos anschaute, merken musste, dass der, der da spricht, keiner ist, der die Menschen aufhetzt. Sondern da spricht ein Mann die Worte des Friedens.

Die Staatsanwältin hat beim Plädoyer dennoch an ihrer Anklage festgehalten und wollte für beide Taten zusammen 180 Tagessätze à 90 Euro, also 16.200 Euro Geldstrafe. Das wäre dann eine Vorstrafe? Ja, dann wäre Sucharit Bhakdi vorbestraft gewesen. Wir haben natürlich auf Freispruch plädiert und hatten damit zum Glück auch Erfolg. Ist das nicht ein Vorteil gewesen, dass der Richter das Verfahren trotzdem durchgeführt hat? Denn wenn es nur an einer Formalie gescheitert wäre, hätte man ja die Inhalte nicht zum Freispruch hin prüfen können. Wir haben vor der Anklageverlesung Antrag auf Nichtverlesung der Anklage gestellt, weil die Anklageschrift unserer Ansicht nach den formalen Anforderungen nicht genügt. Das sah der Richter allerdings anders. Aber normalerweise hätte das Verfahren niemals eröffnet werden dürfen. Die Anklagevorwürfe waren von Beginn an ohne jede Substanz.

Emotionale Lage des Mandanten

Wie war aus ihrer Sicht die emotionale Lage Ihres Mandanten während des Verfahrens? Sucharit Bhakdi ist Buddhist, den bringt so schnell nichts aus der Ruhe, er war ziemlich gefasst. Er war allerdings, so glaube ich, auch froh, dass er ein Verteidigerteam hatte, bei dem er das Gefühl haben durfte, die passen schon auf, dass es in der Verhandlung mit rechten Dingen zugeht. Anwälte in Corona-spezifischen Mandaten haben eine nicht zu unterschätzende psychologische Aufgabe. Ihre Mandanten sind – Sucharit Bhakdi ist dafür ein sehr gutes Beispiel – vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten, hatten auch nie vor, es zu tun, und werden jetzt von einem übergriffigen Staat wegen absurder Vorwürfe kriminalisiert. Wir müssen diesen Menschen die Sorge nehmen, dass die Übergriffe sich im Gerichtssaal fortsetzen. Garantieren können wir freilich nichts.

Medienberichterstattung

Jetzt haben sich die Alt-Medien intensiv auf die Szene gestürzt. Die Zeitungen schrieben von begeisterten Bhakdi-Jüngern, die ihn vor dem Gericht empfangen hätten mit asiatischen Grußgesten und so weiter … Das ist wirklich lächerlich. In Thailand bekommt man ständig zur Begrüßung solche Gebetsgesten. Das ist der verzweifelte Versuch der Konzernmedien, den Kronzeugen jener Anklage zu beschädigen, die eines Tages gegen sie selbst gerichtet sein wird. Denn man muss ja eines sehen. Wenn man sich die Zahlen anguckt und die Risikosignale, dann ist doch klar, dass diese Corona-Impf-Kampagne massive Schäden angerichtet hat. Die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit wird gestellt werden. Und dabei wird es eine Rolle spielen, dass ein Fachmann wie Sucharit Bhakdi von vornherein vor den Spritzen gewarnt hat. Deswegen stellen sie das Ganze dar, als seien jene, die mit Sucharit Bhakdi sympathisieren, eine Handvoll von Spinnern und eine Sekte. Aber sie reiten hier ein totes Pferd, weil sie kein Ausstiegsszenario haben. Die haben sich in das Narrativ verbissen, obwohl es immer weiter zusammenkracht.

Wikipedia-Eintrag

Könnte es jetzt eine nächste Aufgabe der Anwälte sein, sich einmal diesen vollkommen

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Nun äußert sich Prof. Bhakdis Anwalt Prof. Martin Schwab zum Gerichtsprozess über den Freispruch von Plön

Freispruch für Prof. BhakdiDer Gerichtsprozess von Prof. Bhakdi diesen Dienstag lies viele Menschen nicht kalt, denn hunderte versammelten sich vor dem Gerichtsgeäude und riefen ihm beim „Einlauf“ zum Gerichtsgebäude „Danke“ zu. Viele verfolgten unseren Liveticker mit all den Nachrichten der Wenigen, die Platz im Gerichtssaal fanden. Eine der hässlichsten Schlagzeilen wollte die linke TAZ produzieren, dort hieß es: „Prozess gegen Coronaleugner Bhakdi: Im Zweifel für den Schwurbler, „Querdenken“-Ikone Sucharit Bhakdi war wegen Volksverhetzung angeklagt. Davon hat ihn das Gericht am Dienstag freigesprochen.“ Noch immer schafft es dieses „Schmierblatt“ nicht, eine objektive Vogelperspektive einzunehmen. Feige und hinterhältig ist dieses Verhalten, Menschen wie Bhakdi und Wodarg nicht wieder rehabilitieren zu wollen trotz dessen, dass ihre Aussagen genau so eingetroffen sind, wie sie

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