Drei Grunde warum Paul Brandenburgs Verurteilung vermutlich schon im Vorfeld feststand
Arzt und Publizist wegen Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt
Am Donnerstag wurde der Arzt und Publizist Paul Brandenburg vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin-Moabit wegen der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Brandenburg hatte am 28. August 2022 in seinem Telegram-Kanal eine Grafik mit dem Schriftzug „Mitläufer*innen“ veröffentlicht, bei der das Gendersternchen durch ein Hakenkreuz ersetzt wurde. Später ersetzte er die Grafik durch eine Version, in der an der Stelle des Hakenkreuzes ein Herz platziert wurde, bevor er schließlich den Telegram-Beitrag komplett löschte.
Vor Gericht räumten Brandenburg und seine Verteidigerin die Sachgrundlage der Anklage ein, beriefen sich jedoch auf die Sozialadäquanzklausel. Gemäß dieser Klausel gilt das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, im vorliegenden Fall des Nationalsozialismus, nicht bei bestimmten Verwendungen, etwa in der Kunst, und auch dann nicht, wenn unmittelbar eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennbar ist. Die Position der Staatsanwaltschaft lautete hingegen, dass es sich bei der Grafik um eine Meinungsäußerung handele, die „gendergerechte Sprache“ mit dem Nationalsozialismus gleichsetze – eine „steile These“.
Das merkwürdige Vorgehen der Staatsanwältin und der Richterin
In der Gesamtschau des Prozesses ergeben sich nun drei Hinweise, die zusammen darauf hindeuten, dass die Verurteilung Brandenburgs schon vor Prozessbeginn beschlossene Sache war. Erstens hielt die Staatsanwältin ihre Redezeit praktisch auf einem Minimum und verzichtete in ihrem Plädoyer sogar auf eine Begründung ihrer Position. Zweitens dürften die Argumente der Verteidigung besonders für einen Juristen vorhersehbar gewesen sein. Offenbar nahm aber nur die Richterin die Gelegenheit wahr, sich entsprechend ausführlich vorzubereiten, was sich in der Urteilsbegründung zeigte. Drittens wirkten die Argumente der Richterin ziemlich dünn, und selbst die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Kunstbegriff konnten daran wenig ändern.
Kritik am Gendern? So what?
Die richterliche Schlussfolgerung: Bei der von Brandenburg verbreiteten Grafik handele es sich nicht um Kunst, da es für sie nur eine Interpretationsmöglichkeit gebe – offenbar die der Richterin. Ob es sich bei der Grafik nun um Kunst handelt, sei „eine spannende Frage“, so die Richterin, die sie offenbar umgehend durch einen spitzfindig-akademischen Exkurs zum Kunstbegriff des BVerfG beantworten wollte. Ob es bei dem Vergleich nun darum geht, das Gendern zu kritisieren oder etwas anderes, ist der Richterin laut eigenen Worten egal. „So what?“, entfuhr es ihr in lockerer Verkrampftheit.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des „Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes“ am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen
Original Artikel Teaser
Drei Gründe, warum Paul Brandenburgs Verurteilung vermutlich schon im Vorfeld feststand
Der Arzt und Publizist Paul Brandenburg wurde am Donnerstag wegen der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das merkwürdige Vorgehen der Staatsanwältin und der Richterin legt nahe, dass das Urteil schon vor Prozessbeginn feststand. von Björn KaweckiAm Donnerstag wurde der Arzt und Publizist Paul Brandenburg vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin-Moabit wegen der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 Absatz 1 StGB) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt.Brandenburg hatte am 28. August 2022 in seinem Telegram-Kanal eine Grafik mit dem Schriftzug „Mitläufer*innen“ veröffentlicht. Dabei wurde das sogenannte Gendersternchen durch ein Hakenkreuz ersetzt. Später ersetzte Brandenburg zunächst die Grafik durch eine Version, in der an der Stelle des Hakenkreuzes ein Herz platziert wurde, bevor er schließlich den Telegram-Beitrag
Details zu Drei Gründe, warum Paul Brandenburgs Verurteilung vermutlich schon im Vorfeld feststand