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Angeklagt nach § 130 Volksverhetzung und Holocaustleugnung ein Non-Promi vor Gericht

Published On: 28. Mai 2023 12:18

uss aber sein. Robert Höschele ist einer von mehreren Angeklagten, die es auf jeweils eigene Art wagten, „den Anfängen zu wehren“. Seine diesbezügliche Rede am 14. Februar 2021 in München brachte ihm eine Anklage nach § 130 StGB wegen „Volksverhetzung“ und „Holocaust-Leugnung“ ein. Das pikante dabei: er ist Jude. Robert Höschele stand deshalb im November 2022 erstmals vor Gericht. Ziemlich allein – denn der „normale“ Aktivist findet deutlich weniger Unterstützung in der Szene als sie ein Professor Bhakdi oder ein Dr. Paul Brandenburg erleben durften.

Die Verhandlung im November 2022 verlief wie erwartet. Höschele war ohne Anwalt erschienen, da er keine unnötigen Kosten verursachen wollte. Das Urteil war von vornherein klar. Höschele ist sich keiner Schuld bewusst und sieht seine Rede als wichtiges Mittel, um auf Missstände hinzuweisen. Er lehnt das Gericht als befangen ab und sieht es als Fortsetzung der typisch deutschen Justiz, die den Staat deckt. Der Polizist, der befragt wurde, bestätigte Höscheles Aussagen, was für ihn keine Überraschung war. Interessanterweise hat nicht nur Höschele Berufung gefordert, sondern auch der Staatsanwalt hat Rechtsmittel eingelegt.

Für die Berufung hat Höschele nun einen Anwalt gefunden. Dirk Sattelmaier, ein Strafrechtspezialist, hat das übernommen. Es war nicht einfach, einen Anwalt zu finden, der Maßnahmenkritiker vertritt. Höschele hat andere Aktivisten gefragt und wurde auf Sattelmaier und Beate Bahner verwiesen. Die Finanzierung des Anwalts erfolgt privat, da Höschele und seine Frau keine Rechtsschutzversicherung haben. Aufgrund der vielen verschiedenen Verfahren ist das nicht einfach zu finanzieren, muss aber sein.

H2: Wer ist Robert Höschele?
Robert Höschele ist ein 54-jähriger Mann, der sich aktiv gegen die Corona-Maßnahmen einsetzt. Er ist Mitglied im Vorstand der Union der Vertriebenen in Oberbayern und in der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. und politisch neben seiner Mitgliedschaft in der CSU sehr aktiv. Höschele hat mindestens 30 Demos organisiert oder Reden gehalten, wurde sechsmal verhaftet, bisher 7 Verfahren gemeinsam mit seiner Frau und 6 Verurteilungen.

H2: Wie verlief die Verhandlung im November 2022 aus Höscheles Sicht?
Die Verhandlung im November 2022 verlief wie erwartet. Höschele war ohne Anwalt erschienen, da er keine unnötigen Kosten verursachen wollte. Das Urteil war von vornherein klar. Höschele ist sich keiner Schuld bewusst und sieht seine Rede als wichtiges Mittel, um auf Missstände hinzuweisen. Er lehnt das Gericht als befangen ab und sieht es als Fortsetzung der typisch deutschen Justiz, die den Staat deckt. Der Polizist, der befragt wurde, bestätigte Höscheles Aussagen, was für ihn keine Überraschung war. Interessanterweise hat nicht nur Höschele Berufung gefordert, sondern auch der Staatsanwalt hat Rechtsmittel eingelegt.

H2: Wie finanzieren Höschele und seine Frau den Anwalt?
Die Finanzierung des Anwalts erfolgt privat, da Höschele und seine Frau keine Rechtsschutzversicherung haben. Aufgrund der vielen verschiedenen Verfahren ist das nicht einfach zu finanzieren, muss aber sein

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Angeklagt nach § 130 – Volksverhetzung und Holocaustleugnung – ein „Non-Promi“ vor Gericht

Wer ist Robert Höschele, muss man den kennen? Ich denke ja. Höschele ist einer von mehreren Angeklagten, die es auf jeweils eigene Art wagten, „den Anfängen zu wehren“. Seine diesbezügliche Rede am 14. Februar 2021 in München brachte ihm eine Anklage nach § 130 StGB wegen „Volksverhetzung“ und „Holocaust-Leugnung“ ein. Das pikante dabei: er ist Jude. Robert Höschele stand deshalb im November 2022 erstmals vor Gericht. Ziemlich allein – denn der „normale“ Aktivist findet deutlich weniger Unterstützung in der Szene als sie ein Professor Bhakdi oder ein Dr. Paul Brandenburg erleben durften. Sucht man nach Höscheles Namen im Internet, findet man Berichte von Mainstream-Medien wie Augsburger Allgemeine, Ingolstadt Today, Süddeutsche Zeitung oder Donaukurier aus dem Februar 2022, in denen berichtet wird

Details zu Angeklagt nach § 130 – Volksverhetzung und Holocaustleugnung – ein „Non-Promi“ vor Gericht

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