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Die Letzte Generation: Eine kriminelle Vereinigung?

Published On: 2. Juni 2023 16:18

Letzten Generation“ tatsächlich sind. Der Kommentator, der sich auf die Seite der Gruppierung stellt, argumentiert, dass die Herkunft der Spendengelder keine Rolle spielen sollte und es vielmehr um die Taten an sich gehen sollte. Der §129, Bildung krimineller Vereinigungen, ist ein umstrittener Paragraph, der in einer aufgeklärten Gesellschaft nichts zu suchen haben sollte, so der Kommentator weiter.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Einordnung als kriminelle Vereinigung nicht automatisch eine Vorverurteilung bedeutet. Es handelt sich lediglich um einen Anfangsverdacht, der von einem Gericht geprüft werden muss. Die Behörden haben jedoch einen Fehler gemacht, indem sie die „Letzte Generation“ auf ihrer Homepage als kriminelle Vereinigung bezeichnet haben, bevor der Tatbestand erwiesen war.

Die Aktionen der „Letzten Generation“ sind vielfältig und teils harmloser, teils schwerwiegender Natur. Die Einordnung als kriminelle Vereinigung bietet aus polizeilicher Sicht einen Ausweg, um Strafverfolgung zu erleichtern. Allerdings muss auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen beachtet werden, um nicht junge Menschen zu Unrecht zu kriminalisieren.

Insgesamt bleibt die Frage, ob die Aktionen der „Letzten Generation“ tatsächlich kriminell sind oder nicht, offen. Es ist wichtig, dass ein Gericht darüber entscheidet und nicht vorverurteilende Kommunikation seitens der Behörden stattfindet. Der §129 als umstrittener Paragraph sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft diskutiert werden, um eine angemessene und verhältnismäßige Strafverfolgung zu gewährleisten

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Die „Letzte Generation“: Eine kriminelle Vereinigung?

Von Tom J. WellbrockBeginnen wir mit einer kleinen Aufzählung eines Kommentators, der sich auf die Seite der „Letzten Generation“ stellt, ohne jedoch eine Position zu den Aktionen der Leute einzunehmen (was durchaus ratsam wäre, um nicht selbst dafür zu sorgen, befangen zu sein). Seine Aufzählung ist die Reaktion auf die Ausführungen eines anderen Kommentators.Vorverurteilung der „Letzten Generation“?Folgende Punkte zweier Kommentatoren sollen Bestandteil dieses Textes sein:“Wer sich über Spendengelder aus dem Ausland finanziert, um damit gezielt Straftaten begehen zu können, fällt nun mal bei dieser Art Organisation unter ‚kriminelle Vereinigung‘. 1,3 Millionen beschlagnahmte ‚Spenden‘ sprechen Bände.“Auf diesen Kommentar antwortete ein anderer Kommentator wie folgt:“1. Das [also, ob eine Straftat vorliegt, der Autor] muss ein Gericht entscheiden. Aktuell besteht nur der Anfangsverdacht. Die

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