heinichen-ein-anwalt-als-komponistHeinichen ein Anwalt als Komponist
amerika-hat-gesprochen-es-gibt-zwei-geschlechter-punktAmerika hat gesprochen Es gibt zwei Geschlechter Punkt
bahn-muss-bei-verspatungen-durch-notfalle-nicht-mehr-zahlen

Bahn muss bei Verspatungen durch Notfalle nicht mehr zahlen

Published On: 7. Juni 2023 3:33

Zugverspätungen am Hauptbahnhof in Essen

Ein verspäteter Zug kann ganz schön Nerven kosten – doch ab einer Stunde werden Teile des Ticketpreises immerhin zurückerstattet. In manchen Szenarien entfällt künftig dieser Entschädigungsanspruch. Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind.

Das geht aus der neuen EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Mit der Anpassung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt.

Unter anderem werde künftig bei Kabeldiebstählen, Notfällen im Zug oder Personen im Gleis nicht mehr entschädigt, sagte DB-Marketing-Vorständin Stefanie Berk kürzlich. „Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen“, sagte Berk. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 wolle man auch künftig kulante Regelungen treffen.

Änderungen durch die neue EU-Verordnung

Auch weitere Änderungen treten in Kraft: Sind außergewöhnliche Umstände die Ursache für die Zugausfälle, kann das Bahnunternehmen künftig die Unterbringung im Hotel auf höchstens drei Nächte begrenzen, heißt es im Artikel 20 der Verordnung. Außerdem können Fahrgäste bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen.

Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden statt wie bisher innerhalb eines Jahres.

Kulante Regelungen bei außergewöhnlichen Naturereignissen

Bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 wolle man auch künftig kulante Regelungen treffen. Bahnunternehmen müssen in solchen Fällen nicht nur auf Entschädigungen verzichten, sondern auch für eine angemessene Unterbringung der Fahrgäste sorgen. Die neue EU-Verordnung soll jedoch sicherstellen, dass Bahnunternehmen nicht für Umstände haften müssen, die sie nicht beeinflussen können.

Die Änderungen in der EU-Verordnung sollen dazu beitragen, dass Bahnreisende auch in Zukunft sicher und zuverlässig ans Ziel kommen. Gleichzeitig sollen die neuen Regelungen auch für mehr Transparenz und Klarheit sorgen, wenn es um Entschädigungen bei Zugausfällen und -verspätungen geht.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis auswirken werden und ob sie tatsächlich dazu beitragen, dass Bahnreisende in Zukunft besser geschützt sind.

Original Artikel Teaser

Bahn muss bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen

Zugverspätungen am Hauptbahnhof in Essen. Bei manchen Szenarien entfällt künftig der Entschädigungsanspruch.Foto: Lisa Ducret/dpa Ein verspäteter Zug kann ganz schön Nerven kosten – doch ab einer Stunde werden Teile des Ticketpreises immerhin zurückerstattet. In manchen Szenarien entfällt künftig dieser Entschädigungsanspruch. Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Mit der Anpassung gibt es ab sofort Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt. Unter anderem werde

Details zu Bahn muss bei Verspätungen durch Notfälle nicht mehr zahlen

Categories: Deutsch, EpochTimes, QuellenTags: Daily Views: 1Total Views: 16
heinichen-ein-anwalt-als-komponistHeinichen ein Anwalt als Komponist
amerika-hat-gesprochen-es-gibt-zwei-geschlechter-punktAmerika hat gesprochen Es gibt zwei Geschlechter Punkt