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Lobbyregister des Bundestags soll verschärft werden

Published On: 7. Juni 2023 20:37

Neue Regelungen für das Lobbyregister des Bundestags

Symbolische, große Fußspuren sind bei einer Aktion des Vereins Lobbycontrol auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude zu sehen. Mit der Aktion wollten die Aktivisten deutlich machen, wie groß der Einfluss von Lobbyakteuren ist.

Schon bei Einführung des Lobbyregisters war klar: Da ist noch Luft nach oben. Die Ampelkoalition vereinbarte daher, die Regelungen schnell zu erweitern. Kritikern geht das aber nicht weit genug.

Nachschärfung war früh geplant

Das Lobbyregister des Bundestags soll nachgeschärft werden, um die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Gesetzgebung noch transparenter zu machen. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Kontakte zu Ministerien künftig bis auf die Referentenebene hinab genannt werden müssen. Auch muss künftig konkret angegeben werden, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich der Lobbykontakt bezieht.

Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Ampelfraktionen im Bundestag hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften müssen sich weiter nicht ins Lobbyregister eintragen.

Weitere Verschärfungen geplant

Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen.

Zu den weiteren Verschärfungen gehört, dass die wesentlichen Stellungnahmen von Lobbyisten hochgeladen werden müssen, um sie nachvollziehbar zu machen. Zudem muss künftig der Wechsel von Mandats- und Amtsträgern auf die Seite der Interessenvertreter öffentlich gemacht werden. Es wird auch nicht mehr möglich sein, Finanzangaben zu verweigern. Und: Lobbyisten müssen auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlich Auftraggebers vertreten, sondern die einer dritten Seite.

Die Organisation Lobbycontrol forderte weitergehende Schritte. Ihr Fachmann Timo Lange erklärte: „Wir sehen großes Potenzial darin, das Transparenzinstrument künftig aussagekräftiger zu machen und Lücken zu schließen.“ So müssten zum Beispiel alle Lobbyakteure gezwungen werden, aussagekräftige Angaben darüber zu machen, worauf ihre Interessenvertretung abzielt. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisierte unter anderem, dass sich Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften weiterhin nicht in das Register eintragen müssen. Auch sollte ein exekutiver Fußabdruck eingeführt werden, mit dem deutlich werde, wer sich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt habe. Dies sollte in der jeweiligen Gesetzesbegründung aufgeführt werden

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Lobbyregister des Bundestags soll verschärft werden

Symbolische, große Fußspuren sind bei einer Aktion des Vereins Lobbycontrol auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude zu sehen. Mit der Aktion wollten die Aktivisten deutlich machen, wie groß der Einfluss von Lobbyakteuren ist.Foto: Zentralbild/dpa-Zentralbild/dpa Schon bei Einführung des Lobbyregisters war klar: Da ist noch Luft nach oben. Die Ampelkoalition vereinbarte daher, die Regelungen schnell zu erweitern. Kritikern geht das aber nicht weit genug. Das Lobbyregister des Bundestags soll nachgeschärft werden, um die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Gesetzgebung noch transparenter zu machen. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Kontakte zu Ministerien künftig bis auf die Referentenebene hinab genannt werden müssen. Auch muss künftig konkret angegeben werden, auf welches Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich der Lobbykontakt bezieht. Eine entsprechende Formulierungshilfe für

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