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Vom Bundestag finanziertes Menschenrechtsinstitut haelt Verbot der AfD fuer moeglich

Published On: 7. Juni 2023 20:37

Die AfD arbeitet laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte an einer „Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen“. Eine Studie des Instituts bescheinigt der Partei eine „Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Die Autoren empfehlen in ihrer 72-seitigen Ausarbeitung eine „klare Linie der Abgrenzung“. Die AfD sei eine „rechtsextreme Partei“, die auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbrieften Garantie der Menschenwürde abzielt. Zudem setze sich immer stärker der Kurs des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke durch, „der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert“.

Das DIMR rät potenziellen Antragsberechtigten dazu, „laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein“. Zudem rät die Einrichtung den übrigen Parteien in ihrer 72-seitigen Ausarbeitung dazu, auf allen Ebenen eine „klare Linie der Abgrenzung“ zur AfD einzuhalten. Es seien zudem auch alle gangbaren waffen- oder beamtenrechtlichen Möglichkeiten gegenüber Mitgliedern der Partei auszuschöpfen.

Die AfD arbeite daran, „die Grenzen des Sagbaren“ zu verschieben. Auf diese Weise wolle sie „eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum“ erreichen. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sei „das allerletzte Mittel“, erklärte der damalige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier. Es sei allerdings „nicht mehr auszuschließen, wenn die Partei sich weiter radikalisiert“, hieß es damals weiter.

Die Finanzierung des Deutschen Instituts für Menschenrechte erfolgt aus Mitteln des Bundeshaushalts. Der Bundestag legt diese fest, für einzelne Projekte kann das DIMR jedoch auch Drittmittel einwerben. Im Kuratorium der Einrichtung finden sich einige Persönlichkeiten, deren Objektivität in der Beurteilung politischer Sachverhalte in der Vergangenheit nicht immer unbestritten blieb. Die Unionsfraktion hatte dem DIMR bereits 2017 Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit ihrem „Menschenrechtsbericht“ vorgeworfen. Die Einrichtung habe es an der „gebotenen Trennschärfe“ vermissen lassen zwischen sachlicher Analyse und „politisch Gewolltem“.

Die Gefährlichkeit der AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung

Eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) bescheinigt der AfD eine „Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Die Autoren empfehlen in ihrer 72-seitigen Ausarbeitung eine „klare Linie der Abgrenzung“. Die AfD sei eine „rechtsextreme Partei“, die auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbrieften Garantie der Menschenwürde abzielt. Zudem setze sich immer stärker der Kurs des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke durch, „der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert“.

Das DIMR rät potenziellen Antragsberechtigten dazu, „laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein“. Zudem rät die Einrichtung den übrigen Parteien in ihrer 72-seitigen Ausarbeitung dazu, auf allen Ebenen eine „klare Linie der Abgrenzung“ zur AfD einzuhalten. Es seien zudem auch alle gangbaren waffen- oder beamtenrechtlichen Möglichkeiten gegenüber Mitgliedern der Partei auszuschöpfen.

Die Verschiebung der Grenzen des Sagbaren durch die AfD

Die AfD arbeite daran, „die Grenzen des Sagbaren“ zu verschieben. Auf diese Weise wolle sie „eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum“ erreichen. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sei „das allerletzte Mittel“, erklärte der damalige Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Georg Maier. Es sei allerdings „nicht mehr auszuschließen, wenn die Partei sich weiter radikalisiert“, hieß es damals weiter.

Das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Die Finanzierung des Deutschen Instituts für Menschenrechte erfolgt aus Mitteln des Bundeshaushalts. Der Bundestag legt diese fest, für einzelne Projekte kann das DIMR jedoch auch Drittmittel einwerben. Im Kuratorium der Einrichtung finden sich einige Persönlichkeiten, deren Objektivität in der Beurteilung politischer Sachverhalte in der Vergangenheit nicht immer unbestritten blieb. Die Unionsfraktion hatte dem DIMR bereits 2017 Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit ihrem „Menschenrechtsbericht“ vorgeworfen. Die Einrichtung habe es an der „gebotenen Trennschärfe“ vermissen lassen zwischen sachlicher Analyse und „politisch Gewolltem

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Vom Bundestag finanziertes Menschenrechtsinstitut hält Verbot der AfD für möglich

Die AfD arbeitet laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte an einer „Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen“.Foto: Hendrik Schmidt/dpa Eine Studie des „Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMR) bescheinigt der Partei eine „Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Verfasser empfehlen in ihrer 72-seitigen Ausarbeitung eine „klare Linie der Abgrenzung“. In einer jüngst veröffentlichten Studie kommt das „Deutsche Institut für Menschenrechte“ (DIMR) zu einer brisanten Einschätzung. Den Autoren zufolge sollen die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD möglicherweise bereits vorliegen. Die Partei gehe „aktiv und planvoll“ zur „Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele“ vor. Mittlerweile habe sie zudem in „ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einen dafür ausreichenden Grad erreicht. Das DIMR rät potenziellen Antragsberechtigten dazu, „laufend Material aufzubereiten, um auch

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