Linksextremismus Revision eingelegt Wann muss Lina E ins Gefängnis
Linksextremismus: Revision eingelegt: Wann muss Lina E. ins Gefängnis?
Die vier schuldig gesprochenen Linksextremisten, darunter Lina E., wurden zu Haftstrafen verurteilt, sind jedoch auf freiem Fuß. Nun haben sie Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte sie wegen des Überfalls und der schweren Verletzung politischer Gegner verurteilt. Obwohl Lina E. auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen linksextremistischen Vereinigung verurteilt wurde, wurde der Haftbefehl nach der Urteilsbegründung aufgehoben. Das Quartett kann bis zum Urteil in der Revisionsverhandlung auf freiem Fuß bleiben.
Die Akten werden zum Bundesgerichtshof weitergeleitet, sobald das Urteil schriftlich vorliegt. Wie lange das Revisionsverfahren dauern wird, ist unklar. Lina E. hatte zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht, weil Staatsanwaltschaft und Haftrichter eine Fluchtgefahr sahen. Komplizen waren bereits in den Untergrund abgetaucht. Dies befürchtete die Justiz auch bei der Hauptangeklagten. Dennoch kam sie nun frei und muss die Strafe, falls sie denn Bestand hat, erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung verbüßen.
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Linksextremismus und die Folgen
Linksextremismus ist ein Thema, das in Deutschland immer wieder für Diskussionen sorgt. Die Verurteilung von Lina E. und ihren Komplizen zeigt, dass die Justiz konsequent gegen Straftaten vorgeht, die im Zusammenhang mit linksextremistischen Aktivitäten stehen. Allerdings zeigt der Fall auch, dass die Vollstreckung von Haftstrafen nicht immer sofort erfolgt, sondern erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung.
Die Bedeutung von Revisionen
Revisionen sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Sie ermöglichen es, Urteile auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Allerdings können Revisionen auch dazu führen, dass die Vollstreckung von Haftstrafen verzögert wird, da das Verfahren erst abgeschlossen sein muss, bevor eine Strafe vollstreckt werden kann.
Die Rolle der Justiz im Kampf gegen Extremismus
Die Verurteilung von Lina E. und ihren Komplizen zeigt, dass die Justiz in Deutschland konsequent gegen Straftaten vorgeht, die im Zusammenhang mit Extremismus stehen. Allerdings ist es auch wichtig, dass die Justiz die Ursachen von Extremismus bekämpft und präventive Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass sich Extremismus weiter ausbreitet. Dazu gehört auch eine konsequente Strafverfolgung, aber auch eine gezielte Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung
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LinksextremismusRevision eingelegt: Wann muß Lina E. ins Gefängnis?
Linksextremismus: Revision eingelegt: Wann muß Lina E. ins Gefängnis? Linksextremismus: Revision eingelegt: Wann muß Lina E. ins Gefängnis? Linksextremismus: Revision eingelegt: Wann muß Lina E. ins Gefängnis? Revision eingelegt: Lina E. versteckt sich vor dem Prozeß hinter einem Aktenordner. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert Lina E. und ihre Komplizen sind trotz Haftstrafen auf freiem Fuß. Nun legen sie Revision ein. Was das für die Vollstreckung der Urteile bedeutet. DRESDEN. Die vier schuldig gesprochenen Linksextremisten, darunter die zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilte Lina E., haben Revision eingelegt. In den Augen des Oberlandesgerichtes Dresden hatten sie politische Gegner überfallen und schwer verletzt. Obwohl der Richter die 28jährige auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen linksextremistischen Vereinigung verurteilte, hob er
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