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Unzulaessige politische Werbung: Landesmedienanstalt beanstandet Radio-Werbung der Bundesregierung

Published On: 8. Juni 2023 18:10

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Radiospots der Bundesregierung als „unzulässige politische Werbung“ beanstandet. Die beiden Spots mit dem Slogan „So entlasten wir Deutschland“ wurden auf den Radiosendern Radio 21, radio ffn und Antenne Niedersachsen ausgestrahlt. Die Behörde sieht darin einen Verstoß gegen § 8 Abs. 9 Satz 1 des Medienstaatsvertrags, wonach Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art unzulässig ist. Die Landesmedienanstalt geht davon aus, dass auch andere Landesmedienanstalten derartige Spots überprüfen wollen.

Die beanstandeten Radiospots wurden als bundesweite Kampagne vom Bundespresseamt gebucht und in allen Bundesländern ausgestrahlt. Die Kosten für diese „Öffentlichkeitsarbeit“ trägt der Steuerzahler. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für Werbung ausgegeben. Die Ausgaben für Werbung haben sich seit Beginn der Corona-Krise vervielfacht.

Die NLM sieht in der Art und Weise der Gestaltung der Werbespots einen Verstoß gegen eine zulässige staatliche Information. Mit der anpreisenden Aussage „So entlasten wir Deutschland“ und den Hinweisen auf „entlastende Maßnahmen“ werde vielmehr ein positives Image für die Regierung und die Regierungsparteien bezweckt. Die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt hatte bereits im April eine formelle Beanstandung gegenüber den ausstrahlenden Hörfunksendern in ihrem Bundesland ausgesprochen.

Die Bundesregierung hat in Werbespots die eigene Arbeit gepriesen und damit einen Rüffel von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt erhalten. Die Spots wurden als „unzulässige politische Werbung“ beanstandet, da sie über eine zulässige staatliche Information hinausgehen. Die Kosten für diese Werbung trägt der Steuerzahler und haben sich seit Beginn der Corona-Krise vervielfacht. Die NLM geht davon aus, dass auch andere Landesmedienanstalten derartige Spots überprüfen wollen.

H2: Verstoß gegen Medienstaatsvertrag

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt sieht in den Werbespots der Bundesregierung einen Verstoß gegen § 8 Abs. 9 Satz 1 des Medienstaatsvertrags. Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art ist demnach unzulässig. Die Landesmedienanstalt geht davon aus, dass auch andere Landesmedienanstalten derartige Spots überprüfen wollen.

H2: Kosten für Werbung

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren einen hohen dreistelligen Millionenbetrag für Werbung ausgegeben. Die Ausgaben für Werbung haben sich seit Beginn der Corona-Krise vervielfacht. Die beanstandeten Radiospots wurden als bundesweite Kampagne vom Bundespresseamt gebucht und in allen Bundesländern ausgestrahlt. Die Kosten für diese „Öffentlichkeitsarbeit“ trägt der Steuerzahler.

H2: Image für Regierung und Regierungsparteien

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt sieht in der Art und Weise der Gestaltung der Werbespots einen Verstoß gegen eine zulässige staatliche Information. Mit der anpreisenden Aussage „So entlasten wir Deutschland“ und den Hinweisen auf „entlastende Maßnahmen“ werde vielmehr ein positives Image für die Regierung und die Regierungsparteien bezweckt. Die Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt hatte bereits im April eine formelle Beanstandung gegenüber den ausstrahlenden Hörfunksendern in ihrem Bundesland ausgesprochen

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„Unzulässige politische Werbung“: Landesmedienanstalt beanstandet Radio-Werbung der Bundesregierung

„So entlasten wir Deutschland“ – unter diesem Slogan hat die Bundesregierung in Werbespots die eigene Arbeit gepriesen. Dafür gibt es jetzt einen Rüffel von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt. Diese Werbung gehe deutlich über eine zulässige staatliche Information hinaus. Quelle: www.globallookpress.com © Sascha Steinach, via www.imago-i/www.imago-images.deDie Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat die Ausstrahlung von Radiospots der Bundesregierung als „unzulässige politische Werbung“ beanstandet. In Niedersachsen liefen die beiden Spots auf den Radiosendern Radio 21, radio ffn und Antenne Niedersachsen. In der Pressemitteilung der Behörde heißt es über die Eigenwerbung:“In diesen wurde unter dem Slogan ‚So entlasten wir Deutschland‘ auf die Preisbremse für Gas und Strom sowie den Inflationsausgleich, das Wohngeld Plus und die Kindergelderhöhung hingewiesen. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt sieht darin einen Verstoß gegen § 8

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