Verwaltungsgericht bestätigt Freie Dorfschule Luebeck soll schliessen
Kurz vor Ferienbeginn muss die Freie Dorfschule Lübeck einen herben Rückschlag einstecken. Nach einem wochenlangen Streit um die Schulgenehmigung gibt es nun eine erste gerichtliche Entscheidung. Beendet ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Eilrechtsschutzanträge der Schulbetreiber gegen den Widerruf der Ersatzschulgenehmigung und die Einstellung der Zuschusszahlungen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist ohne mündliche Verhandlung ergangen, wie es bei Eilverfahren üblich ist. Mit seiner Auffassung stützt das Gericht die Position des Landesschulministeriums.
Die Schulleitung hatte im Vorfeld den Vorwürfen des Ministeriums widersprochen. Sie berief sich auf ein genehmigtes Schulkonzept, das digitales Lernen und Lernen an außerschulischen Lernorten vorsieht. Die Behauptungen, dass Schüler und Lernbegleiter nicht anwesend seien, sei falsch, hieß es vonseiten der Schule. Das Ministerium habe lediglich einen Ort des Lernens kontrolliert, aber niemals alle.
Das Gericht argumentierte, dass ständiger Onlineunterricht aufgrund eines nicht genehmigten Konzepts in „digitalen Klassenräumen“, nicht im Einzelnen dokumentierte häusliche Projekte oder durch sonstige außerschulische Lernorte ohne Anwesenheit einer Lehrkraft dem Unterricht bei physischer Anwesenheit in der Schule nicht gleichstehen und nicht den schulischen Standard erfüllen. Die Schülerinnen und Schüler könnten derzeit nicht mit einer öffentlichen Schule gleichwertig beschult werden.
Die Position des Landesschulministeriums
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Eilrechtsschutzanträge der Schulbetreiber gegen den Widerruf der Ersatzschulgenehmigung und die Einstellung der Zuschusszahlungen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist ohne mündliche Verhandlung ergangen, wie es bei Eilverfahren üblich ist. Mit seiner Auffassung stützt das Gericht die Position des Landesschulministeriums.
Die Schulleitung widerspricht
Die Schulleitung hatte im Vorfeld den Vorwürfen des Ministeriums widersprochen. Sie berief sich auf ein genehmigtes Schulkonzept, das digitales Lernen und Lernen an außerschulischen Lernorten vorsieht. Die Behauptungen, dass Schüler und Lernbegleiter nicht anwesend seien, sei falsch, hieß es vonseiten der Schule. Das Ministerium habe lediglich einen Ort des Lernens kontrolliert, aber niemals alle.
Das Argument des Gerichts
Das Gericht argumentierte, dass ständiger Onlineunterricht aufgrund eines nicht genehmigten Konzepts in „digitalen Klassenräumen“, nicht im Einzelnen dokumentierte häusliche Projekte oder durch sonstige außerschulische Lernorte ohne Anwesenheit einer Lehrkraft dem Unterricht bei physischer Anwesenheit in der Schule nicht gleichstehen und nicht den schulischen Standard erfüllen. Die Schülerinnen und Schüler könnten derzeit nicht mit einer öffentlichen Schule gleichwertig beschult werden
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Verwaltungsgericht bestätigt: Freie Dorfschule Lübeck soll schließen
Kurz vor Ferienbeginn muss die Freie Dorfschule Lübeck einen herben Rückschlag einstecken.Foto: Volker Hartmann/Illustration/dpa Nach einem wochenlangen Streit um die Schulgenehmigung gibt es nun eine erste gerichtliche Entscheidung. Beendet ist der Rechtsstreit damit aber noch nicht. „Der Schulbetrieb an der Freien Dorfschule in Lübeck muss eingestellt werden“, heißt es auf der Website des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts. Am 8. Juni hat das Gericht die Eilrechtsschutzanträge der Schulbetreiber gegen den Widerruf der Ersatzschulgenehmigung und die Einstellung der Zuschusszahlungen zurückgewiesen. Wie Pressesprecherin Dr. Freya Gräfin Kerssenbrock gegenüber Epoch Times mitteilte, ist die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen, wie es bei Eilverfahren üblich ist. Mit seiner Auffassung stützt das Gericht die Position des Landesschulministeriums. „Die Kammer geht davon aus, dass die mit der im Grundgesetz
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