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Gerichtsbeschluss Klima-Kleber begehen keine Nötigung Doofbürger kann ja auf Bus und Bahn umsteigen

Published On: 12. Juni 2023 23:33

Landgericht Berlin lehnt Vorwurf der Nötigung gegen Klima-Kleber-Terroristen ab

Das Landgericht Berlin hat in einer neuen Entscheidung zu den gefährlichen Blockaden erstmals den Vorwurf der Nötigung gegen die Klima-Kleber-Terroristen abgelehnt. Die Begründung lautet, dass bei angekündigten Blockaden Autofahrern ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit generell möglich sei. Zudem sei eine Blockade von etwas mehr als einer halben Stunde hinsichtlich der üblichen Stauzeiten in Berlin moderat.

Dieses Urteil verwundert, da selbst die linksradikale Innenministerin Faeser davon spricht, dass es bei Aktionen „vor allem um Nötigungen und Sachbeschädigungen“ gehe. Den sogenannten Klimaaktivisten werden seit Anfang 2022 mindestens 580 Straftaten zugeordnet. 740 Personen sind polizeilich in Erscheinung getreten. Die SPD-Funktionärin Faeser stellt fest, dass die Aktivisten der Akzeptanz des Klimaschutzes massiv schaden.

Klima-Kleber-Terroristen kündigen Ausweitung ihres Terrors an

Die Klima-Kleber-Terroristen haben angekündigt, ihren Terror weiter auszudehnen. Dies ist besorgniserregend, da sie bereits für zahlreiche Straftaten verantwortlich sind. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden auf diese Ankündigung reagieren werden und ob es zu weiteren gefährlichen Blockaden kommen wird.

Unterschied zwischen Straftätern und Extremisten

Die Innenministerin Faeser betont, dass es Unterschiede zwischen Straftätern und Extremisten gibt. Es ist jedoch fraglich, ob diese Unterscheidung in Bezug auf die Klima-Kleber-Terroristen angemessen ist. Wenn ein Klimaextremist sich auf eine Autostraße klebt oder Gemälde mit Farbe beschmiert, handelt es sich um Nötigung, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden angemessen auf diese Straftaten reagieren und die Täter zur Rechenschaft ziehen werden

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Gerichtsbeschluss: Klima-Kleber begehen keine Nötigung – Doofbürger kann ja auf Bus und Bahn umsteigen

Landgericht Berlin lehnt erstmals  Vorwurf der Nötigung gegen Klima-Kleber-Terroristen ab. Bei angekündigten Blockaden sei Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“. Die Klima-Kleber haben angekündigt, ihren Terror weiter auszudehnen. Wie die Neigungsjournallie Tagesspiegel berichtet, hat das Landgericht Berlin in einer neuen Entscheidung zu den gefährlichen Blockaden es erstmals abgelehnt, den Vorwurf der Nötigung gegen die Klima-Kleber-Terroristen geltend zu machen. Die nur noch als wahnsinnig und durch und durch ideologisch zu bezeichnende Begründung: Angesichts der angekündigten Blockaden sei  den Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich“. Zudem sei eine Blockade von etwas mehr als einer halben Stunde „hinsichtlich der üblichen Stauzeiten“ in Berlin

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