Verfassungsbeschwerde gegen Deutschlands Teilnahme am WHO-Pandemievertrag
Die Bürgerrechtlerin Marianne Grimmenstein-Balas und der ehemalige Präsident des LKA Thüringen Uwe Kranz haben beim Bundesverfassungsgericht gegen zwei vorgesehene WHO-Verträge geklagt. Die Verträge verletzten das deutsche Grundgesetz und zerstörten die Demokratie. Mit Unterzeichnung übertrüge Deutschland alle politische Entscheidungsmacht an die WHO, erklärte die Klägerin im Interview.
Gegen die beiden neu vorgesehenen Pandemieverträge der Bundesrepublik mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine erste Verfassungsbeschwerde eingereicht. In ihrer Presseerklärung vom 16. Juni 2023 begründen die beiden Kläger, die Begründerin der Bürgerinitiative Gemeinwohl-Lobby Marianne Grimmenstein-Balas und der ehemalige Präsident des Landeskriminalamts Thüringen, Ministerialrat a. D. Uwe Kranz, ihre gemeinsame Klage beim BVG.
Durch das geplante sogenannte Global Health Certificate System der WHO (GHCS) drohe den Bürgern eine Totalüberwachung und eine Einschränkung der Reisefreiheit. Dazu hätte die Verabschiedung des WHO-Convention Agreement (CA+) generelle Grundrechte-Einschränkungen zur Folge.
Die Vertragsentwürfe beinhalteten demnach „zahlreiche Verletzungen der Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz, dem EU-Vertrag (EUV), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivil-Pakt, IBPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, IPwskR), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der EU-Grundrechtscharta
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Verfassungsbeschwerde gegen Deutschlands Teilnahme am WHO-Pandemievertrag
Die Bürgerrechtlerin Marianne Grimmenstein-Balas und der ehemalige Präsident des LKA Thüringen Uwe Kranz klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen zwei vorgesehene WHO-Verträge. Die Verträge verletzten das deutsche Grundgesetz und zerstörten die Demokratie. Mit Unterzeichnung übertrüge Deutschland alle politische Entscheidungsmacht an die WHO, erklärte die Klägerin im Interview. Quelle: www.globallookpress.com © Piero Nigro/aal.photo/IMAGOVon Felicitas RabeGegen die beiden neu vorgesehenen Pandemieverträge der Bundesrepublik mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine erste Verfassungsbeschwerde eingereicht. In ihrer Presseerklärung vom 16. Juni 2023 begründen die beiden Kläger, die Begründerin der Bürgerinitiative Gemeinwohl-Lobby Marianne Grimmenstein-Balas und der ehemalige Präsident des Landeskriminalamts Thüringen, Ministerialrat a. D. Uwe Kranz, ihre gemeinsame Klage beim BVG.Durch das geplante sogenannte Global Health Certificate System der WHO (GHCS) drohe
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