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Schweiz Gegner von Vorlagen werden systematisch benachteiligt

Published On: 17. Juni 2023 0:04

Beim Abstimmungsbüchlein wird inhaltlich zugunsten des Bundesrats eingegriffen. Die Folge: manipulativ-einseitige Informationen. Am 18. Juni wird in der Schweiz über drei Sachthemen abgestimmt. Wie das Magazin Saldo recherchiert hat, informiert das Abstimmungsbüchlein, das mit den Abstimmungsunterlagen an die 5,5 Millionen Stimmberechtigten verschickt wird, einseitig. So greift die Bundeskanzlei in die Texte von Initianten und Referendumskomitees ein. Und die Gegner von Vorlagen erhalten weniger Platz für ihre Argumente als der Bundesrat. Mehr noch: Der Bundesrat muss seine Behauptungen nicht mit Quellen unterlegen, die Gegner hingegen schon, was ihren ohnehin knappen Platz für Gegenargumente weiter schrumpfen lässt. Die Gegner der OECD-Besteuerung zum Beispiel kommen gar nicht zu Wort. Beim Klimagesetz erhält die Bundeskanzlei dreimal so viel Platz wie die Gegner, dasselbe gilt beim Covid-19-Gesetz. Wie Saldo schreibt, mussten sich die Referendumskomitees auf 2500 Zeichen beschränken. Wie interne E-Mails des Bundes zeigen, entscheidet die Bundeskanzlei auch darüber, welche Argumente ein Initiativ- oder Referendumskomitee im Abstimmungsbüchlein präsentieren darf, so Saldo weiter.

Die einseitige Informationspolitik der Bundeskanzlei im Abstimmungsbüchlein ist ein demokratisches Problem. Die Stimmberechtigten sollen sich eine eigene Meinung bilden können und nicht manipulativ beeinflusst werden. Es ist wichtig, dass alle Argumente und Standpunkte gleichberechtigt dargestellt werden. Nur so kann eine faire und demokratische Abstimmung gewährleistet werden.

Es ist bedenklich, dass die Bundeskanzlei in die Texte von Initianten und Referendumskomitees eingreift und somit die Meinungsbildung der Stimmberechtigten beeinflusst. Es ist wichtig, dass die Initianten und Referendumskomitees ihre Argumente frei und unabhängig präsentieren können. Die Bundeskanzlei sollte sich auf die neutrale Darstellung der Vorlagen beschränken und keine einseitige Informationspolitik betreiben.

Es ist zu hoffen, dass die Bundeskanzlei ihre Informationspolitik im Abstimmungsbüchlein überdenkt und zukünftig eine neutrale und gleichberechtigte Darstellung der Vorlagen gewährleistet. Die Stimmberechtigten haben ein Recht auf eine faire und demokratische Abstimmung und sollten nicht manipulativ beeinflusst werden. Eine transparente und neutrale Informationspolitik ist hierfür unerlässlich.

Saldo: Abstimmungsbüchlein informiert einseitig

Wie das Magazin Saldo recherchiert hat, informiert das Abstimmungsbüchlein, das mit den Abstimmungsunterlagen an die 5,5 Millionen Stimmberechtigten verschickt wird, einseitig. Die Bundeskanzlei greift in die Texte von Initianten und Referendumskomitees ein und die Gegner von Vorlagen erhalten weniger Platz für ihre Argumente als der Bundesrat. Die einseitige Informationspolitik der Bundeskanzlei ist ein demokratisches Problem und beeinflusst die Meinungsbildung der Stimmberechtigten.

Ein demokratisches Problem

Die einseitige Informationspolitik der Bundeskanzlei im Abstimmungsbüchlein ist ein demokratisches Problem. Die Stimmberechtigten sollen sich eine eigene Meinung bilden können und nicht manipulativ beeinflusst werden. Es ist wichtig, dass alle Argumente und Standpunkte gleichberechtigt dargestellt werden. Nur so kann eine faire und demokratische Abstimmung gewährleistet werden.

Neutrale Informationspolitik ist unerlässlich

Es ist zu hoffen, dass die Bundeskanzlei ihre Informationspolitik im Abstimmungsbüchlein überdenkt und zukünftig eine neutrale und gleichberechtigte Darstellung der Vorlagen gewährleistet. Die Stimmberechtigten haben ein Recht auf eine faire und demokratische Abstimmung und sollten nicht manipulativ beeinflusst werden. Eine transparente und neutrale Informationspolitik ist hierfür unerlässlich

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Schweiz: Gegner von Vorlagen werden systematisch benachteiligt

Beim Abstimmungsbüchlein wird inhaltlich zugunsten des Bundesrats eingegriffen. Die Folge: manipulativ-einseitige Informationen. Veröffentlicht am 17. Juni 2023 von AS. Am 18. Juni wird in der Schweiz über drei Sachthemen abgestimmt. Wie das Magazin Saldo recherchiert hat, informiert das Abstimmungsbüchlein, das mit den Abstimmungsunterlagen an die 5,5 Millionen Stimmberechtigten verschickt wird, einseitig. So greift die Bundeskanzlei in die Texte von Initianten und Referendumskomitees ein. Und die Gegner von Vorlagen erhalten weniger Platz für ihre Argumente als der Bundesrat. Mehr noch: Der Bundesrat muss seine Behauptungen nicht mit Quellen unterlegen, die Gegner hingegen schon, was ihren ohnehin knappen Platz für Gegenargumente weiter schrumpfen lässt. Die Gegner der OECD-Besteuerung zum Beispiel kommen gar nicht zu Wort. Beim Klimagesetz erhält die Bundeskanzlei dreimal so viel Platz

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