Verlogene Aufregung um Pechstein Das Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung
Verlogene Aufregung um Pechstein: Das Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung
Verstöße gegen das Neutralitätsgebot? Ein Hamburger Polizeiauto in Regenbogenfarben und Claudia Pechstein bei ihrer Rede. Fotos: picture alliance / | – & dpa | Michael Kappeler
Die Aufregung um Claudia Pechstein und ihre Rede in Uniform ist verlogen. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein politisches Exempel als um einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn die Polizei ist längst nicht neutral, wie die Regenbogen-Autos, Black-Live-Matter-Kniefälle und „Queer“-Lieder zeigen.
Das Neutralitätsgebot gilt jedoch nur in eine Richtung. Während es für Polizisten und Soldaten gilt, die sich nicht politisch äußern dürfen, gibt es für Politiker und andere öffentliche Personen keine solche Regelung. Diese können sich frei äußern und ihre politische Meinung kundtun, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Es ist daher an der Zeit, das Neutralitätsgebot zu überdenken und es für alle öffentlichen Personen gleichermaßen zu gestalten. Nur so kann eine wirkliche Neutralität und Gleichbehandlung gewährleistet werden. Denn nur wenn alle die gleichen Regeln befolgen müssen, kann eine faire und demokratische Gesellschaft entstehen.
H2: Die Polizei ist längst nicht neutral
Die Polizei hat in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass sie nicht neutral ist. Die Regenbogen-Autos und Black-Live-Matter-Kniefälle sind nur zwei Beispiele dafür. Die Polizei hat sich damit klar politisch positioniert und gezeigt, dass sie nicht für alle Bürger da ist, sondern nur für bestimmte Gruppen.
H2: Das Neutralitätsgebot muss für alle gelten
Es ist an der Zeit, das Neutralitätsgebot für alle öffentlichen Personen gleichermaßen zu gestalten. Nur so kann eine wirkliche Neutralität und Gleichbehandlung gewährleistet werden. Denn nur wenn alle die gleichen Regeln befolgen müssen, kann eine faire und demokratische Gesellschaft entstehen. Es darf keine Sonderregelungen für Politiker oder andere öffentliche Personen geben
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Verlogene Aufregung um PechsteinDas Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung
Verlogene Aufregung um Pechstein: Das Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung Verlogene Aufregung um Pechstein: Das Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung Verlogene Aufregung um Pechstein: Das Neutralitätsgebot gilt nur in eine Richtung Verstöße gegen das Neutralitätsgebot? Ein Hamburger Polizeiauto in Regenbogenfarben und Claudia Pechstein bei ihrer Rede. Fotos: picture alliance / | – & dpa | Michael Kappeler Verlogene Aufregung um Pechstein Die Pechstein-Rede in Uniform soll ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sein. Es ist vielmehr ein politisches Exempel. Denn die Polizei ist längst nicht neutral, wie Regenbogen-Autos, Black-Live-Matter-Kniefälle und „Queer“-Lieder zeigen. IHR DIGITALER ZUGANG. Einfach registrieren und weiterlesen. Alle Artikel auf JF online frei Die JF schon jeden Mittwoch als E-Paper und via App Frei mitdiskutieren im Kommentarbereich
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