Dienstanweisung Landrat untersagt Gendersternchen
Kein Rechtsanspruch auf geschlechtergerechte Formulierungen
Der Landrat des Saalekreises in Sachsen-Anhalt, Hartmut Handschak, hat das Gendern in seiner Behörde untersagt. Er begründet dies damit, dass es keinen Rechtsanspruch auf geschlechtergerechte Formulierungen gebe. Der parteilose Regionalpolitiker, der bei seiner Wahl von CDU, SPD und FDP unterstützt wurde, verschickte eine entsprechende Dienstanweisung zur Verwendung geschlechtergerechter Kommunikation an seine Verwaltung. Gendersternchen, Binnen-I, Doppelpunkte oder Unterstriche sind damit für die rund tausend Beschäftigten des Kreises untersagt, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Orthografische und grammatikalische Richtigkeit hat höhere Priorität
In der Dienstanweisung führt der Landrat aus, dass orthografische und grammatikalische Richtigkeit, Einheitlichkeit und Verständlichkeit von Texten gegenüber einer diskriminierungsfreien Sprache eine höhere Priorität haben. Handschak verweist auf eine linguistische Binsenweisheit, die leider heute viele vergessen haben: das generische Maskulinum. Auf dieses setzt er nun in Verfügungen, Satzungen, Verträgen und Verlautbarungen des Kreises.
Genderverbot als staatliche Bevormundung?
Die regionale CDU-Fraktion hatte zuvor im Kreistag einen Beschlussantrag für ein Genderverbot der Kreisverwaltung gestellt. Jetzt zog sie diesen Antrag wieder zurück, da ihm ja nun ohne formellen Beschluss entsprochen wurde und das Ziel damit erfüllt sei, so der Spiegel. Das Nachrichtenmagazin bezeichnet das Genderverbot als staatliche Bevormundung. Interessant, dass das Aufzwingen des Genderns für die Kollegen in Hamburg (die dieses Aufzwingen auch selbst betreiben) keine Bevormundung ist, ein Beharren auf den Regeln der deutschen Rechtschreibung dagegen schon. Die FDP jedenfalls sieht die Anweisung als beispielgebende Entscheidung und schreibt: „Damit wurde ein Maß an Vernunft bei diesem kontroversen Thema hergestellt.“
Richtlinie zur Verwendung geschlechtergerechter Kommunikation
Der Spiegel wollte beim Landkreis nach den genauen Hintergründen der Entscheidung nachfragen. Christina Kleinert, Dezernentin für Innere Verwaltung, verwies in ihrer Antwort darauf, dass die Leitkriterien für die Richtlinie zur Verwendung geschlechtergerechter Kommunikation des Landkreises die rechtssichere Kommunikation der Verwaltung nach außen sei und zum anderen die Pflicht der öffentlichen Verwaltung zur Barrierefreiheit, was auch die Barrierefreiheit der Kommunikation umfasse. Laut MDR ist die Dienstanweisung möglicherweise ohnehin nur eine Scheinlösung. Der öffentlich-rechtliche Sender meldet, ihre Durchsetzungskraft sei begrenzt. Wenn Verwaltungsmitarbeitende auf das Genderverbot pfeifen, haben sie demnach keine disziplinarischen Konsequenzen zu fürchten – da es sich nur um eine Richtlinie handle, berichtet der Sender
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Dienstanweisung: Landrat untersagt Gendersternchen
„Es gibt keinen Rechtsanspruch auf geschlechtergerechte Formulierungen“, mit dieser Begründung hat der Landrat des Saalekreises in Sachsen-Anhalt, Hartmut Handschak, das Gendern in seiner Behörde untersagt. Der parteilose Regionalpolitiker, der bei seiner Wahl von CDU, SPD und FDP unterstützt wurde, verschickte eine entsprechende Dienstanweisung „zur Verwendung geschlechtergerechter Kommunikation“ an seine Verwaltung. Gendersternchen, Binnen-I, Doppelpunkte oder Unterstriche sind damit für die rund tausend Beschäftigten des Kreises untersagt, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“. Bemerkenswert ist, dass der „Spiegel“ in einem Bericht über die Entscheidung im Saalekreis diesen sprachlichen Unsinn als „Kennzeichnung der Geschlechtervielfalt“ bezeichnet, die nun wegfällt. Jetzt Neu und nur für kurze Zeit! Unter anderem führt der Landrat in der Dienstanweisung aus: „Orthografische und grammatikalische Richtigkeit, Einheitlichkeit und Verständlichkeit von Texten haben gegenüber
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