Spanien Klage gegen Regierungschef Pedro Sanchez
Zudem sind wegen der „Pandemie-Maßnahmen“ entsprechende Klagen gegen die autonomen Präsidenten geplant. Noch vor dem 15. Juli sollen sie eingereicht werden. Veröffentlicht am 30. Juni 2023 von WS. Wegen der während der „Pandemie“ verhängten Maßnahmen wird die spanische Menschenrechtsgruppe Liberum vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage gegen den Regierungspräsidenten Pedro Sánchez und andere Behörden des Ministerrats einreichen. Zudem sind auf nationaler Ebene entsprechende Klagen gegen die autonomen Präsidenten geplant. Die Klagen werden vom Liberum-Rechtsteam noch vor dem 15. Juli 2023 eingereicht werden. Zu den verschiedenen Straftaten, die laut Liberum untersucht werden sollten, gehören unter anderem: Tötungsdelikt (ART. 138 und ff. Strafgesetzbuch) Verletzung (ART. 147 ff. Strafgesetzbuch) Genetische Manipulation (ART. 159, 160.1, 162 ff. Strafgesetzbuch) Widerrechtliche Verhaftung (ART. 163 ff. Strafgesetzbuch) Nötigung (Art. 172 ff. Strafgesetzbuch) Betrug (Art. 248 ff. Strafgesetzbuch) Verschwörung (Art. 404 ff. Strafgesetzbuch) Veruntreuung (Art. 462 ff. Strafgesetzbuch) Verhältnismäßigkeit (Art. 581 ff. Strafgesetzbuch) Genozid (Art. 607 und ff. Strafgesetzbuch) Verbrechen gegen die Menschlichkeit (ART. 607 BIS et seq. Strafgesetzbuch) „Wir werden von einer Gruppe von Psychopathen regiert, die unsere Grundrechte eingeschränkt haben, bis sie praktisch verschwunden waren. Sie haben alle möglichen Maßnahmen gefördert und umgesetzt, die die Freiheit der Bürger beschnitten haben. Dazu gehören Todesprotokolle, Lockdowns, Quarantänen, Isolierungen, sanitäre Maßnahmen, verdeckte Zwangsimpfungen und vieles mehr“, schreibt Liberum. Quelle: Liberum: INTERPOSICIÓN DE QUERELLA CONTRA EL PRESIDENTE DEL GOBIERNO y AUTORIDADES DEL CONSEJO DE MINISTROS. – 23. Juni 2023
Weitere Klagen gegen autonome Präsidenten geplant
Die spanische Menschenrechtsgruppe Liberum plant, zusätzlich zu ihrer Klage gegen den Regierungspräsidenten Pedro Sánchez und andere Behörden des Ministerrats, auch Klagen gegen die autonomen Präsidenten einzureichen. Diese Klagen sollen noch vor dem 15. Juli 2023 eingereicht werden. Liberum untersucht verschiedene Straftaten, darunter Tötungsdelikte, Verletzungen, genetische Manipulationen, widerrechtliche Verhaftungen, Nötigungen, Betrug, Verschwörung, Veruntreuung, Verhältnismäßigkeit, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Kritik an den Maßnahmen während der Pandemie
Liberum kritisiert die während der „Pandemie“ verhängten Maßnahmen und wirft den Regierungsvertretern vor, die Grundrechte der Bürger eingeschränkt zu haben. Sie bezeichnen die Regierenden als „eine Gruppe von Psychopathen“, die alle möglichen Maßnahmen zur Beschränkung der Freiheit der Bürger gefördert und umgesetzt haben. Dazu gehören Todesprotokolle, Lockdowns, Quarantänen, Isolierungen, sanitäre Maßnahmen und verdeckte Zwangsimpfungen.
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Spanien: Klage gegen Regierungschef Pedro Sánchez
Zudem sind wegen der «Pandemie-Massnahmen» entsprechende Klagen gegen die autonomen Präsidenten geplant. Noch vor dem 15. Juli sollen sie eingereicht werden. Veröffentlicht am 30. Juni 2023 von WS. Wegen der während der «Pandemie» verhängten Massnahmen wird die spanische Menschenrechtsgruppe Liberum vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage gegen den Regierungspräsidenten Pedro Sánchez und andere Behörden des Ministerrats einreichen. Zudem sind auf nationaler Ebene entsprechende Klagen gegen die autonomen Präsidenten geplant. Die Klagen werden vom Liberum-Rechtsteam noch vor dem 15. Juli 2023 eingereicht werden. Zu den verschiedenen Straftaten, die laut Liberum untersucht werden sollten, gehören unter anderem: Tötungsdelikt (ART. 138 und ff. Strafgesetzbuch) Verletzung (ART. 147 ff. Strafgesetzbuch) Genetische Manipulation (ART. 159, 160.1, 162 ff. Strafgesetzbuch) Widerrechtliche Verhaftung (ART. 163 ff. Strafgesetzbuch) Nötigung (Art.
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