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Diskussion um gesetzliche Sterbehilfe erfreut Lebensrechtler

Published On: 6. Juli 2023 19:15

BERLIN. Befürworter des Lebensrechts sowie Kirchen haben am Donnerstag das Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe im Bundestag begrüßt. Weder der liberale Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) noch der strengere Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) erhielten die erforderliche Mehrheit bei der Abstimmung im Parlament. Das Vorstandsmitglied des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Paul Cullen, sagte, dass die Entscheidung des Parlaments die richtige sei. Eine gesetzliche Regelung könnte dazu führen, dass die Suizidbeihilfe normalisiert wird oder sogar den kommerziellen Suizidhilfeorganisationen in die Hände spielt, die eigentlich verhindert werden sollen. Der BVL plant nach der gescheiterten Abstimmung die Entwicklung eines Konzepts zur Suizidprävention und Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung. Die Lebensrechtler fordern die Etablierung einer Kultur des Lebens mit „Lebensoasen“ in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, lobte ebenfalls das Ergebnis der Abstimmungen. Beide Gesetzentwürfe enthielten so viele Unstimmigkeiten, dass ihre Ablehnung folgerichtig gewesen sei. Die Bundestagsabgeordneten sollten die parlamentarische Sommerpause nutzen, um sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und zu bedenken, dass jedes menschliche Leben schützenswert sei. Die EKD-Ratsvorsitzende, Präses Annette Kurschus, betonte, dass eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz weiterhin nötig sei. Nach der Nichtentscheidung des Bundestages bestehe die Chance, im kommenden Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen, der die Bedenken gegen die aktuell vorliegenden Gesetzentwürfe ausräume. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, sprach von einer Chance, um zu überzeugenderen Lösungen zu kommen. Beide Entwürfe hätten wichtige ethische und praktische Fragen offengelassen. Der Ausbau von Suizidprävention und Palliativversorgung müsse dagegen zügig angegangen werden. Der Vorstandsvorsitzende der katholischen Hilfsorganisation Malteser Hilfsdienst, Elmar Pankau, kritisierte, dass Deutschland nach der Abstimmung weiterhin die weltweit liberalste Regelung der Suizidbeihilfe habe. Die Hilfsorganisation wolle eine Suizidbeihilfe in ihren eigenen Einrichtungen auch in Zukunft weder leisten noch dulden müssen

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Diskussion um gesetzliche SterbehilfeGescheiterte Suizidhilfe freut Lebensrechtler

BERLIN. Lebensrechtler sowie Kirchen haben am Donnerstag das Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidbeihilfe im Bundestag befürwortet. Bei der Abstimmung im Parlament am Donnerstag erreichten weder der liberale Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) noch der strengere Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) die nötige Mehrheit. „Die Entscheidung des Parlaments war heute die richtige“, sagte das Vorstandsmitglied des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Paul Cullen. „Die große Gefahr einer gesetzlichen Regelung besteht darin, daß sie zu einer Normalisierung der Suizidbeihilfe beitragen oder gar jenen gewerblichen Suzidhilfeorganisationen in die Hände spielen könnte, die man eigentlich verhindern will.“ Nach der gescheiterten Abstimmung solle laut BVL ein

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