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Urteilsspruch Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstrasse -> Urteilsspruch Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstrasse

Published On: 9. Juli 2023 8:53

Urteil: Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Mohrenstraße im Stadtteil Mitte künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße genannt werden darf. Ein Anwohner hatte gegen die Umbenennung geklagt, jedoch wies das Gericht seine Klagen ab. Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte im April 2021 die Umbenennung angeordnet. Der Anwohner hatte dagegen Widerspruch eingelegt, da er sich bei der Entscheidung nicht berücksichtigt fühlte. Das Verwaltungsgericht argumentierte jedoch, dass der Kläger kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren habe. Zudem werde die Bezeichnung „Mohr“ für schwarze Personen heutzutage teilweise als anstößig empfunden. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Namensstreit um die Mohrenstraße hat seit etwa zwei Jahren für Kontroversen in der Hauptstadt gesorgt. Die Proteste gegen die Umbenennung waren mit Kosten verbunden.

U-Bahnstation Mohrenstraße: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden

Die Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin wurde vom Verwaltungsgericht Berlin genehmigt. Ein Anwohner hatte gegen die Umbenennung geklagt, jedoch wies das Gericht seine Klagen ab. Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte im April 2021 beschlossen, die Straße umzubenennen. Der Anwohner hatte Widerspruch eingelegt und argumentiert, dass er bei der Entscheidung nicht berücksichtigt wurde. Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren habe. Außerdem wurde festgestellt, dass die Bezeichnung „Mohr“ für schwarze Personen heutzutage teilweise als anstößig empfunden wird. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Namensstreit um die Mohrenstraße hat seit etwa zwei Jahren für Kontroversen in der Hauptstadt gesorgt. Die Proteste gegen die Umbenennung waren mit Kosten verbunden.

U-Bahnstation Mohrenstraße: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Mohrenstraße in Berlin umbenannt werden darf. Ein Anwohner hatte gegen die Umbenennung geklagt, jedoch wurden seine Klagen vom Gericht abgewiesen. Das Bezirksamt Berlin-Mitte hatte im April 2021 beschlossen, die Straße umzubenennen. Der Anwohner hatte Widerspruch eingelegt und argumentiert, dass er bei der Entscheidung nicht berücksichtigt wurde. Das Gericht entschied jedoch, dass der Kläger kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren hatte. Zudem wurde festgestellt, dass die Bezeichnung „Mohr“ für schwarze Personen heutzutage teilweise als anstößig empfunden wird. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Namensstreit um die Mohrenstraße hat seit etwa zwei Jahren für Kontroversen in der Hauptstadt gesorgt. Die Proteste gegen die Umbenennung waren mit Kosten verbunden

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UrteilsspruchVerwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße

Urteilsspruch: Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße Urteilsspruch: Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße U-Bahnstation Mohrenstraße: Widerspruch gegen die Umbenennung der Straße kann teuer werden Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Joko | Bildagentur-online/Joko Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Umbenennung der Mohrenstraße Jetzt also doch! Die Mohrenstraße in Berlin wird umbenannt. Die Einwände eines Anwohners überzeugen das Verwaltungsgericht nicht. Doch ist damit nun das letzte Wort gesprochen? BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, daß die Mohrenstraße im Stadtteil Mitte künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen darf. Die Richter wiesen damit Klagen eines Anwohners gegen die Umbenennung ab. Zuvor hatte das Bezirksamt Berlin-Mitte im April 2021 die Umbenennung verfügt. Seinen Widerspruch dagegen begründete der Anwohner unter anderem damit, bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden zu sein. Berliner protestieren

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