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Verschiebung des Heizungsgesetzes: Fiktion & Realität | Von Ernst Wolff

Published On: 10. Juli 2023 12:00

Ein Kommentar von Ernst Wolff. Die Abgeordneten des Bundestages sollten am vergangenen Freitag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemäß dem Willen der Ampelkoalition beschließen. Dies wurde jedoch nicht erreicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag per einstweiliger Anordnung, dass in der laufenden Sitzungswoche nicht mehr über das GEG abgestimmt werden darf. Viele Mainstream-Medien und auch alternative Medien jubelten und behaupteten, dass das Gesetz gestoppt oder zu Fall gebracht wurde. Tatsächlich hat das oberste deutsche Gericht jedoch nur einen zeitlichen Aufschub verhängt. Dennoch wurde von vielen Seiten behauptet, dass die Anordnung ein Beweis für das Funktionieren der Demokratie und des Parlamentarismus sei und ein Rückschlag für die Ampelkoalition – insbesondere für die Grünen, die maßgeblich am Entwurf beteiligt waren. Wenn man die Angelegenheit jedoch genauer betrachtet, erscheint sie in einem ganz anderen Licht.

Dem Gesetzesentwurf ging ein öffentlich ausgetragener Streit zwischen den Koalitionsparteien und ein Aufschrei der Empörung aus der Bevölkerung voraus, die der Heiz-Agenda im Namen des Klimas immer skeptischer gegenübersteht. Dies zeigte sich in verschiedenen Wahlumfragen, in denen sowohl die Ampelkoalition als auch CDU und CSU von Woche zu Woche schlechter abschnitten, während die AFD immer mehr Zugewinne verzeichnen konnte. Die Ampelkoalition zog ihre eigenen Schlüsse aus den Umfragen. SPD, FDP und Grüne planten, ihre umstrittene Reform auf undemokratische Weise ohne große Diskussion in letzter Minute vor der Sommerpause durch das Parlament zu bringen, um dann die Sache ruhen zu lassen. CDU und CSU sahen hier jedoch ihre Chance. Um nach Monaten des Umfragetiefs endlich wieder bei den Wählern punkten zu können, wandte sich ihr Abgeordneter Thomas Heilmann an das Verfassungsgericht und beantragte einen Aufschub der Abstimmung im Bundestag. Seine Begründung: Die Abgeordneten hätten nicht genug Zeit gehabt, die notwendigen Unterlagen gründlich zu studieren. Das oberste deutsche Gericht gab diesem Antrag in einer Eilentscheidung statt und verfügte, dass der Gesetzesentwurf den Abgeordneten mindestens 14 Tage vor der Abstimmung schriftlich vorliegen müsse. Anders als in der Öffentlichkeit dargestellt, richtete sich der Antrag NICHT gegen den Inhalt des Gesetzes. Das wäre auch höchst unwahrscheinlich gewesen, wie ein Blick auf die politische Position von Thomas Heilmann zeigt. Der von einigen Mainstream-Medien als „Heizungs-Rebell“ bezeichnete Abgeordnete aus Berlin ist ein leidenschaftlicher Befürworter der Klima-Agenda und seit Februar 2022 Vorsitzender der Klimaunion, eines parteinahen Vereins, der sich in der CDU für Klimaschutz und das Erreichen der Pariser Klimaziele einsetzt. Auf der Website der Klimaunion heißt es unter der Überschrift „Erfolge durch klugen Klimaschutz – neue Wirtschaftswunder made in Germany: Die Wirtschaft ist nicht nur bereit, Deutschland deutlich schneller klimaneutral zu machen, sondern kleine wie große Unternehmen fordern dies bereits lautstark.“ Heilmanns Gang zum Bundesverfassungsgericht war also offensichtlich kein Aufbegehren gegen die Heizpläne der Regierung, sondern nur ein politisches Manöver, um CDU und CSU, die sich in der Klimapolitik immer stärker den Grünen angepasst haben, als kritische Kraft zu positionieren, die nicht jeden taktischen Schachzug der Grünen und ihrer Koalitionspartner mitmacht. Kein Wunder also, dass die Spitzenvertreter der Grünen die Niederlage gelassen hinnahmen und sofort verkündeten, dass das Gesetz nach der Sommerpause in der ersten Sitzungswoche im September beschlossen werde – und zwar in Eintracht mit den Koalitionspartnern SPD und FDP – und natürlich: OHNE inhaltliche Änderungen

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Aufschub des Heizungsgesetzes: Dichtung & Wahrheit | Von Ernst Wolff

Ein Kommentar von Ernst Wolff. Nach dem Willen der Ampelkoalition hätten die Abgeordneten des Bundestages am vergangenen Freitag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschließen sollen. Daraus aber wurde nichts. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag per einstweiliger Anordnung, dass in der laufenden Sitzungswoche nicht mehr über das GEG abgestimmt werden dürfe. Zahlreiche Mainstream-Medien und auch viele alternative Medien jubelten, das Gesetz sei damit gestoppt oder zu Fall gebracht. Tatsächlich aber hatte das oberste deutsche Gericht nur einen zeitlichen Aufschub verfügt. Dennoch wurde von vielen Seiten weiterhin behauptet, die Anordnung sei ein Beweis für das Funktionieren von Demokratie und Parlamentarismus und darüber hinaus ein Tiefschlag für die Ampelkoalition – insbesondere die Grünen, die ja maßgeblich am Entwurf beteiligt waren. Schaut man sich die

Details zu Aufschub des Heizungsgesetzes: Dichtung & Wahrheit | Von Ernst Wolff

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