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Verschiebung des Heizungsgesetzes: Fiktion und Realität | Von Ernst Wolff

Published On: 10. Juli 2023 12:00

Ein Kommentar von Ernst Wolff. Die Abgeordneten des Bundestages sollten am vergangenen Freitag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemäß dem Willen der Ampelkoalition beschließen. Dies wurde jedoch durch eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag verhindert. Viele Mainstream-Medien und alternative Medien jubelten über die Entscheidung und behaupteten, das Gesetz sei gestoppt worden. Tatsächlich hat das Gericht jedoch nur einen zeitlichen Aufschub verfügt. Dennoch wurde von vielen Seiten behauptet, dass die Anordnung ein Beweis für das Funktionieren der Demokratie und des Parlamentarismus sei und ein Rückschlag für die Ampelkoalition, insbesondere die Grünen, die maßgeblich an dem Entwurf beteiligt waren. Bei genauerer Betrachtung erscheint die Angelegenheit jedoch in einem anderen Licht.

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes war von einem öffentlich ausgetragenen Streit zwischen den Koalitionsparteien und einem Aufschrei der Empörung aus der Bevölkerung begleitet, die der Heiz-Agenda im Namen des Klimas immer skeptischer gegenübersteht. Dies spiegelte sich in verschiedenen Wahlumfragen wider, in denen sowohl die Ampelkoalition als auch CDU und CSU von Woche zu Woche schlechter abschnitten, während die AFD immer mehr Zustimmung erhielt. Die Ampelkoalition zog ihre eigenen Schlüsse aus den Umfragen und plante, ihre umstrittene Reform ohne große Diskussion in letzter Minute vor der Sommerpause durch das Parlament zu bringen. CDU und CSU sahen darin jedoch eine Chance, bei den Wählern punkten zu können, und wandten sich an das Verfassungsgericht, um einen Aufschub der Abstimmung zu beantragen. Das Gericht entschied, dass den Abgeordneten mindestens 14 Tage vor der Abstimmung der Gesetzesentwurf schriftlich vorliegen müsse. Der Antrag richtete sich nicht gegen den Inhalt des Gesetzes, sondern war ein politisches Manöver, um CDU und CSU als kritische Kraft zu positionieren, die nicht jeden Schachzug der Grünen mitmacht. Die Grünen nahmen die Schlappe gelassen hin und kündigten an, das Gesetz nach der Sommerpause in trauter Eintracht mit den Koalitionspartnern SPD und FDP zu beschließen, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen

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Aufschub des Heizungsgesetzes: Dichtung & Wahrheit | Von Ernst Wolff

Ein Kommentar von Ernst Wolff. Nach dem Willen der Ampelkoalition hätten die Abgeordneten des Bundestages am vergangenen Freitag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschließen sollen. Daraus aber wurde nichts. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag per einstweiliger Anordnung, dass in der laufenden Sitzungswoche nicht mehr über das GEG abgestimmt werden dürfe. Zahlreiche Mainstream-Medien und auch viele alternative Medien jubelten, das Gesetz sei damit gestoppt oder zu Fall gebracht. Tatsächlich aber hatte das oberste deutsche Gericht nur einen zeitlichen Aufschub verfügt. Dennoch wurde von vielen Seiten weiterhin behauptet, die Anordnung sei ein Beweis für das Funktionieren von Demokratie und Parlamentarismus und darüber hinaus ein Tiefschlag für die Ampelkoalition – insbesondere die Grünen, die ja maßgeblich am Entwurf beteiligt waren. Schaut man sich die

Details zu Aufschub des Heizungsgesetzes: Dichtung & Wahrheit | Von Ernst Wolff

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