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Der Chef der Werteunion darf bleiben, das Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen ist gescheitert

Published On: 11. Juli 2023 17:59

Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen gescheitert

Der Chef der Werteunion, Hans-Georg Maaßen, darf weiterhin in der CDU bleiben, da das Parteiausschlussverfahren gegen ihn gescheitert ist. Dies ist eine schwere Niederlage für CDU-Chef Friedrich Merz und eine Ohrfeige für die CDU-Spitze. Maaßen fordert nun Konsequenzen. Das CDU-Kreisparteigericht hat den Antrag des Bundesvorstands abgelehnt und entschieden, dass Maaßen seine Mitgliedsrechte wieder ausüben darf. Allerdings erhielt er eine Verwarnung. Hintergrund des Verfahrens waren Äußerungen von Maaßen, in denen er einen „eliminatorischen Rassismus“ gegen Weiße in Deutschland kritisierte.

Der Bundesvorstand kann in die nächste Instanz ziehen

Im Februar stellte die CDU-Spitze Maaßen ein Ultimatum: Entweder er geht freiwillig oder es wird ein Ausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Maaßen lehnte ab und betonte, dass die CDU unter den Merkel-Anhängern nicht rational und im Interesse des deutschen Volkes handeln wolle. Das Urteil des Kreisparteigerichts ist nicht rechtskräftig und kann vom Bundesvorstand angefochten werden. Maaßen zeigte sich erfreut über das Urteil und forderte Merz auf, personelle und programmatische Konsequenzen zu ziehen.

Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen gescheitert

Der Chef der Werteunion, Hans-Georg Maaßen, darf weiterhin in der CDU bleiben, da das Parteiausschlussverfahren gegen ihn gescheitert ist. Dies ist eine schwere Niederlage für CDU-Chef Friedrich Merz und eine Ohrfeige für die CDU-Spitze. Maaßen fordert nun Konsequenzen. Das CDU-Kreisparteigericht hat den Antrag des Bundesvorstands abgelehnt und entschieden, dass Maaßen seine Mitgliedsrechte wieder ausüben darf. Allerdings erhielt er eine Verwarnung. Hintergrund des Verfahrens waren Äußerungen von Maaßen, in denen er einen „eliminatorischen Rassismus“ gegen Weiße in Deutschland kritisierte.

Der Bundesvorstand kann in die nächste Instanz ziehen

Im Februar stellte die CDU-Spitze Maaßen ein Ultimatum: Entweder er geht freiwillig oder es wird ein Ausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Maaßen lehnte ab und betonte, dass die CDU unter den Merkel-Anhängern nicht rational und im Interesse des deutschen Volkes handeln wolle. Das Urteil des Kreisparteigerichts ist nicht rechtskräftig und kann vom Bundesvorstand angefochten werden. Maaßen zeigte sich erfreut über das Urteil und forderte Merz auf, personelle und programmatische Konsequenzen zu ziehen.

Chef der Werteunion darf bleiben: Parteiausschlussverfahren gegen Maaßen gescheitert

Der Chef der Werteunion, Hans-Georg Maaßen, darf weiterhin in der CDU bleiben, da das Parteiausschlussverfahren gegen ihn gescheitert ist. Dies ist eine schwere Niederlage für CDU-Chef Friedrich Merz und eine Ohrfeige für die CDU-Spitze. Maaßen fordert nun Konsequenzen. Das CDU-Kreisparteigericht hat den Antrag des Bundesvorstands abgelehnt und entschieden, dass Maaßen seine Mitgliedsrechte wieder ausüben darf. Allerdings erhielt er eine Verwarnung. Hintergrund des Verfahrens waren Äußerungen von Maaßen, in denen er einen „eliminatorischen Rassismus“ gegen Weiße in Deutschland kritisierte.

Der Bundesvorstand kann in die nächste Instanz ziehen

Im Februar stellte die CDU-Spitze Maaßen ein Ultimatum: Entweder er geht freiwillig oder es wird ein Ausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Maaßen lehnte ab und betonte, dass die CDU unter den Merkel-Anhängern nicht rational und im Interesse des deutschen Volkes handeln wolle. Das Urteil des Kreisparteigerichts ist nicht rechtskräftig und kann vom Bundesvorstand angefochten werden. Maaßen zeigte sich erfreut über das Urteil und forderte Merz auf, personelle und programmatische Konsequenzen zu ziehen

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Chef der Werteunion darf bleibenParteiausschlußverfahren gegen Maaßen gescheitert

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