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Rundfunkbeitrag: Das Bollwerk hält vor Gericht

Published On: 12. Juli 2023 10:00

Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt erneut, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München.

Wer seinen Rundfunkbeitrag, auch bekannt als Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er der Meinung ist, keine angemessene Gegenleistung in Form eines ausgewogenen Programms zu erhalten, wird früher oder später vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Die Chance, mit einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, tendiert gegen null. Das mag unbefriedigend klingen, aber daran lässt sich derzeit nichts ändern. Denn laut höchstrichterlicher Rechtsprechung hat jemand, der seinen Rundfunkbeitrag brav oder unter Protest überweist, keinen Anspruch auf eine entsprechende inhaltliche Gegenleistung, egal wie sie beschaffen ist. Die Zahlung kann nur und ausschließlich dann verweigert werden, wenn die Person keine physische Möglichkeit hat, die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen. Dafür müsste sie entweder in einem tiefen Tal leben, in das kein öffentlich-rechtliches Signal gelangt, oder sie müsste sowohl taub als auch blind sein. Letzteres ist offensichtlich nicht der Fall, wie Mechthild Klein, Vorsitzende Richterin am 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, feststellte. Dies sorgte für verhaltenes Gelächter bei den Zuhörern. Es ist nicht erforderlich, stumm zu sein, denn man muss nur schauen oder hören, aber nicht mitreden. Das dürfen nur die immer gleichen, politisch korrekten Gäste in den Talkshows.

Ein Dienstagvormittag in München. Draußen auf der Münchner Ludwigstraße scheint die Sonne, drinnen im vollklimatisierten Sitzungssaal 3 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird über die Berufung einer säumigen Beitragszahlerin gegen ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil verhandelt, in dem die Klägerin bereits abgeblitzt war. Sie wird von der bundesweiten Initiative „Leuchtturm ARD“ unterstützt, die mit Mahnwachen vor Funkhäusern gegen offensichtliche Fehlentwicklungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk protestiert, insbesondere gegen mangelnde Ausgewogenheit, einseitige Diskursverengung und zu große Staatsnähe, und sich umfangreiche historische Reformen der Anstalten zum Ziel gesetzt hat. Doch der 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, besetzt mit drei hauptamtlichen Richterinnen, bleibt unbeeindruckt. Schon zu Beginn macht die Vorsitzende Richterin deutlich, dass sich der Senat auf keine inhaltlich-politische Diskussion einlassen will. Die von dem Anwalt und Buchautor Friedemann Willemer vehement kritisierte „strukturelle Versagen“ nicht nur der Programmgestalter, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien kann keine Befreiung von der Beitragspflicht rechtfertigen. Mit anderen Worten: Kritik am Programm kann die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht umgehen. Ausnahmen: siehe oben. Der Senat sieht auch keine Verpflichtung zur „gerichtlichen Aufklärung“ der von der Initiative und der unterstützten Beitragsverweigerin vorgebrachten Argumente, dass die Meinungsvielfalt in den Programmen der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gewährleistet sei. Entscheidend ist laut Klein die „materiell-rechtliche“ Auffassung des Senats zur Konstruktion des Rundfunkbeitrags, die auf entsprechenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts beruht. Ein von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten des Münchner Kommunikationswissenschaftlers Michael Meyen, der die Unausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks untersucht und zu eindeutigen Ergebnissen gelangt ist, spielt in dem Verfahren keine Rolle. Meyen selbst steht derzeit an der Ludwig-Maximilians-Universität wegen ihm vorgeworfener Sympathien zur „Querdenker-Bewegung“ unter verschärfter Beobachtung. Nach einer Stunde Verhandlung vor vollem Publikum im Münchner Verwaltungsgerichtshof bleibt kein Zweifel, dass der Senat keinerlei Bereitschaft zeigt, den Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ihrer aktuellen Form auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Der Rechtsvertreter des Bayerischen Rundfunks (BR) weist darauf hin, dass „politische Debatten“ über die konkrete Programmgestaltung die Beitragspflicht nicht berühren. Schließlich käme es zu einem gefährlichen Präzedenzfall, wenn jeder einfach seinen Beitrag nicht mehr zahlen würde, nur weil ihm etwas nicht gefällt. Natürlich besteht theoretisch die Möglichkeit, auf einen Richter zu treffen, der kurz vor der Pensionierung steht und vielleicht ein Zeichen setzen möchte, auch wenn das Urteil den weiteren Instanzenweg nicht überstehen sollte. Aber vorerst hält die Bastion stand. Immerhin betrug der Streitwert in diesem Fall nur 63,53 Euro, der ausstehende Rundfunkbeitrag. Die Gerichtskosten sind also sehr überschaubar, bedauert Richterin Klein leicht. „Wir verdienen hier eben nicht so viel.“ In den höheren Etagen der Rundfunkhäuser sieht es jedoch ganz anders aus

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Rundfunkbeitrag: Die Bastion hält vor Gericht

Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt einmal mehr, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München. Wer seinen Rundfunkbeitrag, vulgo Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er oder sie der Auffassung ist, dafür keine adäquate Gegenleistung in Form eines zumindest halbwegs ausgewogenen Programms zu erhalten, wird irgendwann vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Und die Chance, mit einem Widerspruch zu einem Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, ist gleich null. Klingt unbefriedigend, doch daran gibt es, wie die Dinge aktuell stehen, nichts zu rütteln. Denn wer brav oder unter Protest seinen Rundfunkbeitrag überweist, hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine entsprechende

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