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Rundfunkbeitrag: Der Schutzwall bleibt vor Gericht bestehen

Published On: 12. Juli 2023 10:00

Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt erneut, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München.

Wer seinen Rundfunkbeitrag, vulgo Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er oder sie der Meinung ist, dafür keine angemessene Gegenleistung in Form eines zumindest halbwegs ausgewogenen Programms zu erhalten, wird irgendwann vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Und die Chance, mit einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, ist gleich null. Klingt unbefriedigend, aber daran gibt es, wie die Dinge aktuell stehen, nichts zu ändern. Denn wer seinen Rundfunkbeitrag brav oder unter Protest überweist, hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine entsprechende inhaltliche Gegenleistung, wie auch immer sie aussehen mag. Die Zahlung kann nur und ausschließlich dann verweigert werden, wenn der Betreffende keine physische Möglichkeit hat, die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme zu empfangen. Dazu müsste er oder sie entweder in einem tiefen Tal leben, in das kein öffentlich-rechtliches Sendesignal je hinabreicht. Oder er/sie müsste gleichermaßen taub wie blind sein. Letzteres, so Mechthild Klein, Vorsitzende Richterin am 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, „ist hier ja augenscheinlich nicht der Fall“. Verhaltenes Gelächter bei den Zuhörern. Stumm zu sein ist nicht nötig, denn man hat nur zu schauen oder zu hören, aber nicht mitzureden. Das dürfen nur die immergleichen, politisch korrekten Gäste in den Talkshows.

Ein Prozess in München
Ein Dienstagvormittag in München. Draußen auf der Münchner Ludwigstraße brütet die Sonne, drinnen im vollklimatisierten Sitzungssaal 3 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird über die Berufung einer säumigen Beitragszahlerin gegen ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil verhandelt, in dem die Klägerin bereits abgeblitzt war. Unterstützt wird sie von der bundesweiten Initiative „Leuchtturm ARD“, die unter anderem mit Mahnwachen vor Funkhäusern gegen „offensichtliche Fehlentwicklungen beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, insbesondere mangelnde Ausgewogenheit, „einseitige Diskursverengung“ und zu große Staatsnähe protestiert und sich „umfangreiche historische Reformen“ der Anstalten zum Ziel gesetzt hat. Doch beim 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, besetzt mit drei hauptamtlichen Richterinnen, beißt der Rechtsanwalt und Buchautor Friedemann Willemer („Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie“) auf Granit. Schon in einer ersten rechtlichen Einschätzung zu Beginn macht die Vorsitzende Richterin unmissverständlich klar, dass sich der Senat auf keinerlei inhaltlich-politische Diskussion einlassen will. Das von Willemer in einem halbstündigen Vortrag vehement apostrophierte „strukturelle Versagen“ nicht nur der Programmgestalter, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien kann keine Entbindung von der Beitragspflicht begründen. Oder anders gesagt: Programmkritik kann die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht umgehen. Ausnahmen: siehe oben. Der Senat sieht auch keine eigene „gerichtliche Aufklärungspflicht“ zu den von der Initiative und der von ihr unterstützten Beitragsverweigerin vorgebrachten Argumenten, wonach die Meinungsvielfalt in den Programmen der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gewährleistet sei. Entscheidend sei, so Klein, die „materiell-rechtliche“ Auffassung des Senats zur Konstruktion des Rundfunkbeitrags, die sich auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts stütze. Keine Beachtung für ein Gutachten Ein eigens von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten des Münchner Kommunikationswissenschaftlers Michael Meyen, der „die Unausgewogenheit des ÖRR untersucht“ habe und zu „eindeutigen Ergebnissen“ gelangt sei, spielte im Verfahren keine Rolle. Meyen selbst steht an seiner Alma mater, der Ludwig-Maximilians-Universität, derzeit wegen ihm vorgeworfener Sympathien zur „Querdenker-Bewegung“ unter verschärfter Beobachtung. Nach gut einer Stunde Verhandlung vor vollbesetzten Publikumsrängen im Münchner Verwaltungsgerichtshof blieb kein Zweifel, dass der Senat keinerlei Neigung verspürte, den Kritikern der Öffentlich-Rechtlichen in ihrer derzeitigen Verfassung auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Und so konnte der Rechtsvertreter des Bayerischen Rundfunks (BR) gelassen darauf verweisen, dass „politische Debatten“ über die konkrete Programmgestaltung eben nicht die Beitragspflicht berührten. Wo käme man auch hin, wenn jeder plötzlich auf den Gedanken käme, weil ihm dies oder jenes nicht zusagt, einfach seinen Obolus nicht mehr zu entrichten. Natürlich kann man zumindest theoretisch auf einen Richter treffen, der kurz vor der Pensionierung steht und vielleicht doch einmal ein Zeichen setzen will, selbst wenn das Urteil den weiteren Instanzenweg nicht überstehen sollte. Doch vorerst hält die Bastion. Immerhin belief sich der Streitwert im vorliegenden Fall nur auf 63,53 Euro, den ausstehenden Rundfunkbeitrag. Die Gerichtskosten seien daher sehr überschaubar, sagte Richterin Klein mit einem Hauch von Bedauern. „Wir verdienen hier eben nicht so viel.“ In den höheren Etagen der Rundfunkhäuser sieht es jedoch ganz anders aus

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Rundfunkbeitrag: Die Bastion hält vor Gericht

Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt einmal mehr, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München. Wer seinen Rundfunkbeitrag, vulgo Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er oder sie der Auffassung ist, dafür keine adäquate Gegenleistung in Form eines zumindest halbwegs ausgewogenen Programms zu erhalten, wird irgendwann vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Und die Chance, mit einem Widerspruch zu einem Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, ist gleich null. Klingt unbefriedigend, doch daran gibt es, wie die Dinge aktuell stehen, nichts zu rütteln. Denn wer brav oder unter Protest seinen Rundfunkbeitrag überweist, hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine entsprechende

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