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Toiletten-Epos in der Goldstadt: „Sag mal, wo sind wir hier!

Published On: 12. Juli 2023 11:45

Von Kai Rebmann

Das Selbstbestimmungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2024 den Bundesbürgern einmal im Jahr den Wechsel des Geschlechts ermöglichen sollte, ist in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gerückt. Dies hat einen guten Grund: Die Realität lässt sich nicht von Ideologien beeinflussen. Ähnlich wie das Gebäudeenergiegesetz sollte der Gesetzesentwurf vor der Sommerpause durch den Bundestag gebracht werden. Praktische Einwände von Experten wurden zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht weiter beachtet. Warum das Selbstbestimmungsgesetz in seiner bisherigen Form nicht umgesetzt wird und warum das gut so ist, wird später erläutert.

Es wurde bereits auf reitschuster.de dargestellt, welche Gefahren mit dem Wechsel des Geschlechts per Selbstbestimmung auf dem Standesamt verbunden sind. Sobald eine Person ein

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Klo-Posse in der Goldstadt: „Sag mal, wo leben wir denn!?“

Von Kai Rebmann Es ist still geworden um das Selbstbestimmungsgesetz, das den Bundesbürgern ab dem 1. Januar 2024 einmal jährlich den Wechsel ins andere Geschlecht erlauben sollte. Zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung. Und das hat einen guten Grund: Die Ampel musste einmal mehr feststellen, dass die Realität sich von keiner noch so hartnäckig verfolgten Ideologie bestechen lässt. Ähnlich wie das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz oder Wärmepumpen-GAU, sollte der entsprechende Entwurf um jeden Preis noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden. Praxisorientierte Einwände von Experten werden unter Umständen zur Kenntnis genommen, viel mehr aber auch nicht. Weshalb das Selbstbestimmungsgesetz in seiner bisherigen Form aber trotzdem nicht kommen wird – und warum das auch gut so ist –, dazu

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