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Blumen und Kränze auf Soldatenfriedhöfen im Landkreis Düren verboten

Published On: 16. Juli 2023 16:22

Von Kai Rebmann

Der Rechtsanwalt Dr. Ingve Björn Stjerna kämpft seit Ende 2022 gegen die Entscheidungen der deutschen Justiz. Der Grund dafür ist eine neue Friedhofsordnung, die im September letzten Jahres im Landkreis Düren (NRW) in Kraft trat. Diese verbietet es, „Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundungen“ auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgenwald und Vossenack abzulegen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Dr. Stjerna sieht in dieser Friedhofsordnung einen Verstoß gegen das Gräbergesetz und das Grundgesetz und hat deshalb Eilanträge vor Gericht eingereicht.

Die Gerichte haben jedoch die Einwände des Klägers nicht berücksichtigt und stattdessen auf die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in der Friedhofsordnung verwiesen. Sie argumentierten, dass die Grundrechtsverletzungen nur von „geringer Intensität“ seien und dass der Kläger keinen „besonderen individuellen Bezug“ zu den Soldatenfriedhöfen habe. Dr. Stjerna stellt die Frage, was Menschen tun sollen, deren Angehörige im Ausland gefallen sind und dort bestattet wurden. Müssen sie ins Ausland reisen, um ihrer toten Angehörigen zu gedenken?

Der Anwalt kritisiert die Gerichte dafür, dass sie sich nicht mit den rechtlichen Fragen auseinandergesetzt haben und stattdessen auf das Hauptsacheverfahren verwiesen haben. Er vergleicht diese Vorgehensweise mit der Zeit der Corona-Maßnahmen, als die Gerichte ebenfalls als zahnlose Tiger agierten. Dr. Stjerna ist der Meinung, dass das Vertra

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Landkreis Düren verbietet Blumen und Kränze auf Soldatenfriedhöfen

Von Kai Rebmann Der Rechtsanwalt Dr. Ingve Björn Stjerna führt seit Ende 2022 einen Kampf gegen die Windmühlen der deutschen Justiz. Stein des Anstoßes: Im vergangenen September trat im Landkreis Düren (NRW) eine neue Friedhofsordnung in Kraft, die „Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundungen“ auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgenwald und Vossenack verbietet. Wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ gegen dieses Verbot verstößt, begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld in nicht genannter Höhe sanktioniert werden kann. Dass es die Behörden mit dieser Anordnung durchaus ernst meinen, wurde schon wenige Wochen später klar. Am Volkstrauertag wurden an beiden Orten entsprechende Trauerbekundungen zum Ausdruck gebracht, abgelegte Blumen oder Kränze wurden im Einklang mit der neuen Friedhofsordnung vernichtet – sofern sich die

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