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Blumen und Kränze sind auf Soldatenfriedhöfen im Landkreis Düren verboten

Published On: 16. Juli 2023 14:13

Von Kai Rebmann

Der Rechtsanwalt Dr. Ingve Björn Stjerna kämpft seit Ende 2022 gegen die Entscheidungen der deutschen Justiz. Der Streitpunkt: Im September letzten Jahres trat im Landkreis Düren (NRW) eine neue Friedhofsordnung in Kraft, die das Ablegen von Trauerbekundungen wie Kränzen oder Blumen auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgenwald und Vossenack verbietet. Verstöße gegen dieses Verbot werden als Ordnungswidrigkeit angesehen und können mit Bußgeldern geahndet werden. Stjerna sieht in dieser neuen Friedhofsordnung einen Verstoß gegen das Gräbergesetz und das Grundgesetz und hat daher Eilanträge vor das Verwaltungsgericht Aachen und das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. In beiden Fällen wurde jedoch gegen ihn entschieden.

Die Friedhofsordnung des Landkreises Düren verbietet das Ablegen von Blumen und Kränzen auf den Soldatenfriedhöfen, obwohl das Gräbergesetz besagt, dass den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise gedacht werden soll. Stjerna hat daher Klage eingereicht und argumentiert, dass die Friedhofsordnung keine ausreichende rechtliche Grundlage hat und seine Grundrechte verletzt. Die Gerichte haben jedoch darauf verwiesen, dass Ausnahmegenehmigungen möglich sind und dass die Grundrechtsverletzungen nur von geringer Intensität sind. Stjerna stellt die Frage, was Menschen tun sollen, deren Angehörige im Ausland begraben sind und keine verwandtschaftliche Beziehung zu den Soldatenfriedhöfen haben.

Stjerna kritisiert die Gerichte dafür, dass sie sich nicht mit den rechtlichen Einwänden auseinandergesetzt

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Landkreis Düren verbietet Blumen und Kränze auf Soldatenfriedhöfen

Von Kai Rebmann Der Rechtsanwalt Dr. Ingve Björn Stjerna führt seit Ende 2022 einen Kampf gegen die Windmühlen der deutschen Justiz. Stein des Anstoßes: Im vergangenen September trat im Landkreis Düren (NRW) eine neue Friedhofsordnung in Kraft, die „Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundungen“ auf den Soldatenfriedhöfen in Hürtgenwald und Vossenack verbietet. Wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ gegen dieses Verbot verstößt, begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld in nicht genannter Höhe sanktioniert werden kann. Dass es die Behörden mit dieser Anordnung durchaus ernst meinen, wurde schon wenige Wochen später klar. Am Volkstrauertag wurden an beiden Orten entsprechende Trauerbekundungen zum Ausdruck gebracht, abgelegte Blumen oder Kränze wurden im Einklang mit der neuen Friedhofsordnung vernichtet – sofern sich die

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