Streubomben und die Gesetze der Völker
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und das Völkerrecht
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehende Stellvertreterkrieg zwischen Russland, China und dem Westen wirft immer wieder rechtliche Fragen auf. Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs ist eindeutig: Russland bricht das Gewaltverbot gemäß Artikel 2 Absatz 4 der UNO-Charta, ähnlich wie die USA und ihre Verbündeten dies in früheren Kriegen getan haben. Jegliche Versuche, diese Angriffskriege zu relativieren, stellen eine Infragestellung des Internationalen Rechts dar. Neben der Frage des Rechts auf Krieg regelt das Internationale
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Streubomben und das Völkerrecht
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehende Stellvertreterkrieg zwischen Russland, aber auch mindestens China einerseits und dem Westen andererseits wirft immer wieder auch rechtliche Fragen auf. Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erläutert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, wie auch die USA und ihre „Koalition der Willigen“ dies mit dem Irak-Krieg 2003 oder dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 getan haben. Sämtliche Versuche, relativierende Erklärungen zu den jeweiligen Angriffskriegen zu liefern, stellen eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des Internationalen Rechts dar. Neben der rechtlichen Ebene des ius ad bellum, also der Frage des Rechts auf Krieg, regelt das
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